Krankenhausreform nachschärfen

Der BDI fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, die stationäre Vorhaltefinanzierung zur einer fallzahlenunabhängigen Vorhaltefinanzierung unter Berücksichtigung der Weiterbildung weiterzuentwickeln, internistische Schwerpunkte adäquat in dem Leistungsgruppen abzubilden sowie deren fachlichen und personellen Mindestanforderungen praxisnah auszugestalten.

BEGRÜNDUNG:

Solange die Vorhaltefinanzierung faktisch an Fallzahlen gekoppelt bleibt, wird das zentrale Versprechen der Krankenhausreform, den ökonomischen Druck aus der Versorgung zu nehmen, nicht eingelöst. Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung mit umfangreichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen verbunden ist und damit zusätzliche administrative Belastungen in den Kliniken erzeugt, statt den angekündigten Bürokratieabbau zu realisieren.

Ebenfalls bleiben zentrale fachliche Anforderungen bei der Reform unberücksichtigt. Besonders problematisch ist die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Leistungsgruppe Infektiologie sowie die weiterhin fehlende eigenständige Leistungsgruppe Angiologie. Gerade mit Blick auf Pandemievorsorge, komplexe stationäre Infektionen und eine bislang unzureichend ausgebaute ambulante infektiologische Versorgung verschlechtert die Streichung der Leistungsgruppe Infektiologie die Versorgungssituation. Gleichzeitig drohen ohne eine eigenständige Leistungsgruppe Angiologie wichtige Spezialisierungs- und Weiterbildungsstrukturen in der Inneren Medizin verloren zu gehen – obwohl beide als eigenständige Facharzttitel in der (Muster-)Weiterbildungsordnung verankert sind.

Auch die Leistungsgruppe Geriatrie weist konzeptionelle Schwächen auf. Eine Öffnung für alle Facharztgruppen, die zur Erlangung der Zusatzweiterbildung Geriatrie berichtigt sind, wird der besonderen medizinischen Komplexität geriatrischer Patientinnen und Patienten nicht gerecht. Geriatrische Patientinnen und Patienten sind hochbetagt und multimorbid und brauchen eine spezialisierte internistische und/oder neurologische Akutversorgung. Wenn die notwendige personelle Ausstattung der Leistungsgruppe Geriatrie faktisch für alle Facharztgruppen geöffnet wird, wo die Erlangung einer Zusatzweiterbildung möglich ist, kann das die Versorgungsqualität einer besonders vulnerablen Patientengruppe beeinträchtigen und falsche Anreize bei Leitungsstrukturen setzen. Die ärztliche Leitung und zentrale Facharztstellen müssen dabei Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin oder Neurologie mit entsprechender geriatrischer Qualifikation vorbehalten sein.