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Die Gerechtigkeitsdebatte

Werden Privatversicherte bei der Vergabe von Facharztterminen bevorzugt? Die Landtagswahlen im Osten haben die Debatte um die Termingerechtigkeit neu entfacht. Aber was wäre die Alternative zum dualen System?

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Nach den verlorenen Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern irrlichterte Bundeskanzler Friedrich Merz durch das Gesundheitssystem und entdeckte die Gerechtigkeit im Wartezimmer. Wörtlich: „Wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestigt, dass diejenigen, die privat versichert sind, sofort jede Leistung bekommen und diejenigen, die gesetzlich krankenversichert sind, Wochen und Monate darauf warten müssen, dann ist das genau ein solches Gerechtigkeitsproblem ... dann müssen wir daran etwas ändern. Und genau darüber werden wir reden.“

Merz hat damit eine Debatte neu entfacht, die seit Jahren in einigen Politiker-Gehirnen schlummert. SPD und Grüne fordern die Bürgerversicherung, die Union hat sie bislang verhindert. Nun spricht ausgerechnet ein CDU-Kanzler von einem Problem des Nebeneinanders von GKV und PKV – und muss kurz darauf aus dem Kanzleramt erklären lassen, das bestehende duale System sei selbstverständlich nicht infrage gestellt. Aber was genau soll dann infrage gestellt werden?

Wie finanzieren sich Praxen?

In der politischen Diskussion wird gerne vergessen, dass eine Arztpraxis kein Sozialbetrieb ist, der unabhängig von seinen Einnahmen einfach die vorhandene Versorgung bereitstellt. Räume, Verwaltung und Personal kosten Geld. Und dieses Geld kommt in einer Vertragsarztpraxis nicht allein aus GKV-Erlösen.

Die Bedeutung der Privateinnahmen ist erheblich. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes stammten 2024 im Durchschnitt rund 27 Prozent der Einnahmen deutscher Arztpraxen aus Privatabrechnung. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um reine PKV-Erlöse, sondern auch um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), Gutachten, reine Selbstzahler oder Erlöse durch Zusatzangebote. Aus meiner mehr als 30-jährigen Tätigkeit in einer internistischen BAG Hausarzt/Facharzt lassen sich diese Zahlen in etwa bestätigen. Ohne die Einnahmen aus der Behandlung von Privatversicherten und andere Privaterlöse wäre die Praxis nicht wirtschaftlich zu führen gewesen.

Das ist der Punkt, über den man reden muss, bevor man über Gerechtigkeit redet. Denn mit den zusätzlichen Erlösen werden Investitionen und Praxisstrukturen mitfinanziert, die letztlich allen Patienten zugutekommen. In ähnliche Richtung zielt auch die Kritik von Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt und Dr. Andreas Gassen, Vorsitzender der KBV: Eine Schwächung der PKV geht mit weniger Einnahmen einher und bedeuten nicht automatisch mehr Gerechtigkeit. Es wäre schlicht weniger Geld im Versorgungssystem, zumal durch das aktuelle GKV-Spargesetz bereits rund drei Milliarden Euro in der ambulanten Versorgung gestrichen wurden.

Natürlich ist es schwer vermittelbar, wenn ein GKV-Patient monatelang auf einen Facharzttermin wartet und ein Privatversicherter deutlich schneller drankommt. Medizinische Dringlichkeit muss bei der Terminvergabe entscheidend sein. Darüber sollte niemand streiten. Die Lösung dieses Problems liegt allerdings nicht in der Abschaffung oder Einschränkung der privaten Krankenversicherung.

Gleichheit durch Verschlechterung?

Die entscheidende Frage lautet: Was ist gewonnen, wenn anschließend alle gleich lange warten – wird damit die Versorgung wirklich „besser“? Solange in der fachärztlichen Versorgung die Budgetierung für GKV-Leistungen gilt, wird der Termin-Flaschenhals Bestand haben. Eine Praxis, die darüber hinaus einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen verliert, wird nicht dadurch wirtschaftlicher, dass der Gesetzgeber sie anschließend zur Gerechtigkeit verpflichtet.

Wenn von verschiedenen Seiten die Bürgerversicherung als Lösung präsentiert wird, lohnt sich ein Gedankenexperiment: Warum nicht eine Privatversicherung für alle? Ein verpflichtender Basistarif stellt eine definierte medizinische Grundversorgung sicher. Darüber hinaus werden abgestufte Tarife mit unterschiedlichen Leistungsumfängen angeboten, jeder Versicherte könnte innerhalb klarer Regeln selbst entscheiden, welchen Versorgungsgrad er absichern möchte.

Auch dieses Modell wäre nicht perfekt und ließ etliche Fragen offen. Solidarität, soziale Absicherung, chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen müssten berücksichtigt werden. Es bleibt zumindest ein interessantes Denkmodell jenseits der repetitiven Forderung, bestehende Unterschiede durch ein Einheitssystem beseitigen zu können.

Von Dr. med. Ivo Grebe
Vorstandsmitglied des BDI
Facharzt für Innere Medizin im MVZ Campus Praxis – MVZ für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Aachen

• Erschienen in BDIaktuell Ausgabe 11/2026 •