Die Kündigung eines Großteils der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung durch die Techniker Krankenkasse hat für Aufregung gesorgt. Grundlage des Schritts ist eine von der TK selbst beauftragte Evaluation von Prof. Jonas Schreyögg vom Hamburg Center for Health Economics, die die in dieser Form in 13 Bundesländern geltenden HzV-Verträge untersucht hat. Danach ließ sich für die untersuchten Verträge keine belastbar bessere Versorgungssteuerung nachweisen. Zugleich verweist die Kasse auf jährliche Mehrkosten von 122 Euro pro eingeschriebener Person – insgesamt rund 160 Millionen Euro.
Vor zwei vorschnellen Schlüssen ist jedoch zu warnen. Weder ist die hausarztzentrierte Versorgung damit gescheitert – sie hat vielerorts Kontinuität geschaffen und die hausärztliche Praxis gestärkt –, noch sollte die Evaluation als bloßer Angriff einer Krankenkasse abgetan werden. Sie trifft einen wunden Punkt: Einschreibung allein ist noch keine Steuerung. Und Parallelstrukturen brauchen einen nachvollziehbaren Mehrwert, damit sie dauerhaft Akzeptanz und politische Unterstützung sichern.
Die Debatte kommt zur richtigen Zeit. Das Primärversorgungsgesetz steht auf der politischen Agenda. Es muss festlegen, wie Patientinnen und Patienten künftig verlässlich, medizinisch sinnvoll und ressourcenschonend durch das System geführt werden. Der BDI setzt sich für eine starke Primärversorgung ein, die Zugangshürden so gering wie möglich hält. Was wir brauchen, sind bessere Orientierung, klare Zuständigkeiten und belastbare Versorgungsstrukturen. Direktzugänge müssen erhalten bleiben, wo sie medizinisch sinnvoll sind: bei chronischen Erkrankungen, standardisierten Vorsorgeleistungen oder der Anschlussbehandlung nach Krankenhausentlassung.
Zu klaren Zuständigkeiten gehört zugleich, ärztliche Kernaufgaben nicht an Apotheken zu übertragen. Andernfalls entstehen neue Parallelstrukturen, zusätzliche Schnittstellen und Folgekontakte, aber keine bessere Steuerung oder Entlastung.
Wirksame Steuerung entsteht dabei vor allem durch verbindliche Prozesse. Dazu gehören eine qualifizierte Ersteinschätzung, strukturierte Indikationsprüfung, klare Priorisierung und ein verbindliches Überweisungsmanagement. Eine Überweisung muss mehr sein als ein Formular: Sie braucht eine medizinische Fragestellung, relevante Vorbefunde, eine nachvollziehbare Dringlichkeit und ein klares Ziel der Mit- oder Weiterbehandlung. Die elektronische Überweisung muss zum Standard werden. Nur dann wird Patientenlenkung zu echter Versorgungssteuerung.
Auch die Finanzierung muss zur Systemlogik passen. Wer koordinierte Versorgung erwartet, muss Primärdiagnostik, sprechende Medizin und gesteuerte fachärztliche Leistungen entbudgetieren. Wer Parallelität zwischen Kollektivvertrag und HzV zulässt, muss ihren Mehrwert nachweisen. Gleiche Leistung braucht gleiche Finanzierungslogik und gleiche Bedingungen.
Die TK-Kündigungen sind kein abschließendes Urteil über hausärztliche Steuerung. Sie sind ein Warnsignal: Versorgungsmodelle müssen ihren Mehrwert belegen und klar in die Systemarchitektur eingebettet sein. Primärversorgung kann Qualität und Effizienz verbessern – wenn sie ärztlich verantwortet, verbindlich organisiert und medizinisch differenziert ausgestaltet wird. Genau das muss das kommende Gesetz liefern.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin
Erschienen in BDI aktuell 7-8/2026