Das Bundesversicherungsamt (BVA)
hat seinen Tätigkeitsbericht 2013 vor-
gelegt. Offensichtlich gibt es genügend
Anlass für Kritik in den verschiedenen
Sparten der Sozialversicherung, ange-
fangen von der Krankenversicherung
bis hin zur Versorgung der Rentner.
Die zahlreichen Beanstandungen zei-
gen aber auch die extreme Überregu-
lierung unseres Versicherungssystems.
Im Vorwort setzt sich BVA-Präsi-
dent Dr. Maximilian Gassner beson-
ders kritisch mit dem Wettbewerb im
Gesundheitswesen auseinander und
betont: „Unabhängig von dem fal-
schen Glauben mancher Kassenvor-
stände, dass der Kassenwettbewerb
quasi automatisch Qualität und Wirt-
schaftlichkeit der Versorgung wie Fall-
obst im Herbst vom Baum des Wett-
bewerbs fallen lasse, ist festzuhalten,
dass ein Kassenwettbewerb so im Rah-
men der vorgegebenen Rechtsvor-
schriften und rechtlichen Zuständig-
keiten eröffnet ist. Das Handeln der
Krankenkassen tangiert in vielfältigster
Weise oft sehr intensiv die Grundrech-
te der Versicherten, aber auch der
Leistungserbringer.“
Enge Grenzen für Kassenwettbewerb
Mit dieser harschen Kritik weist der
Präsident des Bundesversicherungs-
amtes auf die engen gesetzlichen
Grenzen des Kassenwettbewerbs hin,
an die sich offensichtlich viele Kran-
kenkassen nicht gebunden fühlen. Für
„BDI aktuell“-Leser ist besonders das
Kapitel über die Integrierte Versor-
gung und die hausarztzentrierten Ver-
träge interessant. Hier zeigen die Da-
ten, wie es um die Selektivverträge in
der Bundesrepublik steht. Erst übt das
Bundesversicherungsamt aber Kritik
an der Zwei-Monats-Frist, die dem
Amt selbst bleibt, um eingereichte
Verträge zu überprüfen. Die im Jahr
2013 abgeschlossenen 1268 IV-Verträ-
ge (ohne hausarztzentrierte Versor-
gungsverträge) haben das Amt offen-
sichtlich überfordert. Das BVA be-
klagt, dass auch bei Rückfragen eine
Unterbrechung dieser Frist gesetzlich
nicht vorgesehen ist und betont, dass
zahlreiche Verträge überarbeitet wer-
den mussten.
Es sei sehr selten zu Beanstandun-
gen grundsätzlicher Art gekommen.
Insgesamt wurden acht Verträge nicht
zugelassen, dabei sind sechs Klagen
gegen das BVA anhängig. Bei den Be-
anstandungen wurde vor allem über-
prüft, ob grundsätzlich ein integratives
Konzept vorliegt, ob die Leistungen,
über die Verträge abgeschlossen sind,
auch tatsächlich die erforderliche Zu-
lassung haben und ob der Datenschutz
eingehalten wurde.
Im Vorfeld und bei der Prüfung gab
es zahlreiche Beanstandungen, die
man aber offensichtlich im Einverneh-
men mit den Vertragspartnern der
IV-Verträge korrigieren konnte. So
wird von einer Verschiebung in die
ambulante Versorgung durch Verkür-
zung der stationären Verweildauer be-
richtet. Hier habe man teilweise ge-
setzliche Ansprüche der Versicherten
im ärztlichen und im pflegerischen Be-
reich missachtet. Besonders auffallend
ist die Kritik an der Vergütungsrege-
lung. Das Bundesversicherungsamt
achtet wohl besonders darauf, dass
wesentliche Teile der Vergütung nicht
in Managementgesellschaften ver-
schwinden, sondern auch in der Ver-
sorgung ankommen.
Nachholbedarf bei IV-Verträgen
In Deutschland werden pro Versicher-
ten von den Krankenversicherungen
2615,85 Euro pro Jahr ausgegeben.
