6. Inanspruchnahme ärztlicher Leistun-
gen steuern: Unter diesem Punkt
schlägt die Kassenärztliche Bundes-
vereinigung ein Modell mit drei
Wahltarifen vor.
ImWahltarif 1 erfolgt die Versorgung
des Versicherten im Sachleistungs-
prinzip. Er hat die freie Wahl des
Hausarztes und ist bereit, nur mit
Überweisungsschein den Facharzt in
Anspruch zu nehmen. Hat er keine
Überweisung, gilt für ihn die Kosten-
erstattung. Im Prinzip ist der Wahl-
tarif 1 das Primärarztmodell.
ImWahltarif 2 ist der Zugang des
Versicherten zum Hausarzt und zum
Facharzt grundsätzlich frei. Die
Behandlung beim Hausarzt erfolgt
nach dem Sachleistungsprinzip, die
beim Facharzt über die Kostenerstat-
tung.
Der Wahltarif 3 spiegelt die derzeiti-
ge Versorgungssituation wider. Es
gibt einen freien Zugang zum Haus-
arzt und zum Facharzt. Dafür zahlt
der Versicherte einen Zusatzbeitrag
an die Krankenkasse.
Die KV fordert, dass diese unter-
schiedlichen Tarife auf der Gesund-
heitskarte gekennzeichnet werden.
7. Ärztliche Autonomie in Fragen der
ärztlichen Qualität wiederherstellen:
Die Kassenärztliche Bundesvereini-
gung verwahrt sich gegen die Ein-
griffe, vor allem von Seiten des
Gemeinsamen Bundesausschusses, in
die Qualifikation des Vertragsarztes
und reklamiert die Definitionsfrei-
heit des Berufsausübungs- und Wei-
terbildungsrechtes als Voraussetzung
für eine ärztliche Qualifikation.
8. Regresse bei veranlassten Leistungen
abschaffen: Der Gesetzgeber soll
auch nach Minderung der Regress-
gefahr durch Wirtschaftlichkeitsprü-
fungen aufgrund der letzten Gesetz-
gebungsverfahren eine vollständige
Beseitigung von Regressen durch ver-
anlasste Leistungen veranlassen.
9. Primat der ambulanten Behandlung
durch Vertragsärzte und Psychothe-
rapeuten: Die KBV sieht eine Erosion
durch die wachsende institutionelle
Öffnung der Krankenhäuser für
ambulante Leistungen und fordert
ein systematisches Einweisungs- und
Entlassungsmanagement.
10. Kassenspezifische Gesamtverträge
wieder ermöglichen: Hier wird der
Wettbewerb der Krankenkassen um
eine gute Versorgung eingefordert.
Krankenkassen sollen wieder für ihre
Versicherten spürbare Versorgungs-
verbesserungen durch eigene Verträ-
ge vereinbaren.
11. Onlinevernetzung in die Hände der
ärztlichen Selbstverwaltung legen.
12. Verpflichtende Durchführung der
Versichertenstammdaten, Manage-
ment durch die Vertragsärzte und
Psychotherapeuten muss abgeschafft
werden: Man wehrt sich gegen die
überbordende Bürokratie bei der
Patientenversorgung und möchte
den Verwaltungsballast reduzieren.
13. Bürokratiearme Lösungen finden:
Auch hier wird der Abbau von Büro-
kratie gefordert. Man möchte wieder
mehr Zeit für die Patientenversor-
gung aufwenden.
14. Versorgungsforschung weiter aus-
bauen: Der Mangel an Versorgungs-
forschung wird beklagt, vor allem für
eine Versorgungsplanung sind ent-
sprechende Daten notwendig, die
erhoben werden müssen. Es soll ein
Fonds für die Versorgungsforschung
eingerichtet werden.
15. Delegation geeigneter ärztlicher
Leistungen an nicht ärztliche Fach-
kräfte: Es gibt in der ärztlichen
Behandlung den Grundsatz der per-
sönlichen Leistungserbringung. Des-
halb müssen aber nicht alle Leistun-
gen höchstpersönlich erbracht wer-
den. Man kann sie an nicht ärztliche
Fachkräfte delegieren. Die Kassen-
ärztliche Bundesvereinigung legt
Wert darauf, dass es sich nicht um
eine Substitution ärztlicher Leistun-
gen handelt, sondern dass die Aufga-
be delegiert wird.
16. Vereinbarkeit von Beruf und Familie
stärken: Es wird auf die Probleme
der jüngeren Generation mit der
Work-Life-Balance hingewiesen. Es
sollen flexible Strukturen unabhän-
gig vom Zulassungsstatus für die ver-
tragsärztliche Berufsausübung ent-
wickelt werden.
Abschaffung des Budgets als
Voraussetzung für Sicherstellung
Fasst man die Vorstellung der Kassen-
ärztlichen Bundesvereinigung zusam-
men, so sind durchaus Ansätze vorhan-
den, die das System in seiner jetzigen
Form kritisch hinterfragen. Im Prinzip
fordert die Kassenärztliche Bundesver-
einigung die Abschaffung des Budgets
als Voraussetzung für die weitere Über-
nahme der Sicherstellung. Sie beginnt
mit der Ausdeckelung von Grundleis-
tungen in der haus- und fachärztlichen
Versorgung und beabsichtigt, das Bud-
get so schrittweise aufzubrechen. Auch
die prinzipiell ablehnende Haltung zu
Selektivverträgen ist aufgegeben wor-
den. Solche Verträge werden als Vor-
stufe für die Kollektivversorgung ange-
sehen und dienen der Erprobung inno-
vativer Behandlungs- und Versorgungs-
konzepte. Man kann nur hoffen, dass
die Kostenträger auch zwischen den
Zeilen dieser 16 Punkte lesen können.
Auf ihre Reaktion darf man gespannt
sein.
HFS
Nr. 5 • Mai 2013
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Berufspolitik
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