Berufspolitik
BDI aktuell
März 2016
5
Der neue Vorstand wird im Rahmen
des Internistenkongresses in Mann-
heim von der BDI-Delegiertenver-
sammlung am Samstag, den 9. April
2016, 09.00 Uhr gewählt.
Die Delegiertenversammlung be-
steht gemäß § 13 der BDI-Satzung aus
den Mitgliedern des Vorstandes, den
Vorsitzenden der Landesverbände, den
Vorsitzenden der Sektionen sowie den
Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaf-
ten. Zudem hat jeder Landesverband
je angefangene 500 Mitglieder einen
weiteren Delegierten entsandt.
Gemäß § 14 der BDI-Satzung wer-
den von den 14 möglichen Vorstands-
mitgliedern
- zehn durch die Delegiertenversamm-
lung gewählt,
- ein Mitglied durch den Vorstand der
Deutschen Gesellschaft für Innere
Medizin e.V. benannt,
- ein Mitglied gemeinsam durch die
Vorsitzenden der Sektionen und der
Arbeitsgemeinschaften in den Vor-
stand entsandt,
- ein Mitglied durch die Vorsitzenden
der Landesverbände entsandt und
- ein Mitglied aus der Mitte der außer-
ordentlichen Mitglieder (Assistenz-
ärzte in Weiterbildung und Studen-
ten) in den Vorstand gewählt.
Die Einzelheiten zur Durchführung
der Wahl des Vorstandes regelt die
Wahlordnung des BDI e.V.. Die Wah-
len werden geheim durch schriftliche
Stimmabgabe auf den Stimmzetteln
durchgeführt. Die Mitglieder des Vor-
standes werden in einem Wahlgang ge-
wählt. Jeder Delegierte ist berechtigt,
maximal zehn von den zur Wahl ste-
henden Kandidatinnen und Kandida-
ten zu wählen, jeden Kandidaten nur
einmal.
Als gewählt gelten die Kandidaten,
welche die meisten Stimmen auf sich
vereinigt haben.
Wahlvorschläge für die durch die
Delegiertenversammlung zu wählen-
den Vorstandsmitglieder müssen
schriftlich spätestens 30 Tage vor der
Wahl bei der BDI-Geschäftsstelle
(Wiesbaden) eingegangen und von
mindestens zehn ordentlichen Mitglie-
dern unterschrieben sein. Zudem
muss eine schriftliche Erklärung
der/des Vorgeschlagenen beigebracht
werden, dass sie/er bereit ist, sich zur
Wahl zu stellen. Die Kandidatinnen
und Kandidaten müssen am Wahltag
mindestens ein Jahr ohne Unterbre-
chung ordentliches BDI Mitglied sein.
Ordentliches Mitglied ist jedes Mit-
glied, welches Fachärztin/arzt für Inne-
re Medizin/Internist ist.
Die Geschäftsstelle des BDI e.V.
möchte ihre Mitglieder darum bitten,
ihren Wahlvorschlag für den BDI-Vor-
stand frühzeitig vor der Delegierten-
versammlung am 9. April 2016 einzu-
reichen, spätestens bis zum
10. März
2016.
Maßgeblich ist der Posteingang
bei der BDI-Geschäftsstelle in Wies-
baden.
Zu beachten ist, dass die ordentli-
che Mitgliedschaft der den Wahlvor-
schlag unterstützenden Mitglieder
selbstverständlich durch die Ge-
schäftsstelle überprüft wird. So sind
z.B. ordentliche Mitglieder, die ihren
Austritt aus dem Verband bereits er-
klärt haben, jedoch erst zum Ende des
Jahres 2016 ausscheiden, gem. § 10
Abs. 2 der Satzung des BDI e.V. nicht
mehr legitimiert, eine Kandidatur bzw.
einen Wahlvorschlag mit ihrer Unter-
schrift rechtsgültig zu unterstützen.
Soweit der Wahlvorschlag nicht gemäß
der Satzung von zehn ordentlichen
Mitgliedern unterschrieben ist, wäre
dieser insoweit ungültig. Die ord-
nungsgemäße Unterzeichnung durch
ein ordentliches Mitglied kann bis zu
30 Tage vor der Wahl nachgeholt wer-
den. Später ist der mögliche Kandidat
von der Wahl 2016 zum Vorstand des
BDI ausgeschlossen.
Wir möchten die berufspolitisch in-
teressierten Mitglieder, die sich für ei-
ne Kandidatur zur Wahl als Mitglied
des Vorstandes des BDI e.V. entschie-
den haben, bitten, die oben genannten
satzungsgemäßen Voraussetzungen zu
beachten.
Die Satzung und die Wahlordnung
des BDI e.V. sind auf der Homepage
zu finden.
Die Mitarbeiter der Geschäftsstelle
des BDI e.V. stehen Ihnen wie immer
für alle entsprechenden Auskünfte ger-
ne zur Verfügung.
Dr. Gerd Guido Hofmann
Ehrenpräsident und Wahlleiter
Satzungsgemäß finden im
Jahr 2016 die Neuwahlen
zum Vorstand des Berufs-
verbandes Deutscher
Internisten e.V. statt.
Wahlbekanntmachung
BDI-Vorstandswahlen 2016
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BDI Vorstandswahlen
Sa., 9. April 2016
09.00 Uhr
Wahl des neuen BDI-Vorstandes
durch die BDI-Delegierten-
versammlung im Rahmen
des Internistenkongresses in
Mannheim
Nr. Vor- und Zuname (Druckschrift):
Vor- und Zuname (Unterschrift):
PLZ/Ort:
Mitgliedsnummer:
1.
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9.
10.
BDI e.V. Wahl zum Vorstand 2016
Für die Wahl in den BDI-Vorstand wird vorgeschlagen:
Name/Vorname
Straße/Hausnummer
PLZ/Ort
Mitgliedsnummer
Zustimmungserklärung
Ich stimme meiner Kandidatur als Mitglied des BDI-Vorstandes zu.
Ein Foto und einen Lebenslauf zur Bekanntmachung meiner
Kandidatur auf der BDI-Homepage liegt bei bzw. folgt per E-Mail.
Unterschrift
Unterstützerstimmen für den Wahlvorschlag:
Bitte Senden Sie den Wahlvorschlag
per Fax: 0611 18133-15
oder per Post an den
Berufsverband Deutscher Internisten e. V.
Schöne Aussicht 5
65193 Wiesbaden