Wer macht eigentlich was? Ärztekammer, KV, Berufsverband, Fachgesellschaft und Gewerkschaft im Überblick
Facharztprüfung, Abrechnung, Tarifvertrag oder berufspolitische Forderung: Je nach Frage sind im Gesundheitswesen ganz unterschiedliche Organisationen zuständig. Doch wer macht eigentlich was?
Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung, Berufsverband, Fachgesellschaft und Gewerkschaft begegnen Ärztinnen und Ärzten im Laufe ihres Berufslebens immer wieder. Ihre Aufgaben überschneiden sich an manchen Stellen. Trotzdem haben sie unterschiedliche Rollen, gesetzliche Aufträge und Schwerpunkte.
Ein Überblick.
Ärztekammer: Berufsrecht und Weiterbildung
Die Ärztekammern sind Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Auf Landesebene übernehmen sie Aufgaben, die der Staat der Ärzteschaft zur eigenverantwortlichen Regelung übertragen hat.
Dazu gehören insbesondere das ärztliche Berufsrecht sowie die ärztliche Weiterbildung. Die Berufsordnungen der Landesärztekammern legen beispielsweise berufliche Pflichten fest. Auch wer eine Facharztanerkennung erwerben möchte, kommt mit der zuständigen Landesärztekammer in Kontakt: Sie setzt die jeweilige Weiterbildungsordnung um und führt die Facharztprüfungen durch.
Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der 17 Landesärztekammern. Sie entwickelt unter anderem Musterregelungen und gemeinsame Positionen. Anders als die Landesärztekammern ist sie selbst keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Ärztekammern vertreten außerdem berufspolitische Interessen. Ihre Rolle geht also über reine Verwaltungsaufgaben hinaus.
Kurz gesagt: Die Ärztekammer ist vor allem dann relevant, wenn es um Berufsrecht, Weiterbildung und übergreifende Belange der Ärzteschaft geht.
Kassenärztliche Vereinigung: ambulante Versorgung organisieren
Die Kassenärztlichen Vereinigungen, kurz KVen, sind ebenfalls Teil der ärztlichen Selbstverwaltung. Ihr Schwerpunkt liegt jedoch auf der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter.
Sie haben den gesetzlichen Auftrag, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig vertreten sie die Rechte und wirtschaftlichen Interessen der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten gegenüber den Krankenkassen.
Das betrifft ganz konkrete Fragen des Praxisalltags: von der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen bis zu Vorgaben und Rahmenbedingungen der ambulanten Versorgung.
Auf Bundesebene übernimmt die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, entsprechende Aufgaben für die 17 KVen.
Kurz gesagt: Wer an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, begegnet der KV regelmäßig: bei Abrechnung, Zulassung und vielen weiteren Fragen rund um die ambulante Versorgung.
Berufsverband: berufliche Interessen vertreten
Ein Berufsverband hat einen anderen Ausgangspunkt. Er übernimmt keine staatlich übertragenen Aufgaben. Die Mitgliedschaft ist freiwillig.
Berufsverbände bündeln die Interessen bestimmter Berufs- oder Fachgruppen und bringen diese gegenüber Politik, Selbstverwaltung und anderen Akteuren ein. Dabei geht es vor allem um die Bedingungen, unter denen die Mitglieder ihren Beruf ausüben.
Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) vertritt die berufspolitischen und gemeinsamen beruflichen Belange von Internistinnen und Internisten. Dabei verbindet er unterschiedliche Schwerpunkte, Karrierestufen und Versorgungsbereiche – von der Klinik bis zur Praxis.
Zur Arbeit eines Berufsverbands können neben der politischen Interessenvertretung auch konkrete Angebote für Mitglieder gehören. Beim BDI sind das beispielsweise Rechtsberatung, Fortbildung und Unterstützung in verschiedenen Phasen des Berufslebens.
Kurz gesagt: Ein Berufsverband vertritt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder und begleitet sie bei Fragen, die ihren Berufsalltag und ihre beruflichen Rahmenbedingungen betreffen.
