Gemeinsamer Appell u.a. von Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI), Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ), Deutsche Atemwegsliga, Hartmannbund, Marburger Bund, VirchowBund, Deutsche Krankenhausgesellschaft, Bundeszahnärztekammer u.v.m.
Nikotinbeutel dürfen in Deutschland derzeit auf- grund ihrer Einordnung als neuartige Lebensmittel nicht in den Verkehr gebracht werden. Das Verbot muss bestehen bleiben. Eine Aufhebung würde die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Vermarktungsmöglich- keiten dieser Nikotinprodukte erhöhen und damit den Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtern, insbesondere auch für Menschen, für die andere Tabak- und Nikotinprodukte bislang nicht attraktiv sind. Zugleich würde sie die Anstrengungen zur Prävention von Nikotinabhängigkeit, insbesondere bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erschweren.
Nikotinbeutel bergen erhebliche gesundheitliche Risiken
Besonders besorgniserregend ist die Verbreitung von Nikotinbeuteln unter Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) hatten im Jahr 2025 bereits 5,5 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sowie 18,9 Prozent der 18- bis 25-Jährigen Erfahrungen mit Nikotinbeuteln gemacht.
Nikotin besitzt ein hohes Abhängigkeitspotenzial und kann insbesondere bei Kindern und Jugendlichen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen. Unabhängig vom Alter birgt der Konsum zudem kardiovaskuläre Risiken; auch Schädigungen der Mundgesundheit durch Nikotinbeutel sind bereits bekannt. Die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen des Konsums von Nikotinbeuteln können derzeit noch nicht ausreichend beurteilt werden.
Auch die Nikotinaufnahme kann erheblich sein. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) können Nikotinbeutel Nikotinspiegel im Blut erzeugen, die mit denen nach dem Konsum einer herkömmlichen Zigarette vergleichbar sind. Bei hochdosierten Produkten wurden sogar höhere Werte festgestellt.
Nikotinbeutel werden gezielt attraktiv gemacht
Die gesundheitlichen Risiken werden dadurch ver- schärft, dass Nikotinbeutel insbesondere für junge Menschen attraktiv vermarktet werden. Über soziale Medien und eine jugendaffine Produktgestaltung werden sie als Lifestyleprodukte präsentiert. Fruchtige Aromen sowie die Möglichkeit eines geruchsfreien und diskreten Konsums können die Hemmschwelle für den Gebrauch zusätzlich senken.
Gerade die Kombination aus hoher Nikotinaufnahme, einfacher und diskreter Anwendung sowie einer auf junge Zielgruppen ausgerichteten Vermarktung ist aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes besonders problematisch. Eine größere Verfügbarkeit und stärkere Sichtbarkeit von Nikotinbeuteln würde diese Entwicklung zusätzlich begünstigen.
Nikotinbeutel sind neuartige, tabakfreie Nikotinprodukte, die meist zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert werden. Das darin enthaltene Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Der Nikotingehalt kann dabei erheblich variieren und ist nicht immer eindeutig aus den Herstellerangaben ersichtlich.
Obwohl Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, handelt es sich keineswegs um gesundheitlich unbedenkliche Produkte. Vielmehr ermöglichen sie die Aufnahme teilweise erheblicher Mengen des stark abhängig machenden Wirkstoffs Nikotin. Auch andere europäische Staaten haben auf die gesundheitlichen Risiken und die besondere Problematik des Jugendschutzes reagiert. In Belgien und den Niederlanden wurde der Verkauf von Nikotinbeuteln untersagt. Frankreich hat ein weit- reichendes Verbot oraler Nikotinprodukte eingeführt.
Wir appellieren an die Bundesregierung: Keine Liberalisierung von Nikotinbeuteln. Das bestehende Verbot des Inverkehrbringens muss im Interesse des Jugend- und Gesundheitsschutzes beibehalten und konsequent durchgesetzt werden.
Pressemitteilung zum download:
Breites Bündnis fordert: Kein Verkauf von Nikotinbeutel in Deutschland
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Bastian Schroeder
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