Der Referentenentwurf (Stand: 3. Juni 2024) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung zielt darauf ab, die Akut- und Notfallversorgung in Deutschland zu verbessern, die zunehmend überlasteten Notaufnahmen und Rettungsdienste zu entlasten und eine effizientere Steuerung der Patientinnen und Patienten in die geeigneten Versorgungsebenen zu gewährleisten. Diese Zielsetzung unterstützt der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) ausdrücklich.
Die Reformvorschläge greifen dabei zentrale Punkte der Empfehlungen der Regierungskommission sowie des BDI (s. BDI Positionen zur Notfallversorgung und Patientensteuerung) auf und berücksichtigen die Herausforderungen, die sich täglich in der klinischen Praxis sowohl in Notaufnahmen als auch im vertragsärztlichen Bereich zeigen. Der BDI unterstützt die Schaffung von Integrierten Notfallzentren (INZ) und die Weiterentwicklung der Terminservicestellen zu Akutleitstellen als wichtige Steuerungsinstrumente zur Verbesserung der Notfallversorgung.
Allerdings sieht der BDI weiteren Bedarf zur Ergänzung des vorliegenden Entwurfs, um die angestrebten Verbesserungen nachhaltig und umfassend zu realisieren. Dies betreffen insbesondere die Finanzierung und die personelle Ausstattung der neuen Strukturen sowie die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen.
Bislang nicht im Gesetzentwurf enthalten ist eine bundesgesetzliche Lösung für das Problem der Sozialversicherungspflicht für die Pool-Ärztinnen und -Ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.10.2023 ist die Besetzung des Bereitschaftsdienstes teilweise heute schon herausfordernd. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Leistungsumfang mit diesem Gesetz erheblich ausgeweitet werden soll, ist eine gesetzliche Lösung dringend geboten.
Die ausführliche Stellungnahme zu den einzelnen Maßnahmen des Referentenentwurfs finden Sie unten zum Download.
Zusätzlich hat der BDI noch eine gemeinsame Stellungnahme mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) und der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensiv- und Notfallmedizin (DGIIN) verfasst.