| Pressemitteilung

Vertragsärzte sind keine Angestellten der Krankenkassen – BDI weist politische Fremdsteuerung zurück

Vor der morgigen Abstimmung über das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag fordert der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) die Rücknahme der geplanten Verschärfung der Terminmeldepflicht. Der Verband kritisiert insbesondere die vorgesehene Mitentscheidung der Krankenkassen über den Umfang verpflichtend zu meldender Arzttermine. Darin sieht der BDI einen weiteren Eingriff in die eigenverantwortliche Organisation der vertragsärztlichen Versorgung, der weder zusätzliche Behandlungskapazitäten schafft noch die tatsächlichen Probleme bei der Terminvergabe löst.

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„Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sind keine Angestellten der Krankenkassen. Sie tragen die medizinische Verantwortung für ihre Patientinnen und Patienten und müssen ihre Praxen entsprechend organisieren können. Wenn die Politik immer detaillierter in diese Abläufe eingreift und den Krankenkassen zusätzliche Mitentscheidungsrechte einräumt, stellt sie die Eigenverantwortung der Ärzteschaft zunehmend infrage. Darin zeigt sich ein tiefes Misstrauen gegenüber denjenigen, die tagtäglich die ambulante Versorgung sicherstellen“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

Der Änderungsantrag 22 sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) künftig im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen festlegen müssen, in welchem Umfang Vertragsärztinnen und -ärzte Termine an die Terminservicestellen melden. Zugleich entfällt die bisherige Beschränkung auf „freie“ Termine. Kommt bis zum 1. März 2027 keine Einigung zustande, entscheidet ein Schiedsamt.

Besonders widersprüchlich erscheint dem BDI die Gesetzesbegründung, wonach die Regelung die Sicherstellungsinstrumente der KVen stärken soll. „Wenn der Gesetzgeber tatsächlich die KVen stärken möchte, weshalb macht er ihre Entscheidung dann vom Einvernehmen mit den Krankenkassen abhängig? Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist Aufgabe der KVen. Dass die Krankenkassen nun auch über verpflichtende Terminkontingente mitentscheiden sollen, ist eine bedenkliche Verschiebung der Zuständigkeiten“, kritisiert Neumann-Grutzeck.

Dabei geht die Neuregelung aus Sicht des BDI auch an der Versorgungsrealität vorbei. Die Terminplanung in internistischen Haus- und Facharztpraxen richtet sich nach medizinischer Dringlichkeit, Untersuchungsaufwand, verfügbaren Geräten und Personal sowie der kontinuierlichen Betreuung chronisch kranker Menschen. Werden Termine für zentrale Vermittlungswege reserviert, stehen sie der regulären Terminvergabe zunächst nicht zur Verfügung.

„Ein Termin, den wir für die Terminservicestelle bereitstellen, entsteht nicht zusätzlich. Er fehlt möglicherweise an anderer Stelle. Gerade in der Inneren Medizin müssen wir Untersuchungen, Verlaufskontrollen und notwendige Akutbehandlungen aufeinander abstimmen. Was passiert mit Terminkontingenten, die nicht abgerufen werden? Wer glaubt, diese komplexen Abläufe durch pauschale Vorgaben verbessern zu können, verkennt die Realität in unseren Praxen“, erklärt der 1. Vizepräsident des BDI, Dr. med. Norbert Smetak.

Die geplante Verschärfung steht für den BDI beispielhaft für eine bedenkliche Entwicklung im Zuge der Reformen von Notfall- und Primärversorgung. Die Politik fordert kürzere Wartezeiten und eine bessere Patientensteuerung, setzt dabei aber zunehmend auf Regulierung und administrative Eingriffe. Die personellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für eine leistungsfähige vertragsärztliche Versorgung geraten hingegen immer stärker unter Druck. Auch einen unmittelbaren Zugriff der Krankenkassen auf die Terminkalender der Praxen lehnt der BDI entschieden ab.

„Die Politik muss sich fragen lassen, wie lange sie diesen Kurs noch fortsetzen will. Immer neue Vorschriften, immer weniger Eigenverantwortung und eine zunehmende Fremdbestimmung der ärztlichen Tätigkeit machen die Niederlassung unattraktiver. Wer unter diesen Bedingungen noch erwartet, dass sich Ärztinnen und Ärzte langfristig für die vertragsärztliche Versorgung entscheiden, verkennt die Tragweite dieser Entwicklung. Die Politik gefährdet die vertragsärztliche Versorgung damit nicht nur. Wenn sie diesen Kurs fortsetzt, forciert sie aktiv das Ende der freiberuflichen vertragsärztlichen Versorgung, wie wir sie heute kennen“, warnt Neumann-Grutzeck.

Der BDI fordert die Bundestagsabgeordneten auf, Änderungsantrag 22 zurückzuziehen. Der Verband unterstützt eine bessere, medizinisch begründete Patientensteuerung. Diese braucht jedoch eine qualifizierte ärztliche Ersteinschätzung, funktionierende Versorgungsstrukturen und ausreichende Behandlungskapazitäten. Mit zusätzlichen bürokratischen Vorgaben entsteht keine einzige zusätzliche Arztstunde.

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