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Internistische Kompetenz kennt keine Stationsgrenzen

Fachübergreifende Mitversorgung gehört zur Infrastruktur des Krankenhauses. Damit die Politik dies versteht, müssen Kliniken Bedarfe jedoch besser beziffern.

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Ein Patient wird wegen einer Hüftfraktur aufgenommen. Vor der Operation entgleist sein Diabetes, zugleich verschlechtert sich die Nierenfunktion. Die Unfallchirurgie behandelt die Fraktur; Insulintherapie, Flüssigkeit, Arzneimitteldosierung und perioperatives Risiko verlangen internistische Expertise. Die Antwort auf die Frage, wer diese Entscheidungen koordiniert, darf nicht vom Zufall abhängen.

Viele Krankenhauspatientinnen und -patienten sind älter, multimorbide und haben mehrere behandlungsrelevante Erkrankungen. Die Hauptdiagnose bestimmt die Fachabteilung, bildet den Versorgungsbedarf aber nicht vollständig ab. Auf chirurgischen, onkologischen und intensivmedizinischen Stationen können Herzinsuffizienz, Nierenversagen, Infektionen oder Stoffwechselentgleisungen den Verlauf rasch verändern. Die primär behandelnde Abteilung bleibt verantwortlich; spezialisierte internistische Teams beraten, behandeln mit und sichern Entscheidungen ab.

Mitversorgung ist mehr als eine Konsilanfrage. Je nach Bedarf umfasst sie Akutbeurteilung, gemeinsame Visiten, Interventionen, Verlaufskontrolle und Unterstützung in Notaufnahme und Intensivmedizin. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten: Wer priorisiert die Anfrage, wie schnell erfolgt die Beurteilung und wer kontrolliert die Umsetzung? Ohne verlässliche Wege können Empfehlungen zwischen Abteilungen liegen bleiben.

Die Tätigkeit spezialisierter Teams wird in Personal- und Finanzierungsmodellen häufig nicht abgebildet. Konsilzahlen erfassen weder kurzfristige Erreichbarkeit noch Rufdienste, Nachkontrollen oder die Entwicklung von Behandlungspfaden.

Querschnittsarbeit bleibt unsichtbar

Zehn planbare Anfragen sind organisatorisch etwas anderes als zehn zeitkritische Beurteilungen während paralleler Notfälle. Personalbedarf muss daher Dringlichkeit, Belastungsspitzen, Wege zwischen Standorten und Ausfallvertretung berücksichtigen.

Die Evidenz verlangt präzise Aussagen: Eine Metaanalyse von 14 Studien mit 35.800 chirurgischen Patientinnen und Patienten fand für alleinige internistische Mitbetreuung keinen klaren Zusammenhang mit besseren Hauptergebnissen. Multidisziplinäre Modelle waren mit kürzerem Aufenthalt und niedrigerer Sterblichkeit verbunden. Die Studien waren heterogen; ein pauschaler Wirksamkeitsnachweis für alle Fächer folgt daraus nicht.

Die Krankenhausreform ordnet Leistungen und Qualitätsanforderungen neu. Die Vorhaltevergütung soll ab 2030 voll finanzwirksam werden. Bis dahin sollte sichtbar werden, welche internistischen Kompetenzen ein Standort für seinen Versorgungsauftrag benötigt – auch über einzelne Leistungsgruppen hinaus. Nicht jede Spezialisierung muss überall rund um die Uhr vor Ort sein. Je nach Risiko können Präsenz, Rufbereitschaft, Telemedizin, regionale Kooperation oder geregelte Verlegung passen. Entscheidend sind erreichbare Ansprechpartner, verbindliche Reaktionszeiten und klare Eskalationswege.

Der Weg: eine Kompetenzmatrix

Ein gemeinsames Raster sollte vier Fragen beantworten: Wie häufig ist die Situation? Wie zeitkritisch ist die Entscheidung? Welcher Schaden droht bei Verzögerung? Kann ein anderes Team die Aufgabe sicher übernehmen? Konsilzahlen sollten durch Dringlichkeit, Reaktionszeiten, Mitbehandlung, Notfalleinsätze und ungeplante Verlegungen ergänzt werden. Diese Kennzahlen zeigen Bedarf und Engpässe, beweisen aber keinen Behandlungserfolg.

Die BDI-AG Internist:innen im Krankenhaus schlägt vor, den Bedarf mit den internistischen Sektionen und Kliniken zu erheben. Daraus kann eine Kompetenzmatrix entstehen, die sich am Versorgungsauftrag orientiert und keine einheitliche Organisationsform für alle Häuser vorschreibt. Praxisbeispiele sollten die Kriterien prüfen; anschließend gehören sie in eine BDI-Stellungnahme und in die Debatte mit Ländern und Leistungsgruppen-Ausschuss. Die zentrale Frage lautet nicht nur, welche Hauptleistung eine Klinik anbietet. Ebenso wichtig ist, welche internistische Expertise für eine sichere Behandlung erreichbar sein muss. Diese Mitversorgung ist klinische Infrastruktur und muss bei Personalplanung und Finanzierung sichtbar werden.

Von Prof. Dr. med. Michael Buerke
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Internistinnen und Internisten im Krankenhaus des BDI
Chefarzt der Abteilung Innere Medizin • St. Marien Krankenhaus Siegen gGmbH

• Erschienen in BDIaktuell Ausgabe 11/2026 •