Die parlamentarische Sommerpause bietet Gelegenheit für eine gesundheitspolitische Zwischenbilanz - nicht weil die Herausforderungen geringer geworden wären, sondern weil die vergangenen Monate gezeigt haben, wo zentrale Lücken in der Reformdebatte liegen.
Die Krankenhausreform greift aus Sicht der Inneren Medizin notwendige Strukturfragen auf, lässt jedoch zentrale Aspekte offen – insbesondere bei den Leistungsgruppen und der Vorhaltefinanzierung, deren Ausgestaltung strukturelle Fehlanreize bislang nicht ausreichend adressiert. Die Apothekenreform droht ärztliche Aufgaben in die Apotheken zu verschieben und neue Doppelstrukturen zu schaffen. Primärversorgung und Notfallreform stehen zunehmend unter dem Druck knapper Mittel. Am Ende überlagerten Ausgabenbegrenzung und steigende Beitragssätze die inhaltlichen Debatten.
Die angespannte Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist zweifellos eine zentrale Herausforderung. Allerdings greift eine Strategie zu kurz, die sich auf Umverteilung und kurzfristige Entlastung beschränkt. Eine nachhaltige Stabilisierung erfordert auch einen konsequenten Ansatz zur Reduktion vermeidbarer Krankheitslast — und genau hier bleibt die Politik zu zaghaft.
Prävention wird regelmäßig als Ziel benannt, ist aber nicht als tragendes Element der Finanzierungsstrategie verankert. Aus internistischer Perspektive ist der Befund klar: Ein erheblicher Anteil der Erkrankungen, die den klinischen Alltag prägen, steht in engem Zusammenhang mit bekannten und beeinflussbaren Risikofaktoren. Adipositas, Bewegungsmangel, unausgewogene Ernährung, hoher Zuckerkonsum, Tabak und Alkohol erhöhen das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen, Typ-2-Diabetes, metabolisch assoziierte Lebererkrankungen, COPD sowie alkohol- und tabakassoziierte Tumorerkrankungen. Prävention muss dort ansetzen, wo Krankheit entsteht — bevor aus vermeidbaren Risiken dauerhafte Krankheitslast und Versorgungskosten werden.
Vor diesem Hintergrund ist es richtig, eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ernsthaft zu prüfen und umzusetzen. Sie entspricht dem Prinzip der Verhältnisprävention: Sie adressiert nicht nur individuelles Verhalten, sondern schafft Anreize zur Reformulierung von Produkten. Dasselbe gilt für Tabak und Alkohol — preisliche Steuerungsinstrumente können Konsum und damit vermeidbare Erkrankungen reduzieren.
Entscheidend ist jedoch die Zweckbindung der Einnahmen. Mittel aus gesundheitsbezogenen Abgaben gehören in Prävention und die Stabilisierung der GKV — nicht in den allgemeinen Haushalt. Werden solche Mittel anders verwendet, während der Bundeszuschuss sinkt und versicherungsfremde Leistungen unterfinanziert bleiben, entsteht kein schlüssiges Präventionskonzept, sondern eine fiskalische Maßnahme mit gesundheitspolitischer Begründung.
Die kommenden Reformdebatten brauchen daher einen erweiterten Bewertungsmaßstab. Prävention darf nicht als nachgelagerter Prüfauftrag verstanden werden, sondern muss integraler Bestandteil gesundheitspolitischer Entscheidungen und Finanzierungsmodelle sein. Die Berufsverbände und Fachgesellschaften der Inneren Medizin bündeln deshalb ihre Expertise, um konkrete Handlungsoptionen aufzuzeigen — denn die Konsequenzen unzureichender Prävention werden täglich sichtbar: in den Praxen, auf den Stationen und in den Kosten des Gesundheitssystems.
Ihre
Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin
Erschienen in DIM 8/2026