Nr. 5 • Mai 2013
Mitgliederzeitung Berufsverband Deutscher Internisten BDI e.V. •
ISSN 1863-9216
Inhalt
119. DGIM-Kongress
Grußwort von Dr. Wesiack
„Was ist das Wesen einer guten medizinischen
Versorgung?“ Diese Frage beantwortete BDI-
Präsident Dr. Wolfgang Wesiack in seinem
Grußwort bei der Eröffnung des 119. DGIM-
Kongresses in Wiesbaden.
Seite 3
ASV
Aktuelle Entwicklung
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung
(ASV) durch das Krankenhaus war im alten
§ 116 b des SGB V geregelt. Alle Beteiligten
waren mit diesem Gesetz unzufrieden. Der neue
§ 116 b konnte somit nur besser werden. Ist das
nun tatsächlich der Fall?
Seite 6
Kasuistik
TSHom – eine seltene
Ursache einer Hyperthyreose
Ein TSH-sezernierendes Hypophysenadenom ist
eine sehr seltene Ursache einer Hyperthyreose.
Die Kasuistik berichtet über eine Patientin mit
Verdacht auf schwangerschaftsinduzierte
Hypertonie und Tachykardie.
Seite 10
Diagnostik & Therapie
Hämoptoe
Bluthusten – kaum ein Symptom wirkt auf den
Betroffenen derart beängstigend. Während
Symptome wie Kopfschmerzen, Schwindel oder
Adynamie lange von Patienten ignoriert werden,
gibt es kaum jemanden, der sich nicht beim Auf-
treten einer Hämoptoe sofort untersuchen lässt.
Seite 12
Impressum
Seite 14
Die maßgeblichen im Deutschen Bun-
destag vertretenen Parteien bekennen
sich ohne Wenn und Aber zur freien
Arztwahl durch die Versicherten. Auf
dem 11. baden-württembergischen
Hausärztetag Anfang März in Stuttgart
bekannten sich zu diesem Ziel der Bun-
destagsabgeordnete Jens Spahn (CDU) –
im Namen der schwarz-gelben Koalition
auch für den fehlenden Sprecher der
FDP, der wegen des parallel stattfinden-
den Parteitags der Liberalen in Berlin
nicht kommen konnte –, die SPD-Parla-
mentarierin Hilde Mattheis sowie MdB
Birgit Bender (Bündnis 90/Grüne).
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auf Seite 8
BDI fordert Inflationsausgleich
Gesundheitspolitischer
Bundestagswahlkampf eröffnet
Klares Bekenntnis
zur freien Arztwahl
Auf dem 119. Kongress der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)
hat der Berufsverband Deutscher Inter-
nisten ein Symposium zum gegenwär-
tigen Stand der Reform der Gebühren-
ordnung für Ärzte (GOÄ) veranstaltet.
Der BDI bleibt bei seiner Auffassung, dass die
Systematik der seitherigen GOÄ unverändert
erhalten bleiben muss. Vertragspartner des
Arztes ist der Patient und nicht die private
Krankenkasse. Der BDI lehnt deshalb die von
der PKV geforderte Öffnungsklausel für
direkte Verträge mit Ärzten als systemfremd
ab. Die Möglichkeit, durch Faktoren unter-
schiedliche Schweregrade der erbrachten
Leistung abzubilden, muss ebenso erhalten
bleiben wie die analoge Bewertung, die
sicherstellt, dass Innovationen angeboten
werden können. Gerade durch den flexiblen
Leistungskatalog unterscheiden sich PKV und
GKV.
Die Forderungen der PKV legen die Vermutung
nah – so fürchtet der BDI – dass sich die PKV in
eine Art Luxus-GKV umwandeln will.
Der BDI begrüßt die konsequente Verhand-
lungsposition der Bundesärztekammer (BÄK),
eine Einigung mit der PKV ist deshalb nicht in
Sicht.
Damit ist in dieser Legislaturperiode nicht
mehr mit einer neuen GOÄ zu rechnen. Als
Palliativmaßnahme sollte von der Bundesregie-
rung per Rechtsverordnung ein linearer Infla-
tionsausgleich auf der Basis der seitherigen
GOÄ beschlossen werden, um die gröbste Unge-
rechtigkeit, die seit 1996 konstant gebliebene
Bewertung, zu beseitigen. Für eine solche Maß-
nahme ist bis zur Bundestagswahl noch ausrei-
chend Zeit.
nach einer Pressemitteilung des BDI
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Gute Zukunftsaussichten
Der 119. Kongress der Deutschen
Gesellschaft für Innere Medizin e. V.