Davon entfallen nur 21,95 Euro auf
IV-Verträge. Für IV-Verträge besteht
noch erheblicher Nachholbedarf,
wenn von den Finanzen der Kranken-
kassen nur 0,84 Prozent für dieses
wichtige Vertragselement zur Verfü-
gung gestellt werden. Deutliche Kritik
wird an der hausarztzentrierten Ver-
sorgung (HzV) geübt. Das BVA weist
darauf hin, dass gesetzlich vorgeschrie-
ben ist, dass es flächendeckend eine
hausarztzentrierte Versorgung geben
soll. Es kritisiert: „Danach ist die Um-
setzung dieser besonderen Vertrags-
form weiterhin nicht flächendeckend.
Ursache hierfür ist auch, dass das
Konzept des Paragrafen 73 b SGB V
(dieser regelt die HzV, Anm. d. Red.)
vom Gesetzgeber den Krankenkassen
auf Druck der Hausarztverbände auf-
erlegt wurde und zudem nach Aus-
kunft vieler Hausärzte diese sich insbe-
sondere in den neuen Bundesländern
in der überkommenden Struktur der
Kassenärztlichen Vereinigung besser
aufgehoben fühlen als in ihren eigenen
Berufsverbänden.“
Der Hausärzteverband wird sich
diese Kritik sicher zu Herzen nehmen
müssen, wenn eine flächendeckende
HzV-Versorgung erreicht werden soll.
Dennoch sind 2013 rund 51 neue
HzV-Verträge abgeschlossen worden.
Das Bundesversicherungsamt musste
keinen Vertrag beanstanden, beklagt
jedoch, dass sich die Vertragspartner
auf einen wesentlichen Punkt nicht ei-
nigen konnten: die Bereinigung. Berei-
nigungsverträge regeln, dass der Leis-
tungsbedarf für an der HzV teilneh-
mende Patienten aus der morbiditäts-
bedingten
Gesamtvergütung
der
Hausärzte über die KV herausgerech-
net wird. Das BVA fordert für die Zu-
kunft neue Abschlüsse, um eine Flä-
chendeckung zu erreichen.
Positiv äußert sich das BVA über
die Möglichkeiten der Honorierung
der Vertragsärzte durch die Gesamt-
vergütungen bei den Kassenärztlichen
Vereinigungen. Insbesondere auf regi-
onaler Ebene sei es gelungen, Hono-
rarzuwächse zu verhandeln. Dies sieht
BVA nicht kritisch.
Darüber hinaus nimmt das BVA die
Verwaltungspraxis der Sozialversiche-
rungen unter die Lupe. Dabei fällt auf:
Das Bundesversicherungsamt sieht die
Praxis der Vorruhestandsregelung für
Führungskräfte der Krankenkassen als
zu großzügig an und hofft auf Hilfe
von den Gerichten. Wie viel Geld in
diesem Falle von den Kassen zu viel
ausgegeben wird, erschließt sich aus
dem Bericht des Bundesversicherungs-
amtes aber nicht.
Schleppende Umsetzung
der Hausarztverträge, Nach-
holbedarf bei der Integrier-
ten Versorgung und Kassen-
chefs, die Wettbewerb nach
Gusto auslegen: Das Bun-
desversicherungsamt hat in
seinem Tätigkeitsbericht
einiges zu kritisieren.
Bundesversicherungsamt übt harsche
Kritik am Kassenwettbewerb
Von Dr. Hans-Friedrich Spies
Das Bundesversicherungsamt prüft als Aufsichtsbehörde die Tätigkeiten der Krankenkassen.
© ROBERT SCHLESINGER/DPA
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Aufgaben des BVA
Aufsicht, Beratung und Sanktio-
nierung
der Träger und
Einrichtungen der Sozialversiche-
rung
Prüfung
von Geschäfts-, Rech-
nungs- und Betriebsführung bei
den bundesunmittelbaren
Krankenversicherungsträgern
und deren Pflegekassen.
