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Berufspolitik
BDI aktuell
Juni 2014
7
Viele Krankenhäuser stehen wirt-
schaftlich miserabel da. Die Bundes-
ärztekammer (BÄK) fordert von Bund
und Ländern eine Neukonzeption des
DRG-Fallpauschalensystems, ausrei-
chende Investitionsmittel für die Klini-
ken und eine Krankenhausplanung,
die eine qualitativ hochwertige Versor-
gung sicherstellt.
In ihrem Positionspapier zur Kran-
kenhausfinanzierung macht die BÄK
das bestehende G-DRG-Fallpauscha-
lensystem als reformbedürftig aus. An-
ders als in den meisten Ländern werde
in Deutschland das DRG-Fallpau-
schalensystem nicht nur indirekt für
die Budgetverhandlungen herangezo-
gen, sondern als „direktes Preissys-
tem“, das fast ausschließlich über das
wirtschaftliche Überleben eines Kran-
kenhauses bestimmt.
Die BÄK fordert deshalb, ausrei-
chende Ermessensspielräume für Kli-
niken und Kostenträger bei den Bud-
getverhandlungen zu schaffen. Bei der
Vergütung der Leistungen müsse die
Sicherstellung der wohnortnahen
Krankenhausbehandlung in struktur-
schwachen Gebieten ebenso berück-
sichtigt werden wie die Finanzierung
von Extremkostenfällen. Diese bilde
das bestehende System nicht ab. Aktu-
elle Kostenentwicklungen durch Tarif-
anpassungen, Prämiensteigerungen bei
Haftpflichtversicherungen oder zuneh-
mende Energiekosten müssten in die
Verhandlungen einfließen.
Fallpauschalensystem vereinfachen
Das bestehende Fallpauschalensystem
müsse zu einem Bemessungsinstru-
ment für Krankenhauserlöse verändert
und dabei vereinfacht werden. Die
Materie sei derart komplex geworden,
dass eine „große Mehrheit des ärztli-
chen und nicht-ärztlichen Personals
das System nicht mehr durchschaut“
und „Abrechnungsfehler zunehmend
systemimmanent angelegt“ seien. Eine
Reform des G-DRG-Systems würde
auch dazu beitragen, ungewünschte
Mengenanreize zu beseitigen.
Zudem sei eine „stärkere Flexibili-
sierung des morbiditätsbezogenen Ri-
sikostrukturausgleichs der gesetzlichen
Krankenkassen“ erforderlich. „Fehl-
verteilungen, die dazu führen, dass be-
stimmte Kassen in ihren Versorgungs-
bezirken Überschüsse generieren, die
für Werbemaßnahmen wie „Dividen-
denauszahlungen“ an Bestandsversi-
cherte und Neukunden zweckentfrem-
det werden, andere Kassen in ihren
Versorgungsbezirken dagegen noch
nicht einmal das notwendige Geld zur
gesundheitlichen Versorgung ihrer
Versicherten erhalten, müssen besei-
tigt werden“, so die BÄK.
Die schlechte finanzielle Lage vieler
Kliniken führt sie darauf zurück, dass
die Länder ihre Aufgabe der Investiti-
onsförderung nicht ausreichend erfül-
len. Die Mittel seien um rund 30 Pro-
zent gesunken, so sei ein Defizit von
mehr als 30 Milliarden Euro entstan-
den. Die BÄK schlägt vor, dass der
Bund weitere Mittel zur verbindlichen
Zuweisung an Kliniken zur Verfügung
stellt. „Als Bemessungsgrundlage
könnte dabei die vom Institut für das
Entgeltsystem für das Krankenhaus
entwickelte DRG-bezogene Investiti-
onskalkulation genutzt werden“, heißt
es im Positionspapier. Die BÄK for-
dert weiter eine sachliche Auseinan-
dersetzung mit der Mengenentwick-
lung im Krankenhaus. Auch solle si-
chergestellt werden, dass keine exter-
nen Faktoren wie Fehlanreize in Ziel-
vereinbarungen Einfluss auf die ärztli-
che Entscheidung über Diagnostik
und Therapie nehmen.
Zudem muss der BÄK zufolge der
Ärzte- und Fachkräftemangel über-
wunden werden, um die ärztliche Ver-
sorgung zu garantieren. Dazu sollen
die Zugangsvoraussetzungen fürs Me-
dizinstudium überarbeitet und die Fi-
nanzierung gesichert werden. Dazu
zählten genügend Studienplätze, der
Erhalt medizinischer Fakultäten sowie
die nötigen Mittel zur Refinanzierung
der Personalkosten.
Im Positionspapier zur Kranken-
hausplanung fordert die BÄK, dass
sich die Länder zu ihrer Verantwor-
tung bekennen sollen, die Klinikver-
sorgung zu gewährleisten. So soll die
hohe Qualität der stationären Versor-
gung trotz steigenden ökonomischen
Drucks und Wettbewerbs erhalten
bleiben. Diese „wesentliche Daseins-
vorsorge“ dürfe „nicht anderen und
erst recht nicht wirtschaftlichen Inter-
essen überlassen werden“.
Die BÄK appelliert an die Länder,
Mindestanforderungen zur Sicherung
einer qualitativ hochwertigen Versor-
gung aufzustellen, die klar definierte
Qualitätskriterien zur Verfügbarkeit
fachärztlicher Kompetenz, zur perso-
nellen und technischen Ausstattung
sowie zu Kooperationen mit anderen
Einrichtungen umfassen. „Ziel muss
es sein, eine medizinisch leistungsfähi-
ge, patientenorientierte, regional aus-
gewogene und qualitativ hochwertige
Krankenversorgung sicherzustellen.“
Die Bundesärztekammer
schlägt vor, die Finanzierung
der Kliniken neu aufzu-
stellen. Dies sei wichtig,
damit die Versorgung
nicht durch wirtschaftliche
Interessen geleitet wird.
BÄK will Klinikfinanzen neu aufstellen
Von Sabine Marschall
BDI begrüßt
BÄK-Positionen
Eine gute Patientenversorgung
setzt unabdingbar eine sichere
Finanzierung der erforderlichen
personellen und sachlichen
Ausstattung voraus.
Die Qualität der Versorgung
dürfe nicht wirtschaftlichen
Interessen geopfert werden.
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