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Neumann-Grutzeck: „Wer Versorgung reformiert, muss wissen, wer sie trägt“

Zum BDI Hauptstadtforum 2026 fordert der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI), die anstehenden Strukturreformen stärker an der Versorgungsrealität in Praxen und Kliniken auszurichten. Unter dem Motto „Wissen, wer versorgt“ diskutiert der BDI heute in Berlin über Primärversorgung, Krankenhausreform und weitere Zukunftsfragen der Gesundheitsversorgung. Aus Sicht des Verbandes müssen die unterschiedlichen Reformvorhaben endlich stärker zusammengedacht werden.

© Phil Dera

„Wir haben in Deutschland keinen Mangel an Reformvorhaben. Aber wir müssen genauer hinschauen, wie diese Vorhaben zusammenwirken und wer sie am Ende umsetzen soll“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. „Wer mehr Patientensteuerung, bessere Erreichbarkeit und eine stärkere ambulante sowie spezialisiertere stationäre Versorgung erreichen will, darf nicht gleichzeitig die Strukturen schwächen, die genau das leisten sollen. Wer Versorgung reformiert, muss wissen, wer sie trägt.“

Mehr Versorgung lässt sich nicht bei gleichzeitig weniger Ressourcen organisieren

Besonders deutlich zeigt sich dieser Widerspruch aus Sicht des BDI beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Während mit der Primärversorgung und Notfallreform neue Steuerungsaufgaben und zusätzliche Anforderungen auf die ambulante Versorgung zukommen, begrenzt das Spargesetz gleichzeitig deren finanzielle Spielräume. Der BDI hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass insbesondere die Rückführung bislang extrabudgetär vergüteter Leistungen in bestehende Budgets die Möglichkeiten für zusätzliche und kurzfristige Facharzttermine schwächt.

„Man kann nicht auf der einen Seite zusätzliche Termine politisch einfordern und auf der anderen Seite die Voraussetzungen dafür zurücknehmen“, betont Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI. „Wir haben in den vergangenen Monaten immer wieder auf diesen Widerspruch aufmerksam gemacht, Kolleginnen und Kollegen informiert, den Protest gegen die Kürzungen mitorganisiert und das Gespräch mit der Politik gesucht. Jetzt ist das Gesetz beschlossen. Das darf aber nicht das Ende der Debatte sein. Die Politik muss zeitnah nachbessern und wieder Anreize dafür schaffen, zusätzliche und medizinisch notwendige Termine tatsächlich anzubieten. Gerade in einem künftigen Primärversorgungssystem müssen gesteuerte fachärztliche Leistungen verlässlich und außerhalb bestehender Budgets vergütet werden.“

Gerade für das geplante Primärversorgungssystem ist das aus Sicht des BDI von besonderer Bedeutung. Der Verband unterstützt ausdrücklich eine verbindlichere Patientensteuerung. Bereits zu Jahresbeginn hatten sich in einer BDI-Befragung 78 Prozent der teilnehmenden haus- und fachärztlich tätigen Internistinnen und Internisten grundsätzlich für die Einführung eines Primärversorgungssystem ausgesprochen; 70 Prozent befürworteten ein verbindliches Modell. Voraussetzung ist jedoch, dass haus- und fachärztliche Versorgung gemeinsam gedacht und medizinisch notwendige Leistungen verlässlich finanziert werden.

Neumann-Grutzeck: „Primärversorgung darf nicht bedeuten, Patientinnen und Patienten einfach durch zusätzliche Hürden oder immer neue Anlaufstellen zu schicken. Sie muss Versorgung besser koordinieren. Dafür braucht es ärztliche Ersteinschätzung, klare Verantwortlichkeiten und einen gezielten Zugang zur jeweils medizinisch richtigen Versorgungsebene.“

Klare Verantwortung statt immer neuer Versorgungswege

Zu einer bedarfsgerechten Versorgung gehört für den BDI deshalb auch eine klare Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsberufen. Kooperation mit Apotheken und anderen Gesundheitsfachberufen ist unverzichtbar. Zusätzliche Versorgungsebenen sind jedoch kein Ersatz für eine funktionierende haus- und fachärztliche Versorgung.

Vor diesem Hintergrund sieht der BDI die angekündigte stärkere Einbindung von Apotheken in die Primärversorgung kritisch. Ärztliche Primärversorgung umfasst Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, medizinische Einordnung und die Verantwortung für den weiteren Behandlungsweg. Diese Aufgaben lassen sich nicht durch zusätzliche Anlaufstellen ersetzen.

„Primärversorgung ist mehr als Erreichbarkeit“, so Neumann-Grutzeck. „Wenn wir Patientinnen und Patienten besser steuern wollen, brauchen wir klare ärztliche Verantwortung und weniger Fragmentierung. Apotheken sind wichtige Partner in der Arzneimittelversorgung, aber keine zusätzliche Ebene für ärztliche Aufgaben.“

Krankenhausreform darf nicht durch finanziellen Druck vorweggenommen werden

Auch in der stationären Versorgung sieht der BDI einen zunehmenden Widerspruch zwischen Strukturreform und kurzfristiger Kostendämpfung. Der Verband unterstützt eine stärkere Konzentration und Spezialisierung der Krankenhausversorgung. Entscheidend ist aber der medizinische und regionale Versorgungsbedarf. Bereits nach Verabschiedung des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes hat der BDI darauf hingewiesen, dass begrenzte Erlösentwicklungen, eine unvollständige Refinanzierung von Kostensteigerungen und zusätzliche Bürokratie die Gefahr einer ungesteuerten Strukturbereinigung erhöhen.