Fachgesellschaft: Wissenschaft und fachliche Entwicklung
Fachgesellschaften setzen einen anderen Schwerpunkt. Bei ihnen steht die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines medizinischen Fachs im Zentrum.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) fördert beispielsweise Wissenschaft und Forschung in der Inneren Medizin sowie die wissenschaftlich fundierte Aus-, Weiter- und Fortbildung. Fachgesellschaften bringen ihre Expertise außerdem in Leitlinien, wissenschaftliche Empfehlungen und gesundheitspolitische Diskussionen ein.
Damit gibt es durchaus Berührungspunkte mit der Arbeit eines Berufsverbands. Der Blickwinkel ist aber ein anderer: Während eine Fachgesellschaft in erster Linie von der wissenschaftlichen und fachlichen Entwicklung der Medizin ausgeht, richtet ein Berufsverband seinen Blick besonders auf die beruflichen Interessen und Rahmenbedingungen seiner Mitglieder.
Beides kann sich ergänzen. Der BDI und die DGIM arbeiten deshalb in verschiedenen Bereichen zusammen.
Kurz gesagt: Die Fachgesellschaft steht vor allem für die wissenschaftliche Entwicklung und fachliche Qualität eines medizinischen Fachs.
Gewerkschaft: Arbeitsbedingungen und Tarifverträge
Für angestellte Ärztinnen und Ärzte kommt noch ein weiterer Akteur hinzu: die Gewerkschaft.
Gewerkschaften vertreten die Interessen von Beschäftigten gegenüber Arbeitgebern. Eine ihrer zentralen Aufgaben sind Tarifverhandlungen. Dabei geht es beispielsweise um Gehälter, Arbeitszeiten, Bereitschaftsdienste oder andere tariflich geregelte Arbeitsbedingungen.
Für Ärztinnen und Ärzte ist der Marburger Bund die bekannteste ärztliche Gewerkschaft in Deutschland. Er schließt Tarifverträge mit unterschiedlichen Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden im Gesundheitswesen.
Auch Gewerkschaften äußern sich zu gesundheits- und berufspolitischen Fragen und bieten ihren Mitgliedern weitere Leistungen. Der Schwerpunkt ihrer Rolle liegt jedoch auf den Interessen der Beschäftigten und der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen.
Kurz gesagt: Wenn es um Tarifverträge und kollektiv ausgehandelte Arbeitsbedingungen angestellter Ärztinnen und Ärzte geht, ist die Gewerkschaft der zentrale Akteur.
Und wo steht der G-BA?
Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, passt nicht vollständig in diese Reihe. Denn er ist weder Berufsvertretung noch Fachgesellschaft oder Gewerkschaft.
Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Dort wirken Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft, der Zahnärzteschaft, der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Auch Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter sind beteiligt, allerdings ohne Stimmrecht.
Der G-BA legt in Richtlinien fest, welche Leistungen gesetzlich Versicherte unter welchen Voraussetzungen beanspruchen können. Seine Entscheidungen beeinflussen deshalb den Versorgungsalltag unmittelbar.
Wie der G-BA genau funktioniert, erklären wir ausführlicher in unserem Beitrag zum Gemeinsamen Bundesausschuss.
Die Grenzen sind nicht immer scharf
Ärztekammer gleich Weiterbildung, KV gleich Abrechnung, Gewerkschaft gleich Tarifvertrag – als erste Orientierung funktioniert diese Einteilung. Ganz so eindeutig ist die Realität aber nicht.
Ärztekammern und KVen vertreten ebenfalls politische Interessen. Fachgesellschaften beziehen Stellung zu Fragen der Gesundheitsversorgung. Berufsverbände beschäftigen sich mit Fort- und Weiterbildung. Und Gewerkschaften äußern sich auch zu gesundheitspolitischen Themen.
Entscheidend ist deshalb die Frage: Aus welcher Rolle heraus handelt eine Organisation – und wen vertritt sie dabei?
Auch deshalb schließen sich die verschiedenen Organisationen nicht gegenseitig aus. Eine Internistin oder ein Internist kann beispielsweise gleichzeitig Mitglied einer Ärztekammer, einer Kassenärztlichen Vereinigung, eines Berufsverbands, einer Fachgesellschaft und einer Gewerkschaft sein – sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben.