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ie Gesetzesmaschinerie in Berlin ist ange-
laufen. Das E-Health-Gesetz steht ganz
vorn auf der Tagesordnung; es wirkt sich
unmittelbar auf unsere Berufstätigkeit aus. Sicht-
barstes Element in Sachen E-Health ist die elekt-
ronische Gesundheitskarte (eGK). Seit dem 1.
Januar ist sie der allein gültige Behandlungsaus-
weis für gesetzlich Krankenversicherte. Noch un-
terscheidet sie sich von der bisherigen Kranken-
versichertenkarte nur durch das Foto des Karten-
inhabers. Mehr Fähigkeiten hat sie nicht. Noch
nicht. Der Minister will mehr und hat öffentlich
kund getan, dass er jetzt Tempo machen will.
D
Die elektronische Gesundheitskarte hat
durchaus ihre Vorteile für Arzt und Patient. Sie
ist per se weder gut noch böse. Vorteile sind un-
ter anderem die Identifikation gegen Missbrauch
sowie wichtige Daten für den Notfall, auf die der
Arzt in der Zukunft zugreifen kann. Nachteile
sind die erforderliche und ge-
naue Datenpflege, die aufwändig
sein kann sowie ein möglicher
Missbrauch der Gesundheitsda-
ten. Dem Datenschutz muss al-
lerhöchste Priorität zugewiesen
werden.
Das digitale Zeitalter ist aber
nicht aufzuhalten. Herr Gröhe
bezeichnet es als „unsinnig, sich der Digitalisie-
rung im Gesundheitswesen entgegenzustem-
men“. Er habe kein Verständnis dafür, dass wie-
der Blockierer auf den Plan treten und diesen
großen „Fortschritt ins digitale Zeitalter des Ge-
sundheitswesens mit fadenscheinigen Argumen-
ten“ aufhalten wollten. Von mangelhaftem Da-
tenschutz will er nichts wissen. Der Aufbau der
Telematikinfrastruktur erfülle die höchsten Si-
cherheitsstandards. Noch ist zum Glück kein
Missbrauch mit medizinischen Patientendaten
über die Gesundheitskarte möglich, weil die
Karte über diese Daten noch nicht verfügt. Aber
wenn das demnächst nach politischem Willen
der Fall sein sollte, dann ist der „Gläserne Pati-
ent“ kein Phantasiegebilde mehr.
Für die Bevölkerung steht die schnelle Nut-
zung von Krankheitsdaten im Notfall ganz im
Vordergrund. Deshalb gibt es ja auch von Pati-
entenverbänden und Verbraucherschutzorgani-
sationen keinen nennenswerten Widerstand.
Nur der Chaos-Computer-Club sieht Risiken in
der Nutzung der eGK im Zusammenhang mit
der Nutzung der elektronischen Patientenakte.
Obwohl wir das digitale Zeitalter im Gesund-
heitswesen nicht aufhalten können, hat die Ärz-
teschaft erhebliche Zweifel, was die Sicherheit
der Patientendaten angeht. Der Datenschutz
muss individuell gesichert sein und den höchs-
ten Sicherheitsstandards genügen. Zustände wie
im National Health Service in England, wo gan-
ze Datensätze an kommerzielle Anbieter verkauft
werden, darf es bei uns nicht geben.
Wenn wir hier Schlimmstes verhüten wollen,
müssen wir wachsam sein und starke Mitstreiter
gewinnen. Nur dann finden wir Gehör bei der
Politik.
Helfen Sie mit, beteiligen Sie sich. Nur ge-
meinsam sind wir stark.
Ihr Wolfgang Wesiack
Minister Gröhe macht Druck
EDITORIAL
Von Dr. Wolfgang Wesiack
Präsident des BDI
Wenn wir hier Schlimmstes
verhüten wollen, müssen
wir wachsam sein und starke
Mitstreiter gewinnen.
