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Berufspolitik
BDI aktuell
März 2015
7
Bundesarbeitsministerin Andrea Nah-
les (SPD) entpuppt sich als Großmeis-
terin der Bürokratie. Das bekommen
jetzt vor allem Mittelständler zu spü-
ren, die Praktikanten beschäftigen.
Dazu zählen auch Arztpraxen. Früher
galt das Praktikum als eine Art
Schnupperzeit, um ein Berufsfeld oder
eine Branche genauer kennenzulernen,
mit entsprechend geringerer Entloh-
nung.
Andrea Nahles hat den Praktikan-
ten jetzt den vollen Lohn beschert mit
ihrer Mindestlohnregelung, vorausge-
setzt, das Praktikum dauert mehr als
drei Monate. Wie jeder andere Arbeit-
nehmer in Deutschland haben nun
auch die Praktikanten Anspruch auf
einen Stundenlohn von mindestens
8,50 Euro brutto, das sind etwa 1470
Euro im Monat – fast das Doppelte
dessen, was sie bisher bekommen ha-
ben. Der Durchschnitt lag bei 770,89
Euro im Monat.
Vom Mindestlohn ausgenommen
sind lediglich Pflichtpraktika im Rah-
men von Schule, Ausbildung oder
Studium, freiwillige Praktika beglei-
tend zu Studium oder Ausbildung bis
zu drei Monaten oder freiwillige Prak-
tika bis zu drei Monaten, die zur Ori-
entierung bei der Berufs- oder Studi-
enwahl dienen.
Hoher Dokumentationsaufwand
Anspruch auf Mindestlohn haben dage-
gen alle Praktikanten außerhalb einer
Ausbildung oder eines Studiums mit ei-
ner abgeschlossenen Berufsausbildung
oder einem Studienabschluss. Selbiges
gilt für freiwillige Praktika begleitend zu
Studium oder Ausbildung, die länger
als drei Monate dauern, sowie freiwillige
Praktika, begleitend zu Studium oder
Ausbildung, wenn bereits ein solches
Praktikumsverhältnis mit demselben
Ausbildenden bestanden hat, oder frei-
willige Praktika zur Orientierung bei der
Berufs- und Studienwahl, die länger als
drei Monate dauern.
Zu der finanziellen Belastung
kommt auf die Praxisinhaber noch ein
besonderer bürokratischer Aufwand
hinzu: Der Arbeitgeber hat Beginn,
Ende und Dauer der Arbeitszeit auf-
zuzeichnen. Die konkrete Dauer und
Lage der jeweiligen Pausen müssen
nicht aufgezeichnet werden. Der Ar-
beitgeber muss die Arbeitszeit spätes-
tens bis zum Ablauf des siebten auf
den Tag der Arbeitsleistung folgenden
Kalendertages dokumentiert haben
(also eine Woche später). Es bestehen
keine besonderen Formvorschriften
für die Aufzeichnung, handschriftliche
Aufzeichnungen genügen. Unter-
schriften des Arbeitgebers oder der
Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitneh-
mers sind nicht erforderlich. Der Ar-
beitgeber kann die Arbeitszeit auch
von der Arbeitnehmerin oder dem Ar-
beitnehmer aufzeichnen lassen. In die-
sem Fall hat der Arbeitgeber aber wei-
terhin zu überwachen, dass die Auf-
zeichnungen auch tatsächlich vorge-
nommen werden, und er bleibt weiter-
hin für die Richtigkeit der Aufzeich-
nungen verantwortlich.
Die Kontrolle liegt, wie bisher be-
reits bei den Branchenmindestlöhnen,
bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
(FKS) der Bundeszollverwaltung. Um
die Einhaltung des gesetzlichen Min-
destlohns wirksam kontrollieren zu
können, sollen in den nächsten Jahren
bei der FKS 1600 neue Stellen ge-
schaffen werden. Verstöße können mit
einem Bußgeld bis zu 500000 Euro
sanktioniert werden.
