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Nr. 11 • November 2013
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
Berufspolitik
Seiten 1–8
Editorial
Seite 2
Neue Bücher
Seite 9
Medizin
Seiten 10–16
Rechtsseitige Unterbauch-
schmerzen
Die üblichen Verdächtigen?
Rechtsseitige,
peritonitische
Unterbauch-
schmerzen
bei einem
jungen
Patienten
lassen an eine
Appendizitis denken. In dem vorgestellten Fall
konnte jedoch bei einem 17-jährigen Patienten
mit diesen Beschwerden durch eine geeignete
Bildgebung und ein besonnenes
chirurgisches Vorgehen eine seltene Differen-
zialdiagnose gestellt und behandelt werden.
Seite 10
Impressum
Seite 12
Die Neuordnung der hausärztlichen Ver-
sorgung ist sowohl das Ziel der Berufs-
verbände der Internisten und der Haus-
ärzte als auch der Krankenkassen und
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das wurde in einer gut besuchten Podi-
umsdiskussion auf dem 6. Deutschen
Internistentag im Berliner Langenbeck-
Virchow-Haus deutlich. Mehr Geld allein
ist nicht die Lösung, sondern neue Struk-
turen sind gefragt, war die übereinstim-
mende Meinung auf dem Podium.
Die ländlichen Regionen sind kaum noch
hausärztlich zu versorgen, stellte der 1. stell-
vertretende BDI-Präsident Dr. Wolf von Römer
fest. Zwar gibt es eine neue Bedarfsplanung,
aber die wird nach seiner Ansicht nicht rei-
chen. Ebenso wenig der neue Hausarzt-EBM,
der am 1. Oktober in Kraft getreten ist, beton-
te der Bundesvorsitzende des Deutschen
Hausärzteverbands (DHÄV), Ulrich Weigeldt.
Der Vertreter des Berufsverbands der Haus-
ärzte nahm zum ersten Mal am Internistentag
teil, Zeichen der neu in Gang gekommenen
Zusammenarbeit der einst verfeindeten Ver-
bände. Dieser EBM ist in seinen Augen eher
ein neuer K.O.-Katalog.
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auf Seite 2
6. Deutscher Internistentag am
26./27. September in Berlin
Neue Strukturen
braucht das Land
Krankenhausplanung –
viel geschmäht und selten
verstanden
Krankenhausplanung hat für die
bedarfsgerechte Versorgung der Bevöl-
kerung zu sorgen, nicht für eine – von
den Kassen oft geforderte – künstliche
Angebotsverknappung, um steigende
Fallzahlen zu verhindern. Vielmehr
muss der Nutzen für den Patienten im
Vordergrund stehen. Dafür muss die
Notfallversorgung in der Rettungskette
bei Herzinfarkt, Schlaganfall und
Trauma optimiert werden. Bei
chronischen Krankheiten
müssen intersektorale
Netzwerke ausge-
baut werden. Für
elektive
Leistungen
gilt es,
längere Wege in Kauf
zu nehmen.
Eigene Länderschwer-
punkte in der Struktur-
und Prozessqualität sind
dort sinnvoll, wo die
sonstigen Vorgaben
nicht ausreichen. Mittelfristig muss aber auch
für Planungsentscheidungen die Ergebnisquali-
tät messbar, allerdings auch justiziabel, sein,
denn letztlich zählt das Ergebnis. Im Vergü-
tungssystem müssen Fehlanreize beseitigt wer-
den, dann können auch ganz
neue Wege beschritten
werden.
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auf Seite 5
Seit 2011 gibt es eine von der KBV und
dem GKV Spitzenverband gegründete
gemeinsame Transparenzstelle zur
Erfassung von Selektivverträgen, an die
die Krankenkassen – hoffentlich voll-
ständig – ihre Verträge melden. Der
letzte Bericht liegt vom 2. Quartal 2013
vor und ist damit aktuell. Eine genauere
Betrachtung der Selektivverträge ist
deshalb sinnvoll, weil die Vertragsinhal-
te sehr vielschichtig sind.
So muss zwischen hausärztlichen und fach-
ärztlichen Verträgen nach § 73 b und 73 c des
SGB V differenziert werden. Werden die Ver-
träge mit oder ohne Kassenärztliche Vereini-
gung abgeschlossen? Wo gibt es die meisten
Selektivverträge in Deutschland? Welche
Inhalte sind für die Krankenkassen interessant
für solche Vertragsabschlüsse und welche
Krankenkassen sind überhaupt bereit, Selek-
tivverträge abzuschließen?
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auf Seite 4
Verträge nach § 73 b und c
Selektivverträge in
der Stagnation
Stationäre Versorgung
BIld: Fotolia
Voraussetzungen für eine
Transkatheter-Aortenklappen-
implantation
Gemeinsame Stellungnahme der
Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiolo-
gische Krankenhausärzte e.V. (ALKK),
des Berufsverbandes der Niedergelasse-
nen Kardiologen (BNK) sowie des
Berufsverbandes der Deutschen Inter-
nisten e.V. (BDI) im Hinblick auf die
Leitlinien der Europäischen Gesell-
schaft für Kardiologie (ESC) zur Diag-
nostik und Therapie von Herzklappen-
erkrankungen 2012.
Im Jahr 2011 wurde ein Positionspapier der
ALKK zur Transkatheter-Aortenklappenim-
plantation (TAVI) publiziert, in dem die erfor-
derlichen strukturellen und organisatori-
schen Voraussetzungen zur Durchführung
dieser minimal-invasiven Behandlungsme-
thode für Patienten mit Aortenklappensteno-
se und hohem Risiko für die konventionelle
offene Operation beschrieben wurden. Dieses
Positionspapier nimmt dabei explizit Stellung
zur Durchführung der TAVI an Kliniken bzw.
Krankenhäusern mit ausreichender Infrastruk-
tur, die keine eigene herzchirurgische Abteilung
am Haus vorhalten. Im Jahr 2012 wurden die
aktualisierten Leitlinien der Europäischen
Gesellschaft für Kardiologie zur Diagnostik und
Behandlung von Herzklappenerkrankungen ver-
öffentlicht. Erstmals nehmen diese Leitlinien
nun auch Stellung zur Indikation und Durchfüh-
rung der TAVI. Neben dem interdisziplinären
Herz-Team wird insbesondere das Vorhanden-
sein einer „on-site“ Herzchirurgie als Vorausset-
zung zur Durchführung der TAVI angesehen. Im
Dialog mit den Kostenträgern wird versucht,
„on-site“ mit der Begrifflichkeit einer „institu-
tionalisierten Herzchirurgie“ zu übersetzen, um
diese als für die Durchführung der TAVI not-
wendiges Qualitätsmerkmal zu definieren.
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auf Seite 4
Stellungnahme des BDI, der ALKK und des BNK
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