„Die Krankenhauslandschaft muss sich verändern, aber sie muss sich gezielt verändern“, unterstreicht Prof. Dr. Kevin Schulte, 2. Vizepräsident des BDI. „Welche Strukturen erhalten, konzentriert oder verändert werden, muss sich nach der Qualität, Erreichbarkeit und dem Versorgungsbedarf richten. Wenn stattdessen die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit darüber entscheidet, welche Klinik oder welche Abteilung bestehen bleibt, ist das keine bedarfsgerechte Krankenhausplanung.“

Aus Sicht des BDI besteht genau darin eine zentrale Gefahr der aktuellen Entwicklung: Der finanzielle Druck nimmt die eigentlich vorgesehene Neuordnung der Krankenhauslandschaft vorweg. So entscheiden nicht Leistungsgruppen, Qualität, Erreichbarkeit und regionaler Versorgungsbedarf darüber, welche Strukturen künftig benötigt werden, sondern die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit einzelner Standorte. Eine bedarfsgerechte Strukturreform muss deshalb zuerst klären, welche Versorgung regional gebraucht wird und anschließend die Finanzierung dieser notwendigen Strukturen sicherstellen.

Patientensteuerung braucht die richtige Datengrundlage

Eine bessere Versorgung hängt aus Sicht des BDI jedoch nicht allein von den Strukturen und der Finanzierung ab. Wenn Ärztinnen und Ärzte künftig mehr Verantwortung für die Patientensteuerung, Koordination und Prävention übernehmen sollen, stellt sich auch die Frage, welche Informationen ihnen dafür zur Verfügung stehen. Der BDI hält es deshalb für sinnvoll, die vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung von Versorgungsdaten weiterzuentwickeln. Dabei müssen die Verfügungshoheit der Patientinnen und Patienten, eine klare Zweckbindung und der Datenschutz gewährleistet bleiben. Zugleich sollte geprüft werden, wie Erkenntnisse und validierte Modelle aus der Versorgungsforschung künftig stärker dort nutzbar gemacht werden können, wo medizinische Entscheidungen getroffen werden. Longitudinale Versorgungsdaten können unter anderem Hinweise auf Diagnosen, Arzneimittelverordnungen, Krankenhausaufenthalte und mögliche Versorgungslücken liefern.

„Vorhandene Daten entfalten ihren Nutzen für Patientinnen und Patienten vor allem dann, wenn sie auch in der Versorgung ankommen“, so Schulte. „Wir sollten deshalb prüfen, wie behandelnde Ärztinnen und Ärzte mit Einwilligung ihrer Patientinnen und Patienten relevante Versorgungsdaten, zum Beispiel aus der ePA, besser nutzen können. Wer Versorgung steuern und medizinische Verantwortung übernehmen soll, braucht dafür auch die notwendige Informationsgrundlage.“

BDI an neuen Gesundheitsminister: Reformtempo halten – Reformen besser verzahnen

Mit dem Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums verbindet der BDI deshalb eine klare Erwartung: Die notwendigen Strukturreformen dürfen nicht verzögert werden. Gleichzeitig muss der neue Bundesgesundheitsminister die einzelnen Vorhaben stärker miteinander verzahnen. Der BDI hat bereits bei dessen Amtsantritt eine Stärkung der ambulanten Versorgung, ein verbindliches und praxistaugliches Primärversorgungssystem, eine zügige Notfallreform sowie einen konsequenten Bürokratieabbau als zentrale Prioritäten benannt.

„Für eine lange Einarbeitungs- oder Schonfrist ist die Lage im Gesundheitswesen zu ernst“, so Neumann-Grutzeck. „Wir brauchen das Reformtempo, aber wir brauchen zugleich einen stärkeren Dialog mit denjenigen, die die Veränderungen jeden Tag umsetzen müssen. Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken dürfen nicht nur Adressaten immer neuer Anforderungen sein. Ihre Erfahrung muss stärker zum Ausgangspunkt guter Gesundheitspolitik werden.“

Genau diese Perspektive greift das BDI Hauptstadtforum 2026 „Wissen, wer versorgt“ auf. Neben Primärversorgung und Krankenhausreform diskutiert der Verband dort auch die Frage, wie medizinische Innovationen tatsächlichen Versorgungsnutzen schaffen können und welche Rolle Künstliche Intelligenz künftig übernehmen kann, ohne ärztliche Verantwortung aufzulösen.

„Am Ende geht es bei allen diesen Fragen um dasselbe“, so Neumann-Grutzeck. „Wir müssen zuerst wissen, welche Versorgung Menschen brauchen, wer dafür Verantwortung übernimmt und welche Strukturen dafür notwendig sind. Dann können wir sinnvoll über Steuerung, Finanzierung und neue Aufgabenverteilungen sprechen – nicht umgekehrt.“

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