In der Versorgung von Menschen mit Adipositas stehen wir vor zwei verschlossenen Türen. Hinter der ersten liegt eine wirksame Therapie, die die gesetzliche Krankenversicherung bei Adipositas grundsätzlich nicht bezahlen darf. Hinter der zweiten liegt die Prävention, über die seit Jahren gesprochen wird und die doch nur schleppend vorankommt. Auf unserer Delegiertenversammlung haben wir diskutiert, wie sich beide Türen öffnen lassen. Für den BDI gehören sie zusammen.
Zur ersten Tür: Adipositas ist eine Krankheit. Das sagt sich leicht, aber in der Versorgung gilt der Satz bis heute nur halb. Mit den inkretinbasierten Arzneimitteln gibt es eine Behandlung, die Gewicht und Folgeerkrankungen spürbar beeinflussen kann. Nach § 34 SGB V sind Arzneimittel zur Gewichtsreduktion dennoch pauschal von der GKV-Versorgung ausgeschlossen. Das ist nicht mehr zeitgemäß, und wir fordern den Gesetzgeber auf, es zu ändern. Ebenso klar ist, dass daraus keine uneingeschränkte Kassenleistung werden darf. Die arzneimittelrechtliche Zulassung umfasst einen größeren Patientenkreis.
Für eine Erstattung zulasten der GKV halten wir jedoch engere Voraussetzungen für sachgerecht. Wir schlagen eine Orientierung am DMP Adipositas vor, also ab einem BMI von 35 oder ab einem BMI von 30 bei mindestens einer adipositasassoziierten Begleiterkrankung. Die Details sollte der G-BA festlegen.
Wichtiger als die Schwellenfestlegung ist die konkrete Umsetzung. Eine Verordnung ist noch kein Behandlungskonzept. Die Arzneimittel gehören in eine strukturierte Versorgung, die Ernährung und Bewegung ebenso einschließt wie verhaltensmedizinische Unterstützung. Den Rahmen dafür gibt es mit dem DMP Adipositas. In der Praxis ist es bislang jedoch nicht angekommen. Eine Einschreibung ist nach wie vor in keinem Bundesland möglich. Hinzu kommt ein grundsätzlicher Widerspruch: Ein DMP kann nur Leistungen abbilden, die zur GKV-Versorgung gehören. Solange dieser gesetzliche Ausschluss gilt, können die neuen Arzneimittel auch im DMP nicht regulärer Bestandteil der Behandlung sein.
Neben der Gewichtsreduktion wären aber auch der positive Einfluss auf die Begleiterkrankungen und die körperliche Belastbarkeit ein Behandlungserfolg. Gerade wir Internistinnen und Internisten sehen täglich, wie eng Adipositas mit Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden ist. Wenn sich Begleiterkrankungen bessern und die körperliche Belastbarkeit zunimmt, zählt auch das als Behandlungserfolg.
Kommen wir zur zweiten Tür: Die Prävention. Wer Adipositas allein als Frage von Disziplin betrachtet, greift zu kurz. Das Erkrankungsrisiko ist sozial ungleich verteilt und Prävention beginnt früh. Bereits Adipositas der Mutter in der Schwangerschaft kann das spätere Adipositasrisiko des Kindes erhöhen. Später prägen Kita, Schule und Lebensumfeld die Bedingungen, unter denen gesunde Ernährung und Bewegung überhaupt möglich sind. Eigenverantwortung bleibt wichtig, aber gesundes Verhalten muss im Alltag auch möglich sein. Deshalb braucht es verbindliche Prävention. Dazu gehören zum Beispiel gesunde Verpflegung und ausreichend Bewegung in Kitas und Schulen sowie der Schutz von Kindern vor Werbung für ungesunde Lebensmittel.
Wie schwer sich die Politik selbst damit tut, zeigt die Debatte um eine Abgabe auf zuckerhaltige Getränke. Ihre Einführung ist grundsätzlich vereinbart, über die konkrete Ausgestaltung wird innerhalb der Bundesregierung jedoch weiter gerungen.
Das ist das falsche Signal. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen, dass eine nach Zuckergehalt gestaffelte Abgabe Hersteller dazu bewegen kann, ihre Rezepturen zu ändern. Fließen die Einnahmen in Prävention und Versorgung, nützt sie gleich doppelt.
Wer Adipositas als Krankheit ernst nimmt, muss beide Türen öffnen – die zur Behandlung und die zur Prävention.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin des BDI
Erschienen in BDIaktuell 11/2026