(DGIM) fand vom 6. bis 9. April 2013 in
Wiesbaden statt. Rund 8500 Teilneh-
mer besuchten die verschiedenen
Kurse, BDI-Symposien, Vorträge und
Workshops. Zu ihren Hauptthemen
machte Kongresspräsidentin Prof. Dr.
Elisabeth Märker-Hermann Entzün-
dung und Immunität, Versorgungsfor-
schung, minimal-invasive Therapien,
Telemedizin und „Der chronisch Kran-
ke und sein Arzt“. Traditionell veran-
staltete der Berufsverband Deutscher
Internisten, BDI e.V., im Rahmen des
Kongresses seine Vorstandssitzung,
eine Mitgliederversammlung und die
Delegiertenversammlung.
Zur Delegiertenversammlung konnte BDI-Präsi-
dent Dr. Wolfgang Wesiack als Gast den renom-
mierten Ökonomen Prof. Dr. Eberhard Wille
von der Universität Mannheim begrüßen, Vor-
sitzender des Sachverständigenrats zur Begut-
achtung der Entwicklung im Gesundheitswe-
sen. Er referierte über das Thema Bürgerversi-
cherung und die Auswirkungen auf die Hono-
rierung der Ärzte. Reformbedarf wird von allen
Parteien im Bundestag gesehen, erläuterte der
Finanzwissenschaftler.
Bügerversicherung verfassungsrechtlich
unmöglich?
Die Finanzierungsbasis der gesetzlichen Kran-
kenversicherung ist schwach. Das liegt u.a. an
der strukturellen Arbeitslosigkeit, veränderten
Berufskarrieren, einer Flucht in die Schatten-
wirtschaft und am stei-
genden Anteil der Rent-
ner. Dass die Ausgaben
der GKV bis 2011 nicht
stärker gestiegen sind
als das Bruttoinlands-
produkt, liegt vor allem
an den etwa alle zwei
Jahre vollzogenen
Eingriffen des Staates
in die Ausgabenent-
wicklung, die sich
dann zunächst kosten-
senkend auswirkten.
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auf Seite 2
Die Vertreterversammlung der Kassen-
ärztlichen Bundesvereinigung hat ihre
Erwartungen an eine zukunftssichere
Gesundheitspolitik in ihrer letzten Sit-
zung formuliert und sich dabei insbeson-
dere mit dem Sicherstellungsauftrag
beschäftigt.
Unter der Überschrift „Sicherstellungsauftrag
stärken“ setzt sie sich mit der derzeitigen
Situation kritisch auseinander. Es wird daran
erinnert, dass die Vertragsärzte und Vertrags-
psychotherapeuten für diesen Sicherstellungs-
auftrag auf Arbeitskampfmaßnahmen gegen-
über den Krankenkassen verzichtet haben,
wobei im Gegenzug diagnostische und thera-
peutische Freiheit und eine angemessene Ver-
gütung zugesagt worden sind. Von diesem
ursprünglichen Modell des Sicherstellungsauf-
trages sei heute, so die Kassenärztliche Bundes-
vereinigung, nur noch ein Zerrbild seiner selbst
übrig geblieben. Aus ideologischen und ökono-
mischen Motiven sowie fragwürdigen wettbe-
werbspolitischen Erwägungen heraus ist dieser
Sicherstellungsauftrag in den letzten 20 Jahren
regelrecht demontiert worden. Die Kranken-
kassen hätten durch zahlreiche gesetzliche
Änderungen die Möglichkeit bekommen, die
Vertragsärzteschaft unter den restriktiven
Bedingungen eines Sicherstellungsauftrages
einzubinden und könnten dabei diese Bedin-
gungen in zunehmendem Umfang diktierten.
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auf Seite 4
Die 16 Punkte der KBV
Der neue Sicher-
stellungsauftrag
Der BDI beim Internisten-Kongress in Wiesbaden
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Im Rahmen des 119. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin fand auch
die Delegiertenversammlung des BDI statt.
Foto: BDI