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Bedarfsgerechte Versorgung statt Sparpolitik nach dem Rasenmäherprinzip

Die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten weist den Referentenentwurf für ein GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner jetzigen Form entschieden zurück.

Der BDI erkennt die finanzielle Schieflage der Gesetzlichen Krankenversicherung ausdrücklich an und unterstützt Reformmaßnahmen, die auf eine langfristige Stabilisierung der GKV-Finanzen und eine tragfähige Finanzierung des Gesundheitswesens ausgerichtet sind. Die Ärzteschaft leistet hierzu seit Jahrzehnten ihren Beitrag.

Der vorliegende Entwurf steht jedoch für eine Gesundheitspolitik, die nicht an Versorgungserfordernissen, sondern an kurzfristigen Kassenlagen ausgerichtet ist. Er erklärt die sogenannte einnahmenorientierte Ausgabenpolitik zum Leitprinzip und setzt damit ein falsches Signal: Nicht mehr der medizinische Bedarf, die Versorgungsrealität und die Zukunftsfähigkeit der Strukturen stehen im Mittelpunkt, sondern das politisch opportun erscheinende Kürzungsziel.

Deutschland braucht eine bedarfsgerechte Versorgung. Maßstab gesundheitspolitischen Handelns muss die Sicherstellung einer leistungsfähigen, qualitätsgesicherten und zukunftsfesten medizinischen Versorgung sein – nicht die kurzfristige Kürzung von Versorgungsstrukturen.

Die Delegiertenversammlung stellt fest:

  1. Die Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik sind nicht verantwortlich für das strukturelle Einnahmenproblem der gesetzlichen Krankenversicherung.
  2. Pauschale Sparmaßnahmen nach dem Rasenmäherprinzip gefährden ausgerechnet die Strukturen, die für Primärversorgung, Ambulantisierung, Notfallreform und Krankenhausstrukturreform künftig dringend benötigt werden.
  3. Der größte bekannte Reformposten in Höhe von rund 12 Mrd. Euro bleibt erneut unangetastet: versicherungsfremde Leistungen werden weiterhin nicht konsequent aus Steuermitteln finanziert. Das ist nicht nur ordnungspolitisch falsch, sondern auch sozial ungerecht, weil damit gesamtgesellschaftliche Aufgaben einseitig aus den Beiträgen der GKV-Versicherten finanziert werden, statt fair von der Allgemeinheit getragen zu werden.
  4. Die Rücknahme von Steuerungsinstrumenten, die Begrenzung extrabudgetärer Vergütung, die Eingriffe in die selektivvertragliche Versorgung schwächen die ambulante Versorgung und stehen im Widerspruch zu den gleichzeitig angekündigten Strukturreformen.
  5. Der Beteiligungsprozess des Bundesministeriums für Gesundheit ist in dieser Form nicht akzeptabel. Ein Gesetzentwurf mit dieser Tragweite darf den betroffenen Akteuren nicht erneut in äußerster Kurzfristigkeit vorgelegt werden.

Die Delegiertenversammlung fordert die Bundesregierung auf,

  • den Referentenentwurf grundlegend zu überarbeiten,
  • die Beiträge von Bürgergeldbeziehenden in der GKV (versicherungsfremde Leistungen) endlich regelhaft und vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren,
  • die Einnahmenseite der GKV durch strukturell tragfähige und präventionsorientierte Maßnahmen zu stärken. Hierzu zählen insbesondere höhere Steuern auf Tabak, zuckerhaltige Getränke und Alkohol,
  • funktionierende ambulante und stationäre Versorgungsstrukturen nicht durch kurzfristige Kürzungspolitik zu beschädigen,
  • Strukturreformen in der Primärversorgung, in der Notfallversorgung, in der Ambulantisierung und im Krankenhausbereich – inklusive der ärztlichen Weiterbildung – zuerst verlässlich auszugestalten und zu finanzieren, statt parallel die dafür erforderlichen Strukturen zu schwächen.

Der BDI steht für eine Versorgungspolitik, die sich an medizinischem Bedarf, Versorgungsrealität und Zukunftsfähigkeit orientiert. Deutschland braucht jetzt keine Politik des kurzfristigen Rotstifts, sondern eine Gesundheitspolitik, die finanzielle Stabilität durch echte Reformen sichert und zugleich eine bedarfsgerechte Versorgung gewährleistet.

Pressekontakt: 

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI):
Bastian Schroeder – Tel: 0611 18133-12 | BSchroeder@bdi.de