„Wir brauchen eine echte Versorgungssteuerung und nicht einfach zusätzliche Angebote“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. „Entscheidend muss sein, welche Versorgung eine Patientin oder ein Patient medizinisch benötigt und wie dringlich sie ist – nicht, welche Versorgungsebene gerade gewünscht oder aufgesucht wird.“
Aus Sicht des BDI liegt darin das eigentliche Potenzial der Reform. Eine funktionierende Ersteinschätzung kann Patientinnen und Patienten zielgerichtet in die jeweils angemessene Versorgungsebene führen, unnötige Inanspruchnahmen von Notaufnahmen vermeiden und knappe ärztliche Ressourcen dort verfügbar machen, wo sie tatsächlich benötigt werden. Zugleich schafft eine solche Steuerungslogik eine wichtige Grundlage für das geplante Primärversorgungssystem.
Verbindlich steuern – und Strukturen am Bedarf ausrichten
Damit diese Wirkung tatsächlich eintritt, darf die Ersteinschätzung nicht lediglich eine unverbindliche Empfehlung bleiben. Bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden sollte vor der unmittelbaren Inanspruchnahme eines Integrierten Notfallzentrums grundsätzlich eine standardisierte telefonische oder digitale Ersteinschätzung stehen.
„Wer sich an die vorgesehenen Zugangswege hält, darf dadurch nicht schlechter gestellt werden als jemand, der sie ohne medizinischen Grund umgeht“, betont Prof. Dr. Kevin Schulte, 2. Vizepräsident des BDI. „Maßstab muss immer die medizinische Dringlichkeit sein.“
Auch die Strukturen der Notfallversorgung müssen sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Pauschale bundesweite Vorgaben für Öffnungszeiten von KV-Notdienstpraxen oder zusätzliche telemedizinische und aufsuchende Angebote hält der BDI deshalb für den falschen Ansatz. Während der regulären Praxisöffnungszeiten dürfen keine unnötigen Parallelstrukturen entstehen. Der Umfang und die Erreichbarkeit der Angebote müssen sich an den regionalen Versorgungsstrukturen und Bedarfen orientieren.
Medizinisch notwendige Termine müssen vollständig finanziert werden
Besonders kritisch sieht der BDI deshalb Forderungen nach verbindlich verfügbaren Folgeterminen, wenn die dafür notwendigen Kapazitäten und ihre Finanzierung nicht gleichzeitig gesichert werden. Der Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen nach einer Behandlung im INZ einen ambulanten Folgetermin vermitteln müssen, sofern eine zeitnahe Weiterbehandlung medizinisch erforderlich ist.
Der BDI unterstützt ausdrücklich, dass notwendige Weiterbehandlungen organisiert werden. Entscheidend ist jedoch, dass auch hier die medizinische Dringlichkeit den zeitlichen Rahmen bestimmt.
„Eine Termingarantie ersetzt keine medizinische Steuerung“, so Neumann-Grutzeck. „Wenn eine Weiterbehandlung dringend erforderlich ist, muss sie schnell erfolgen. Wenn sie medizinisch warten kann, dürfen dafür nicht Kapazitäten blockiert werden, die an anderer Stelle dringender benötigt werden. Und vor allem gilt: Wer medizinisch notwendige Termine verbindlich verlangt, muss sie auch verbindlich finanzieren.“
Hier entsteht für den BDI ein grundlegender Widerspruch in der aktuellen Gesundheitspolitik. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz werden ab 2027 gerade die extrabudgetären Vergütungsregelungen für zusätzliche und kurzfristig bereitgestellte ambulante Termine gestrichten. Gleichzeitig sollen Praxen im Zuge der Notfallreform und des geplanten Primärversorgungssystems zusätzliche Patientinnen und Patienten übernehmen.
Für den BDI muss deshalb ein Grundsatz gelten: Medizinisch indizierte Termine, die durch eine verbindliche Patientensteuerung in der ambulanten Versorgung entstehen, müssen vollständig und außerhalb bestehender Budgets finanziert werden. Das gilt für ein künftiges Primärversorgungssystem ebenso wie für Patientinnen und Patienten, die aus einem INZ oder einer anderen Einrichtung der Akutversorgung zur Weiterbehandlung in die ambulante Regelversorgung gesteuert werden.
„Die Notfallreform kann einen echten Unterschied machen, wenn sie Patientenströme sinnvoll lenkt und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzt“, so Neumann-Grutzeck. „Sie wird aber ihr Ziel verfehlen, wenn die Politik einerseits immer neue Erreichbarkeits- und Terminversprechen formuliert und andererseits genau die ambulanten Kapazitäten schwächt, die diese Versprechen erfüllen sollen.“
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