Keine Woche vergeht, ohne dass ein Fernsehteam in Arztpraxen anruft und – mal mehr, mal weniger reißerisch – vorführt, wie ungerecht es bei der Vergabe von Facharztterminen zugeht: hier der Privatversicherte, der nahezu sofort einen Termin bekommt, dort der gesetzlich Versicherte, der wochenlang wartet.
Dabei zeigen Auswertungen der KBV, dass die Wartezeiten in Deutschland im internationalen Vergleich keineswegs ungewöhnlich lang sind. Die gefühlte Wahrheit ist jedoch eine andere, und in der Politik zählt zunehmend die gefühlte Wahrheit: Die Versicherten zahlen immer mehr und erhalten dafür, so ihr Eindruck, immer weniger.
Kein Wunder, dass das Thema die Parteien umtreibt. Allerdings hat die ehemalige Gesundheitsministerin Nina Warken mit ihrem Spargesetz die fachärztliche Vergütung ab 2027 vollständig budgetiert, und die vorgesehene Steigerungslogik wird die Morbiditätsentwicklung nicht abbilden. Kurzum: Die fachärztliche Terminknappheit wird von Jahr zu Jahr zunehmen.
Umso wichtiger ist es, zwischen Bedürfnis und Bedarf zu unterscheiden. Das Bedürfnis, einen Facharzt zu sehen, muss keinem objektiven medizinischen Bedarf entspringen. Umgekehrt haben viele Patienten mit erheblichem Bedarf gar kein Bedürfnis nach einem Facharzttermin.
Ein Beispiel aus der Nephrologie: Nach Querschnittsstudien leben in Deutschland sechs bis acht Millionen Menschen mit einer chronischen Nierenerkrankung. Selbst im fortgeschrittenen Stadium G4, in dem die KDIGO-Leitlinie eine nephrologische Mitbetreuung eindeutig empfiehlt, erhielt 2022 mehr als ein Drittel der Betroffenen keine, wie eine bundesweite Analyse zeigte. In anderen internistischen Fächern dürfte es ähnlich aussehen.
Das heißt: Fachärztliche Kapazität ist ein knappes Gut, das wir schützen müssen. Jeder Termin, der ohne medizinische Dringlichkeit vergeben wird, fehlt einem chronisch kranken Patienten, den wir schon heute nicht ausreichend erreichen.
Dafür brauchen wir zunächst Transparenz: einen Abgleich von populationsbezogener Prävalenz und fachärztlich behandeltem Kollektiv. Diese Daten fehlen erstaunlicherweise bis heute. Auf ihrer Basis ließen sich kapazitätsgerechte Versorgungspfade statt „Utopia-Leitlinien“ entwickeln, und zwar von der ärztlichen Selbstverwaltung unter maßgeblicher Beteiligung der Fachgruppen und Fachgesellschaften. Ebenso nötig sind eine verbindliche hausärztliche Steuerung und eine ehrliche Kommunikation mit den Patienten.
Die Politik geht den umgekehrten Weg. Mit der Notfallreform verlieren die Praxen nun die Hoheit darüber, wie viele Termine sie für dringliche Fälle der Terminservicestelle bereitstellen: Künftig legen die KVen im Einvernehmen mit den Krankenkassen feste Kontingente fest. So lässt sich der Anteil an Neuvorstellungen steuern, ohne eine einzige zusätzliche Behandlungsstunde zu schaffen. Und diese Neupatienten kommen häufig ohne Vorbefunde und mit hohem Abklärungsaufwand. Gleichzeitig entfallen mit dem Spargesetz ab 2027 die Zuschläge für vermittelte Termine; die Fälle fallen zurück ins Budget. Ausgerechnet den Hausarztvermittlungsfall, das bislang einzige honorierte Instrument hausärztlicher Steuerung, schafft der Gesetzgeber gleich mit ab. Mehr Termine, kränkere Patienten, weniger Geld: Diese Rechnung geht nicht auf.
Hinzu kommt ein massiver Eingriff in die Freiheit der Vertragsärzte, Termine nach medizinischer Einschätzung zu vergeben. Leidtragende werden vor allem die Bestandspatienten mit chronischen Erkrankungen.
Wenn der Gesetzgeber an der Terminmeldepflicht festhält, muss sie zumindest drei Bedingungen erfüllen: Vermittelte Termine werden vollständig extrabudgetär vergütet. Die Fachgruppen werden an der Festlegung der Kontingente beteiligt. Und Praxen mit hohem Anteil chronisch Kranker erhalten Schutz für ihre Versorgung.
Denn am Ende muss sich jede Reform an einer Frage messen lassen: Dient sie der Befriedigung von Bedarf – oder von Bedürfnis?
Von Prof. Dr. med. Kevin Schulte
2. Vizepräsident des BDI
Nephrologe, Internist und stellvertretender Klinikdirektor und Oberarzt der Klinik für Innere Medizin IV (Nieren- und Hochdruckkrankheiten) Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel
• Erschienen in BDIaktuell Ausgabe 11/2026 •