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BDI aktuell
März 2015
Das vom Bundeskabinett auf den Weg
gebrachte
GKV-Versorgungsstär-
kungsgesetz benötigt nach Ansicht der
verantwortlichen Personen nicht die
Zustimmung des Bundesrates. Die
Länderkammer hat hierzu jedoch eine
ganz andere Meinung und veröffent-
lichte nunmehr eine rund 130 Seiten
starke Stellungnahme, die der Ge-
sundheitsausschuss des Bundesrates
verfasst hat. Hierin sind zahlreiche Än-
derungswünsche und Ergänzungen
des Gesetzesentwurfes aufgelistet.
Es handelt sich dabei weniger um
eine Grundsatzkritik als vielmehr den
Wunsch, mit den Änderungsvorschlä-
gen auf flexiblere Lösungen in den Re-
gionen hinzuwirken beziehungsweise
den Ländergremien ein stärkeres Mit-
spracherecht einzuräumen.
20 Stunden Sprechstunde zu wenig?
Besonders brisant sind die Ausführun-
gen des Gesundheitsausschusses der
Länderkammer bezüglich einer Neu-
definition zur „Erfüllung des Versor-
gungsauftrages“. Im Bundesmantel-
vertrag findet sich zurzeit die Rege-
lung, dass der sich aus der Zulassung
des Vertragsarztes ergebene Versor-
gungsauftrag dadurch zu erfüllen ist,
dass der Vertragsarzt an seinem Ver-
tragsarztsitz persönlich mindestens 20
Stunden wöchentlich in Form von
Sprechstunden zur Verfügung steht.
Diese 20 Stunden Sprechstunde pro
Woche sind den Ländern offenbar
nicht genug. Sie schlagen vor, im Ge-
setz folgende Regelung zu ergänzen:
„Eine Vollzeittätigkeit liegt vor, wenn
in den jeweils vorangegangenen vier
Quartalen mindestens 75 Prozent der
durchschnittlichen Fallzahl der jeweili-
gen Fachgruppe im Bezirk der Kas-
senärztlichen Vereinigung abgerechnet
wurden.“ In der Begründung heißt es
dazu, dass es bislang keine gesetzli-
chen Definitionen einer vollzeitigen
Tätigkeit eines zugelassenen Arztes ge-
geben habe. Insbesondere die im Bun-
desmantelvertrag festgelegte 20-Stun-
den-Regelung sei für die KV nicht
nachprüfbar. Durch die Festlegung auf
mindestens 75 Prozent der Durch-
schnitts-Fallzahl sei gewährleistet, dass
nur erhebliche Unterschreitungen des
Durchschnitts vertragsarztrechtliche
Konsequenzen ermöglichen.
Des Weiteren verweist der Bundes-
rat beim Thema Terminservicestellen
auf die teilweise in den Ländern schon
erfolgreichen Modellprojekte (z.B.
dringliche Überweisung) und ist der
Meinung, dass diese Vorrang vor der
Errichtung von Terminservicestellen
haben sollten.
Weitere Änderungen wünscht der
Gesundheitsausschuss der Länder-
kammer im Zweitmeinungsverfahren.
Dies solle nicht nur auf planbare (ope-
rative) Eingriffe beschränkt bleiben,
sondern auch auf andere „nicht-ope-
rative oder risikohafte planbare Be-
handlungen erweitert“ werden. Hier-
für seien vom Gemeinsamen Bundes-
ausschuss entsprechende Vorgaben an
die Qualität der Ärzte festzulegen.
Kritisch sieht der Bundesrat auch
die Gesetzespassage in Bezug auf die
Selektivverträge. Hier soll bisher neu
festgelegt werden, dass nicht mehr
zwangsläufig alle Verträge den Län-
dern vorzulegen seien. Nach Meinung
des Gesundheitsausschusses haben
Selektivverträge oft eine besondere
versorgungspolitische Relevanz, er
plädiert daher für eine Beibehaltung
der alten Regelung.