Eigener Spind für jeden Mitarbeiter
Nahles Bürokratiewahn geht noch
weiter, und zwar in der Arbeitsstätten-
verordnung: Jeder Mitarbeiter eines
Unternehmens soll einen eigenen, ab-
schließbaren Spind bekommen. Alle
Toilettenräume sollen ab sofort ein ei-
genes Fenster bekommen. Darüber
hat sich besonders die Bundesvereini-
gung Deutscher Arbeitgeberverbände
(BDA) und ihr Präsident Ingo Kramer
aufgeregt. Die Politik habe schlicht die
Brisanz und den bürokratischen Auf-
wand hinter den Paragrafen nicht er-
kannt, heißt es in einem Statement.
„Völlig unrealistische Pläne“
Als besonders skurrile Beispiele füh-
ren die Arbeitgeber an, dass sie künf-
tig auch Telearbeitsplätze beim Ar-
beitnehmer zu Hause überprüfen sol-
len und sogar Abstellräume eine
Raumtemperatur von mindestens 17
Grad Celsius aufweisen müssen. Wei-
tere kritisierte Vorgaben sind Kleider-
anlagen für jeden Beschäftigten und
Sanitärräume, die ausreichend Tages-
licht und eine Sichtverbindung nach
außen haben müssen. Kramer appel-
lierte an die Bundesregierung, die
Verordnung zu stoppen. Die Pläne
seien praxisfern und „völlig unrealis-
tisch“. Auch Wolfgang Schmitz,
Hauptgeschäftsführer des Unterneh-
merverbandes, fordert: „Ab in den Pa-
pierkorb.“ Sinnvolle Bemühungen im
Bereich der Arbeitssicherheit und des
Gesundheitsschutzes würden durch
die Verordnung ad absurdum geführt
und freiwilliges Engagement im Keim
erstickt.
Nach der Dokumentationsbürokra-
tie beim Mindestlohngesetz sei die ge-
plante Novellierung der Arbeitsstät-
tenverordnung das nächste Gesetz,
das kleine und mittlere Betriebe unnö-
tigerweise belaste, äußerte sich Gün-
ther Hieber, Präsident des Bundes der
Selbstständigen Baden-Württemberg.
Die Bundesregierung solle die Verord-
nung stoppen und sich erst noch mal
intensiv mit dem möglichen Folgen
beschäftigen. Wenn man die Beispiele
lese, habe man nicht den Eindruck,
„dass viele Politiker in unserem Land
noch in derselben Realität leben wie
der Mittelstand“, sagte Hieber. Bevor
eine solche Verordnung in Berlin ver-
abschiedet werde, solle sich jeder Poli-
tiker erst einmal zehn zufällig ausge-
wählte Betriebe anschauen und ge-
meinsam mit den Inhabern überlegen,
ob alle Regelungen für die Praxis
taugten, schlug Hieber vor. Gerne
wolle er die Politiker dabei begleiten.
Nahles Bürokratiewahn trifft auch Ärzte
Mindestlohn für Praktikan-
ten, neue Anforderungen an
die Gestaltung von Arbeits-
stätten: Neue Gesetze und
geplante Verordnungen von
Bundesarbeitsministerin
Andrea Nahles treffen auch
Ärzte. Von Bürokratieabbau
ist wenig zu spüren.
Von Klaus Schmidt
*) Bewertung mit einer Skala von 0 bis 25
Quelle: Union Investment, 2011
Grafik: BDI aktuell
Licht/Beleuchtung/helle Räume
23
Moderne Technik (PC,Telefon, etc.)
12
Angenehmes Raumklima
10
Ergonomische Schreibtische/Stühle
09
Belüftung/Öffnen der Fenster
05
Umfrage unter 3145 Büroange-
stellten in Deutschland. Frage:
Wenn Sie an einen idealen Büro-
arbeitsplatz denken – was wäre
Ihnen dabei besonders wichtig?*
Kriterien eines idealen
Büroarbeitsplatzes
Alles korrekt gestaltet? Die Arbeitsstättenverordnung würde auch hohe Anforderungen an manche Praxis stellen.
© MARTIN J. DUCKEK
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