Im April 2013 wurde in Bad
Schussenried im Landkreis
Biberach die zweite RegioPraxis
der Kassenärztlichen Vereini-
gung Baden-Württemberg eröff-
net. Drei Arztpraxen mit fünf
Ärzten nutzen sie als Nebenbe-
triebsstelle, um dort die haus-
ärztliche Versorgung der Region
zu sichern. Die erste RegioPraxis
der baden-württembergischen
KV ist im vergangenen Jahr in
Baiersbronn eröffnet worden;
zwei weitere sind in Planung.
Die Modell-Praxen sind Teil eines
Maßnahmenbündels der KV BaWü
gegen das Praxissterben im ländli-
chen Raum. In von Unterversorgung
bedrohten Gebieten werden Ärzte bei
der Gründung von hausärztlich orien-
tierten Kooperationen finanziell
unterstützt. Laut Förderrichtlinie der
KV setzt sich die Förderung aus ver-
schiedenen Komponenten zusammen.
Bis zu vier Hausärzte pro RegioPraxis
erhalten eine Gründungspauschale in
Höhe von je 25 000 Euro. Für die
Errichtung einer Nebenbetriebsstätte
gibt es bis zu 20 000 Euro pro betei-
ligter Praxis. Ergänzt wird die Förde-
rung durch eine Strukturpauschale in
Höhe von 3 000 Euro je Abrechnungs-
quartal. Weitere 3 000 Euro gibt es
für die Beschäftigung eines angestell-
ten Arztes, das allerdings zunächst
nur für drei Jahre.
Zusätzlich erhält die RegioPraxis Gel-
der aus dem Förderprogramm „Land-
ärzte“ des Landes Baden-Württem-
berg. Insgesamt wird vom Land eine
Summe von 2 Millionen Euro bereit-
gestellt. Die Förderhöhe reicht einma-
lig von 10 000 bis 30 000 Euro, in
Abhängigkeit von der Einstufung des
Fördergebiets und der Art der Nieder-
lassung (voller oder partieller Versor-
gungsauftrag).
Bereits Förderung der Weiter-
bildung in der Allgemeinmedizin
Fördermittel für Praxen in unterver-
sorgten Regionen gibt es in zahlrei-
chen Kassenärztlichen Vereinigungen
zu unterschiedlichen Bedingungen.
Eine der ältesten Fördermaßnahmen
ist die Finanzierung der Weiterbil-
dung im Fach Allgemeinmedizin. Als
es bei der letzten Vertreterversamm-
lung der KV Bayerns um den Antrag
ging, auch die Weiterbildungsassis-
tenten in Facharztpraxen ähnlich zu
unterstützen, kamen den Vertretern
doch erhebliche Bedenken, ob es tat-
sächlich ihre Aufgabe sei, solche Maß-
nahmen aus den Honoraren aller Ver-
tragsärzte zu finanzieren.
Der erste stellvertretende Vorstand,
Dr. Pedro Schmelz, kritisierte, dass
der Gesetzgeber der ärztlichen Selbst-
verwaltung im ambulanten Bereich
etliche Vorgaben mache, deren
Umsetzung aus dem Honorar aller
niedergelassenen Ärzte und Psycho-
therapeuten finanziert werden müsse.
Er erwähnte unter anderem die För-
derung der haus- und fachärztlichen
Weiterbildung sowie die Förderung
von Praxisnetzen. „Wir müssen von
dem Geld, das eigentlich für die
Behandlung unserer Patienten
gedacht ist, staatlich verordnete
Strukturmaßnahmen finanzieren.
Dies ist eigentlich Aufgabe von Politik
und Krankenkassen. Sollte hier kein
Umdenken einsetzen, ist das System
nicht mehr zu reformieren“, so
Schmelz.
Trotz einiger Kontroversen war Kon-
sens, dass die niedergelassenen Ärzte
und Psychotherapeuten nicht länger
bereit sind, notwendige strukturelle
Änderungen im Gesundheitswesen
aus eigener Tasche zu zahlen. Dies
betreffe etwa die Förderung der allge-
meinmedizinischen, fachärztlichen
und psychotherapeutischen Aus- und
Weiterbildung oder auch die Etablie-
rung von Bereitschaftspraxen zur
Sicherstellung der medizinischen Ver-
sorgung der Bürger außerhalb der
Sprechstundenzeiten.
Selbst der ehemalige Vorsitzende des
Bayerischen Hausärzteverbands,
Dr. Wolfgang Hoppenthaller, distan-
zierte sich jetzt unmissverständlich
von der Umverteilung und räumte
ein: „Schon die Finanzierung der Wei-
terbildung in der Allgemeinmedizin
war eine Todsünde.“ Man müsse jetzt
endlich fragen, ob es zum Sicherstel-
lungsauftrag gehöre, „dass wir mit
unseren Honoraren Weiterbildungs-
stellen, Praxisaufkäufe und Taxifahr-
dienste im Bereitschaftsdienst bezah-
len müssen“.
KS
Nr. 6 • Juni 2013
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Berufspolitik
Notwendige
Strukturmaßnahme
oder Todsünde?
Fördermittel aus der KV-Kasse