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Frequently Asked Questions (FAQ)

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die BDI-Mitgliedschaft im Überblick.

Mitgliedsdaten

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Sie finden Ihre Mitgliedsnummer auf der Vorderseite ihres Mitgliedsausweises, den Sie nach Ihrem Beitritt postalisch erhalten haben, oder auf Ihrer letzten Beitragsrechnung.

Mitgliedsstatus

Erhalt der Approbation bzw. Beginn der Weiterbildung

Anerkennung als Fachärztin/Facharzt

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zahlen während ihrer Weiterbildung einen reduzierten Jahresbeitrag. Neumitglieder in Weiterbildung geben bei Beitritt das voraussichtliche Ende ihrer Weiterbildung an, sodass ab diesem Datum eine regelmäßige Abfrage erfolgen kann. Der Facharztstatus bedingt eine Änderung der Beitragsgruppe, auch wenn z.B. eine zusätzliche Weiterbildung in einem Schwerpunkt fortgeführt wird.

Ruhestand

Mitglieder im Ruhestand zahlen einen reduzierten Jahresbeitrag. Die Statusänderung muss der Mitgliederbetreuung mitgeteilt werden.

Änderung meiner Daten

Bitte informieren Sie uns schriftlich über Änderungen Ihrer Daten (private oder dienstliche Anschrift, Bankverbindung) an:

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden

E-Mail: mitgliederbetreuung@bdi.de
Fax: 0611 1813315

Oder direkt per Formular: Änderung der Mitgliedsdaten

Beiträge und Rechnungen

Wann wird der Mitgliedsbeitrag fällig?

Gemäß § 7 der Satzung ist der Jahresbeitrag zum Jahresbeginn fällig und spätestens bis zum 31.01. eines jeden Jahres zu zahlen.

Zahle ich den vollen Mitgliedsbeitrag, wenn ich unterjährig beitrete?

Nein. Erfolgt der Beitritt unterjährig, wird der Mitgliedsbeitrag für das Beitrittsjahr nur anteilig ab dem Beitrittsmonat erhoben.

Ist der Mitgliedsbeitrag steuerlich absetzbar?

Ja, der Mitgliedsbeitrag kann unter Werbungskosten/Betriebsausgaben in voller Höhe steuerlich gelten gemacht werden. Zum Nachweis genügt die BDI-Jahresrechnung zusammen mit einer Kopie des Kontoauszuges.

Sonderkonditionen

Beitragsreduzierung oder Stundung (z.B. bei Elternzeit)

Eine Beitragsreduzierung oder Stundung kann in begründeten Fällen auf Antrag des Mitglieds beschlossen werden. Mögliche Gründe sind insbesondere Ruhen der ärztlichen Tätigkeit durch Erwerbsunfähigkeit (oder andere ernsthafte Gründe) sowie Elternzeit. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Mitgliederbetreeung: Mitgliederbetreuung@noSpam.bdi.de oder +49 (0)611 18133-0.

Ruhen der Mitgliedschaft

Mitglieder mit Wohnsitz im außereuropäischen Ausland, die weder aktiv am Verbandsleben teilnehmen, noch die Dienstleistungen des Verbandes (Zeitschriften, Fortbildungen usw.) in Anspruch nehmen, können Ihre Mitgliedschaft ruhen lassen.

Kündigung

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Gemäß § 10 Abs. 1 der Satzung muss die Austrittserklärung/Kündigung schriftlich (E-Mail, Fax, Brief) spätestens bis zum 30. September des betreffenden Geschäftsjahres vorliegen und wird dann zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam. Für das laufende Kalenderjahr bleibt die Beitragszahlungspflicht bestehen, unabhängig davon, wann die Kündigung ausgesprochen wurde. Kündigungen, die verspätet ab dem 1. Oktober eines Jahres eingehen, werden zum 31. Dezember des Folgejahres wirksam.

Bitte richten Sie Ihr schriftliche Kündigung an:

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden

E-Mail: mitgliederbetreuung@noSpam.bdi.de
Fax: 0611 1813315

Auswirkungen der Kündigung auf die Mitgliedsrechte

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung verzichtet das Mitglied mit der Austrittserklärung auf die Ausübung seiner Mitgliedschaftsrechte.

Mitgliedsvorteile

> Profitieren Sie von einer starken
politischen Vertretung, einem großen internistischen Netzwerk und
vielfältigen Vorteilen.