| Pressemitteilung

Beschlüsse der BDI-Delegiertenversammlung vom 19. September 2026

Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI) e. V. hat am 19. September 2026 in Berlin vier gesundheitspolitische Beschlüsse gefasst. Zwei davon fordern Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Mit den beiden weiteren Beschlüssen setzt sich der BDI dafür ein, Ärztinnen und Ärzten mit Hilfe von Versorgungsdaten eine bessere bedarfsgerechte und „proaktive“ Behandlung, insbesondere von Risikogruppen zu ermöglichen und Adipositas auch im Rahmen der GKV durch gezielte Arzneimitteltherapie und wirksame Prävention zu begegnen.

© Nele Christian / BDI e. V.

Die finanziellen Eingriffe des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes treffen Praxen und Krankenhäuser in einer Phase, in der beide Versorgungsbereiche zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen. Der BDI fordert Bundesregierung und Gesetzgeber deshalb auf, kurzfristig nachzubessern.

Für die Krankenhäuser verlangt der BDI unter anderen die sogenannte Meistbegünstigungsklausel wiederherzustellen und die Entkopplung der Krankenhauserlöse von der Kostenentwicklung für die Jahre 2027 bis 2029 im Krankenhausbereich zurückzunehmen. Besonders schwerwiegend ist nach Auffassung des BDI die Kürzung der Refinanzierung tarifvertraglich bedingter Personalkostensteigerungen von 100 auf 50 Prozent. Krankenhäuser sind an Tarifverträge gebunden und müssen qualifiziertes Personal angesichts des bestehenden Fachkräftemangels konkurrenzfähig vergüten. Daher fordert der BDI die tarifvertraglich vereinbarte Personalkostensteigerungen vollständig zu refinanzieren.

Auch die ambulante Versorgung braucht verlässliche Rahmenbedingungen. Aus Sicht des BDI sind sowohl die tatsächliche Kostenentwicklung als auch der wachsende Versorgungsbedarf angemessen in der Vergütung abzubilden. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen, die sich für die Praxen aus dem Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie aus einem künftigen Primärversorgungssystem und der Reform der Notfallversorgung ergeben, bedürfen einer praxistauglichen Ausgestaltung und Finanzierung. Nach der Abschaffung des TSVG müssen mit Blick auf das genannte Primärversorgungssystem gesteuerte fachärztliche Leistungen extrabugetär vergütet werden. Hausärztliche Leistungen sollen ohne Abschläge entbudgetiert bleiben. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass bislang extrabudgetär vergütete Leistungen, darunter Leistungen der Vorsorge und Früherkennung, auch künftig außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen honoriert werden.

BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck hatte den Zusammenhang bereits beim BDI Hauptstadtforum am 18. September deutlich gemacht: „Wer mehr Patientensteuerung, bessere Erreichbarkeit und eine stärkere ambulante sowie spezialisiertere stationäre Versorgung erreichen will, darf nicht gleichzeitig die Strukturen schwächen, die genau das leisten sollen. Wer Versorgung reformiert, muss wissen, wer sie trägt.“

ePA-Daten für die Versorgung nutzbar machen

Seit Anfang 2025 stellen die Krankenkassen die bei ihnen gespeicherten Daten über die in Anspruch genommenen Leistungen im Widerspruchsverfahren in die ePA ein. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte können und dürfen bislang nicht auf diese Daten zugreifen, selbst wenn die Versicherten dies ausdrücklich wünschen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit § 25b SGB V den Kranken- und Pflegekassen erlaubt, genau diese Daten ohne Einwilligung auszuwerten, um Versicherte auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Mit dem GeDIG-Entwurf soll diese Befugnis nochmals erweitert werden.

Die medizinische Bewertung wird damit von der Datenverfügbarkeit getrennt. Das ist versorgungspolitisch nicht sachgerecht und untergräbt das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der BDI fordert daher den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Gesundheit auf, diesen generellen Ausschluss des ärztlichen Zugriffs durch eine einwilligungsbasierte Zugriffsregelung ersetzen. Die Einwilligung der Patientinnen und Patienten muss jederzeit widerruflich und auf einzelne Ärztinnen und Ärzte beschränkt sein. Für Versicherte dürfen aus einer Verweigerung keine Nachteile entstehen. Die ärztliche Auswertung der Daten und die daraus abgeleitete Risikoansprache sollen im EBM abgebildet werden.

„Vorhandene Daten entfalten ihren Nutzen für Patientinnen und Patienten vor allem dann, wenn sie auch in der Versorgung ankommen“, erklärt Prof. Dr. Kevin Schulte, 2. Vizepräsident des BDI. „Wenn wir als Ärztinnen und Ärzte die Versorgung steuern und medizinische Verantwortung übernehmen sollen, dann brauchen wir dafür auch die notwendige Informationsgrundlage.“

Adipositas gezielt behandeln und wirksam vorbeugen

Mit dem vierten Beschluss setzt sich der BDI für eine Strategie ein, die medizinische Behandlung und Verhältnisprävention miteinander verbindet. Der pauschale Ausschluss von Arzneimitteln zur Gewichtsreduktion aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus Sicht des BDI nicht mehr zeitgemäß.

Moderne GLP-1-Rezeptoragonisten und andere inkretinbasierte Medikamente sollen bei medizinisch begründeter Indikation unter klar definierten Voraussetzungen für GKV-Versicherte erstattungsfähig sein. Die Behandlung muss in ein strukturiertes, sektorenübergreifendes Konzept eingebettet sein, das auch ernährungsmedizinische, bewegungsbezogene und verhaltensmedizinische Maßnahmen umfasst. Die konkrete Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen soll dem Gemeinsamen Bundesausschuss übertragen werden. Der Therapieerfolg darf dabei nicht allein am Ausmaß der Gewichtsreduktion gemessen werden. Ziel der Adipositastherapie muss ebenso die Prävention und Behandlung adipositasassoziierter Folgeerkrankungen sein.

Eine Ausweitung therapeutischer Möglichkeiten darf nicht dazu führen, dass die gesellschaftlichen Ursachen der zunehmenden Adipositasprävalenz aus dem Blick geraten. Zur Verhältnisprävention fordert der BDI unter anderem eine wirksame Abgabe auf zuckerhaltige Getränke, einen besseren Schutz von Kindern vor der Vermarktung ungesunder Lebensmittel und eine leicht verständliche Lebensmittelkennzeichnung. Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser sollen ein gesundheitsförderndes Lebensmittelangebot zum Standard machen.

Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung sind dieser Presseinformation im Wortlaut beigefügt:

Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 19.09.2026

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