Durchführung des Risikostruk-
turausgleichs
, Verwaltung des
Ausgleichsfonds und Durchfüh-
rung des Finanzausgleichs in der
Pflegeversicherung, Abrechnung
der Zahlungen des Bundes an
die Rentenversicherung
Zulassung
von Behandlungspro-
grammen für chronisch Kranke
(Disease-Management-Program-
me)
6
Oktober 2014
BDI aktuell
Berufspolitik
Mehr als 20 Jahre Erfahrung mit der
Honorarbudgetierung im ambulanten
Bereich zeigen: So geht es nicht wei-
ter! Immer kompliziertere Vergütungs-
modelle und unverständlichere Hono-
rarverteilungsregeln führen bei allen
Beteiligten – Ärzten, Krankenkassen
und Patienten – zu Frustrationen. Es
braucht einen Befreiungsschlag. Zu
mehr Gerechtigkeit, zu mehr Transpa-
renz, zu größerer Patientenorientie-
rung. Mit dem Gutachten zur Einzel-
leistungsvergütung in der ambulanten
Versorgung, möchte die Techniker
Krankenkasse der Diskussion einen
neuen, aber sachlichen Impuls geben.
Auch wenn es für viele überra-
schend erscheint, warum ausgerechnet
eine Krankenkasse ein System mit
Einzelleistungsvergütung vorschlägt.
Bei genauer Betrachtung des Modells,
das Wissenschaftler des IGES-Instituts
für die TK entwickelt haben, kann
man viele Vorteile erkennen, die ein
solches System im Vergleich zu den
heutigen Budgets und Pauschalen hat.
Zunächst profitieren die Ärzte von
mehr Transparenz und Planbarkeit.
Niedergelassene Mediziner bekommen
für jede Leistung einen zuvor bekann-
ten Preis, der auch im Nachhinein
nicht reduziert wird. Die Schwierig-
keit, mit der sich die Wissenschaftler
aber auseinandersetzen mussten, be-
stand darin, einen Weg aufzuzeigen,
der die Ausgaben nicht ungebremst
steigen lässt. So werden im Modell die
Fixkosten, die durch den Unterhalt ei-
ner Arztpraxis anfallen, nur so lange
vergütet, bis diese gedeckt sind. Vari-
able Kosten, zu denen der „Arztlohn“
gehört, werden hingegen für alle er-
brachten Leistungen vergütet.
Zwar kämen im ersten Jahr Hono-
rarsteigerungen von bis zu 1,4 Milliar-
den Euro auf die GKV zu. Aus Sicht
der TK wäre dies jedoch für das Ge-
samtsystem verkraftbar. Sätze wie
„Für das, was ich tue, bekomme ich
kein Geld von der Kasse“ dürften die
Patienten nicht mehr von den Ärzten
hören. Budgetferien dürften der Ver-
gangenheit angehören, und auch
„Wartezeiten“ würden entschärft.
Da bei der Einzelleistungsvergü-
tung das Geld der Leistung folgt, er-
hielten die Ärzte einen weiteren An-
reiz, Schwer- und chronisch Kranke zu
behandeln. Bei besserer Planbarkeit
des Einkommens dürfte es für junge
Mediziner attraktiver werden, sich nie-
derzulassen – was dem Ärztemangel
entgegenwirken würde. Perspektivisch
könnte ein solches Vergütungssystem
dazu beitragen, die Grenzen zwischen
stationärem und ambulantem Sektor
durchlässiger zu machen. Das vorlie-
gende Modell würde auch eine Kon-
vergenz der gesetzlichen und privaten
Versicherungssysteme vereinfachen.
Denn es ist weitaus leichter, zwei auf
Einzelleistungen basierende Systeme
zu vereinen, als ein Pauschal- mit ei-
nem Einzelleistungsmodell zusam-
menzuführen.
Doch das wichtigste Ziel, das die
TK mit dem Einzelleistungsmodell
verfolgt, lautet: Den Patienten eine
bessere Versorgung zu ermöglichen.
Ein entscheidender Schlüssel dafür
sind zufriedene Ärzte.
Arzthonorare: Es braucht einen Befreiungsschlag!
Das Vergütungssystem ist
unübersichtlich geworden.
Mit dem TK-Modell der Ein-
zelleistungsvergütung könn-
te Transparenz einkehren.
Von Thomas Ballast
GASTKOMMENTAR
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Thomas Ballast
ist stellvertretender
Vorstandsvorsitzender der Techni-
ker Krankenkasse
© BILDNACHWEIS
Die Auffassung des Autoren deckt sich
nicht unbedingt mit der Meinung der
Redaktion oder des Berufsverbandes
Deutscher Internisten e.V.
HINWEIS