Die ab 2027 wirksamen Regelungen gefährden die wirtschaftliche Stabilität der Praxen und verhindern eine zeitnahe, wohnortnahe Versorgung. Medizinisch notwendige Leistungen müssen vollständig und verlässlich vergütet werden.
Hierzu fordert der BDI:
1. Praxen verlässlich finanzieren und entlasten. Die ambulante Versorgung braucht dauerhaft planbare Rahmenbedingungen. Die Vergütung muss die tatsächliche Kostenentwicklung und den wachsenden Versorgungsbedarf angemessen berücksichtigen. Zusätzliche gesetzliche Anforderungen an die Praxen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und im Rahmen des zu künftigen Primärversorgungssystems müssen praxistauglich ausgestaltet und der damit verbundene Aufwand angemessen finanziert werden. Bestehende Dokumentations- und Nachweispflichten sind konsequent abzubauen.
2. Rücknahme der Begrenzung der Vergütungszuwächse. Die für die Jahre 2027 bis 2029 vorgesehene Verminderung der Veränderungsrate nach § 71 Absatz 3 SGB V um jeweils einen Prozentpunkt ist zurückzunehmen.
3. Vollständige Refinanzierung tarifvertraglich bedingter Personalkostensteigerungen. Tarifvertraglich vereinbarte Personalkostensteigerungen sind vollständig zu refinanzieren. Arztpraxen können Tarifabschlüsse nicht einseitig verhindern oder deren Höhe beeinflussen. Personalkosten beeinflussen in erheblichem Umfang die Kosten der Arztpraxen.
4. Extrabudgetären Vergütung für gesteuerte fachärztliche Leistungen: Fachärztliche Leistungen, die auf einer qualifizierten hausärztlichen Indikationsstellung beruhen, müssen extrabudgetär vergütet werden, denn ihr Bedarf ist bereits nachgewiesen.
5. Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen ohne Abschläge. Der neu eingeführte Abschlag für die allgemeine Kostendegression auf den gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegenen Leistungsumfang ist zu streichen. Hausärztliche Leistungen müssen vollständig zu den Preisen der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet werden, um die bestehende Erodierung der hausärztlichen Versorgung zu stoppen und für junge Ärztinnen und Ärzte die hausärztliche Versorgung attraktiv zu gestalten.
6. Beibehaltung der extrabudgetären Vergütung von Vorsorge- und Früherkennungsleistungen. Die bislang extrabudgetär vergüteten Vorsorge- und Früherkennungsleistungen müssen weiterhin außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und ohne Mengenbegrenzung zu festen Preisen vergütet werden. Die vorgesehene Überprüfung der Gesundheitsuntersuchungen und des Hautkrebsscreenings muss sich am medizinischen Nutzen und am Präventionsbedarf orientieren und darf nicht zu fiskalisch motivierten Leistungseinschränkungen führen.
BEGRÜNDUNG:
Praxen sind ein Rückgrat der medizinischen Versorgung. Sie sichern eine wohnortnahe Behandlung und koordinieren die Versorgung über Fach- und Sektorengrenzen hinweg. Damit tragen sie wesentlich dazu bei, Krankenhäuser und Notaufnahmen gezielt zu entlasten. Diese Aufgabe wird zunehmend schwieriger: Ein wachsender Behandlungsbedarf trifft auf Fachkräftemangel, immer mehr Bürokratie und deutlich gestiegene Betriebskosten.
Dennoch sollen der ambulanten Versorgung ab 2027 rund drei Milliarden Euro entzogen werden. Bislang extrabudgetär vergütete Leistungen werden in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt und dadurch wieder einer Mengenbegrenzung unterworfen. Damit wächst die Gefahr, dass medizinisch notwendige Leistungen erbracht werden, ohne vollständig vergütet zu werden. Des Weiteren konterkariert das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz das mit dem Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GSVG) gegebene Versprechen, die hausärztliche Versorgung durch eine vollständige Vergütung der erbrachten Leistungen flächendeckend zu stärken. Die Kürzungen schwächen auch die Instrumente zur schnellen Vermittlung von Facharztterminen. Infolgedessen bedeuten die Sparmaßnahmen die Begrenzung des Leistungsangebots in Haus- und Facharztpraxen, weniger Planungssicherheit für Haus- und Facharztpraxen, weniger Zeit für Versorgung am Menschen sowie längere Wartezeiten für Patientinnen und Patienten. Wenn Praxen geschwächt werden, trifft das am Ende die Menschen vor Ort.
Besonders problematisch ist die Einbeziehung von Vorsorge- und Früherkennungsleistungen in die Sparmaßnahmen. Ihre extrabudgetäre Vergütung stellt bislang sicher, dass jede erbrachte Untersuchung unabhängig von bestehenden Budgets vollständig bezahlt wird. Künftig konkurriert Prävention innerhalb einer begrenzten Gesamtvergütung mit der Behandlung bereits erkrankter Menschen. Das setzt den falschen Anreiz und gefährdet den notwendigen Ausbau präventiver Angebote.
Die Finanzprobleme der GKV lassen sich nicht durch Leistungskürzungen in den Praxen lösen. Erforderlich sind Strukturreformen, die bürokratische Belastungen verringern und versicherungsfremde Leistungen verlässlich aus Steuermitteln finanzieren.