Leistungssteigerungen eingetreten
oder zu erwarten sind, gezielt abge-
senkt oder in Abhängigkeit von der
Fallzahl bei diesen Leistungen gezielt
vorgegeben werden können.
Gleichzeitig muss es eine intelligentere
Lösung bei der Mengenregulierung
geben. Steigende Fallzahlen bei Notfall-
leistungen und chronischen Erkran-
kungen sollten den Landesbasisfall-
wert nicht senken. Morbidität und
Demographie müssen bezahlt werden.
Auf Ebene der einzelnen Klinik könn-
ten man anhand der § 21-Daten
mühelos feststellen, wodurch steigende
Fallzahlen zustande kommen, und dies
auch bei einem prospektiven Budget
berücksichtigen. Leichte Elektiveingrif-
fe könnten mit einem sehr hohen
Mehrleistungsabschlag belegt werden,
der mehrere Jahre gültig sein könnte.
Der GBA könnte einen Katalog dieser
Leistungen erstellen. Soweit es Krite-
rien für die Ergebnisqualität dieser
Leistungen gibt, könnte man Mengen-
steigerungen auch nur noch dort zulas-
sen, wo die Ergebnisqualität besonders
gut ist. Schließlich wäre das auch ein
Feld für Selektivverträge, gekoppelt an
Ergebnisqualität, sodass nicht die Bil-
ligsten zum Zuge kommt, sondern die
Besten. Auch die im Rahmen des
Gesetzgebungsverfahrens zum Psy-
chEntgG diskutierte Lösung, dass Kran-
kenkassen ihren Versicherten anbieten
könnten, auf die Zuzahlung für den
stationären Aufenthalt (immerhin bis
zu 220 Euro) zu verzichten, wenn der
Versicherte ein von der Kasse vorge-
schlagenes Krankenhaus wählt, wäre
eine gute Möglichkeit, aber nur, wenn
der Vorschlag der Kasse auf nachprüf-
baren Erkenntnissen zur Ergebnisqua-
lität des Krankenhauses beruhen muss.
Man sollte sich endlich davor hüten,
jede Idee sofort mit einem „das geht
nicht“ zu kontern, wie dies die DKG
oder auch manche Bundesländer
reflexhaft tun. Dies gilt auch für die
neue, hochinteressante Idee eines
„Zertifikatehandels“ von Leistungen.
Bei elektiven Eingriffen, etwa solchen,
die in § 17b Abs.1 Satz 11 KHG
genannt sind, sollte man das intensiv
diskutieren, statt gleich mit Kenner-
miene zu erläutern, warum es nicht
funktionieren kann.
All diese Fragen werden nun in der
neuen Legislaturperiode zu klären
sein. Alle Parteien sind sich darüber
einig, dass eine Reform der Kranken-
hausfinanzierung eines der wichtigs-
ten Themen der neuen Bundesregie-
rung sein wird, obwohl die Gesund-
heitspolitik in dem abgelaufenen
Wahlkampf unverständlicherweise
nicht existent war. Sollte es eine große
Koalition geben, wird man mit dem
SPD-beherrschten Bundesrat zu Kom-
promissen kommen können. Auch die
Investitionsfinanzierung muss dann
zum Gegenstand gemacht werden. Es
bietet sich an, dass der Bund hierfür
ebenfalls im Rahmen des grundgesetz-
lich zulässigen Steuermittel zur Verfü-
gung stellt. Diese könnte er davon
abhängig machen, dass die Bundeslän-
der selbst eine gewisse Förderquote
erfüllen.
Vor einem eiligen „Schnellschuss“ in
Sachen Krankenhausfinanzierung soll-
te aber in jedem Falle das Ergebnis des
Forschungsauftrags nach § 17 Abs. 9
KHG abgewartet werden. Dieser soll
nach dem Gesetzeswortlaut „insbeson-
dere die Leistungsentwicklung und
bestehende Einflussgrößen untersu-
chen sowie gemeinsame Lösungsvor-
schläge erarbeiten und deren Auswir-
kungen auf die Qualität der Versor-
gung und die finanziellen Auswirkun-
gen bewerten. Dabei sind insbesondere
Alternativen zu der Berücksichtigung
zusätzlicher Leistungen beim Landes-
basisfallwert zu prüfen. Möglichkeiten
der Stärkung qualitätsorientierter
Komponenten in der Leistungssteue-
rung sind zu entwickeln.“ Das Gutach-
ten soll im Sommer 2014 vorliegen.
Man darf auf die Ergebnisse sehr
gespannt sein.
5. Qualität
Wie soll und kann nun die Qualität in
der Krankenhausplanung berücksich-
tigt werden? Das führt zunächst zu der
Frage, was die Qualität in der Kranken-
hausbehandlung eigentlich ausmacht.
Worauf kommt es an, um Qualität
beurteilen zu können?
Die alte Erkenntnis aus dem Marketing
„Qualität ist wenn der Kunde zurück-
kommt und nicht die Ware“ gilt auch
im Krankenhaus, wenngleich nicht
wörtlich. Wer rückblickend diese Kli-
nik wieder wählen würde, weil die
Erwartungen erfüllt wurden, die man
hatte, wird dieses Krankenhaus wei-
terempfehlen und wieder wählen.
Die Erwartungen sind allerdings so
verschieden wie die Menschen, die sie
haben: Bei identischer Diagnose wird
der eine Patient von einer Knieendo-
prothese erwarten, wieder schmerzfrei
gehen zu können, der nächste, wieder
Tennisturniere spielen zu können. Von
den Erwartungen hängt die subjektive
„Qualität“ des Ergebnisses der Kran-
kenhausbehandlung ab, hängt aller-
dings auch ab, ob man sich überhaupt
zu einer Operation entschließt oder
nicht. Ob und inwiefern die Notwen-
digkeit einer Krankenhausbehandlung
überhaupt von den persönlichen
Erwartungen der Patienten abhängig
gemacht werden darf und ob es Aufga-
be der GKV ist, diese Erwartungen zu
finanzieren, ist eine andere Frage,
Berufspolitik
Nr. 11 • November 2013
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