Finanzierungsplan für kommunale MVZ
In Sachen Hausarztverträgen will der
Bundesrat eine Passage ergänzt wis-
sen, nach der Klagen einzelner Ver-
tragspartner nicht aufschiebende Wir-
kung haben sollen und das jeweilige
Modell komplett auf Eis legen könn-
ten. Nur durch diese Klarstellung
könnte der gesetzliche Anspruch der
GKV-Versicherten nach Paragraf 73b
Absatz 1 SGB V auf ein lückenloses
hausarztzentriertes Versorgungsange-
bot gesichert werden.
Die Länder begrüßen es, dass
Kommunen künftig in unterversorg-
ten Gebieten leichter eigene MVZ be-
treiben können. Es wird jedoch dafür
plädiert, in diesem Punkt eine enge
Abstimmung mit den jeweiligen Kas-
senärztlichen Vereinigungen zu su-
chen. Darüber hinaus sehen die Län-
der Probleme bei der möglichen Fi-
nanzierung solcher MVZ, da aufgrund
des Ärztemangels beim Betrieb von ei-
genen MVZ regelmäßig Kommunen
in strukturschwachen Regionen be-
troffen sein dürften. Die Bundesregie-
rung wird daher aufgefordert, für eine
auskömmliche Finanzierung der kom-
munalen Versorgungseinrichtungen
und eine Haftungsbegrenzung (z.B.
höhere verpflichtende Deckungssum-
men für Berufshaftpflichtversicherun-
gen) zu sorgen.
In der Sitzung des Bundesrates am
6. Februar ist ein politischer Schlagab-
tausch zwar ausgeblieben. Die Aus-
schuss-Empfehlungen zu den zentralen
Streitpunkten ließ das Bundesratsple-
num allerdings passieren. Nun gehen
die Vorschläge an die Bundesregierung.
Derzeit ist völlig offen, ob, und wenn
ja, mit welchem Ausgang das Bundes-
gesundheitsministerium die Vorschläge
der Länderkammer zur Kenntnis
nimmt oder gar berücksichtigt.
Von Tilo Radau
Knackpunkt Versorgungsauftrag
Der Bundesrat will beim
Versorgungsstärkungsgesetz
mitreden und hat nun einige
Änderungswünsche vorge-
bracht. Für Vertragsärzte
brisant ist dabei, dass er eine
Novellierung des Versor-
gungsauftrages vorschlägt.
SCHWERPUNKT
Ist bald Fall zählen angesagt? Für eine Vollzeittätigkeit sollen Vertragsärzte – nach Wunsch des Bundesrates – künftig mindestens
75 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe für ihren Hauptsitz abrechnen müssen.
© STAUKE / FOTOLIA.COM
9. Delegiertenversammlung
des Berufsverbandes Deutscher
Internisten e.V.
Samstag,18.April2015,10 Uhr
Hotel Leonardo Royal
Augustaanlage 4
68165 Mannheim
Tagesordnung:
Top 1
Genehmigung des
Protokolls der 8.Delegierten-
versammlung
Top 2
Ehrungen
Top 3
Bericht des Präsidenten
zur aktuellen berufspolitischen
Situation
Top 4
Berichte des Geschäfts-
führers zum Geschäftsjahr
2014 und des Schatzmeisters
(Kassenbericht)
Top 5
Beschlussfassung über
die Entlastung von Präsidium,
Vorstand und Geschäftsführung
Mittagspause
Top 6
Das Konzept zur Einzelleis-
tungsvergütung im vertragsärzt-
lichen Bereich
Thomas Ballast, stellvertr.
Vorsitzender des Vorstands TK
Top 7
Bericht aus der Geschäfts-
stelle des BDI
Umsetzung der Beschlüsse
der 8. Delegiertenversammlung
Mitgliederentwicklung im
BDI e.V.
Top 8
Bericht aus den Landes-
verbänden und Sektionen/AGs
Top 9
Anträge
Top 10
Verschiedenes
Dr. med. Wolfgang Wesiack
Präsident
Bekanntmachung
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