"Die Beilegung des Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern und die daraus resultierende Kompromissfindung begrüßen wir ausdrücklich. Nachdem die Krankenhausstrukturreform zuletzt unter der Debatte um das Krankenhaustransparenzgesetz stark gelitten hat, ist es gut, dass wieder Schwung aufgenommen und gestalterische Dynamik gewonnen wird“, meint BDI-Vizepräsident PD Dr. med. Kevin Schulte.
Insbesondere die zusätzlichen Finanzmittel und der Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro sind aus Sicht des BDI essenziell, um die existenzbedrohliche Unterfinanzierung vieler Kliniken vorübergehend auszugleichen bis die eigentliche Reform in Bezug auf die Krankenhausvergütung greift. „Ob damit eine kalte Strukturbereinigung unserer Krankenhauslandschaft abgewendet werden kann, bleibt fraglich. Für einige Standorte kommen die Hilfen sicherlich schon zu spät. Vieles wird jetzt davon abhängen, wie schnell die Gelder bei den Kliniken ankommen“, so Schulte weiter.
Nach der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses gibt es aus Sicht des BDI keinen Grund mehr für weitere Verzögerungen im Reformprozess. Wenn die große Strukturreform noch pünktlich zum 1.1.2025 in Kraft treten soll, ist ein zeitnaher Referentenentwurf als Diskussionsgrundlage erforderlich.
In diesem Zusammenhang sieht der BDI das Krankenhaustransparenzgesetz durchaus kritisch: „Transparenz ist ein wichtiger Aspekt im Gesundheitswesen, den wir grundsätzlich unterstützen. Dennoch besteht die berechtigte Sorge, dass das Gesetz zu einer Überregulierung führen und die administrativen Belastungen für Krankenhäuser erhöhen könnte. Außerdem ist es kontraproduktiv, wenn der Handlungsspielraum der Selbstverwaltung im Bereich der Qualität weiter eingeschränkt wird, während der Gesetzgeber selbst noch kein stimmiges Konzept und Verfahren vorgelegt hat, wie Qualität sinnvoll gemessen werden kann“, betont BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.
Besonders fatal wäre es aus Sicht des BDI, wenn das geplante Transparenzverzeichnis am Ende bei den Leistungsgruppen mit anderen Zuordnungen arbeitet, als die sich noch in Ausarbeitung befindende Krankenhausreform.
Der BDI fordert daher eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung des Krankenhaustransparenzgesetzes, um sicherzustellen, dass es seinen eigentlichen Zweck erfüllt und eine rasche Fortsetzung der Arbeit am Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.