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Mitgliedsrechnung des BDI per E-Mail: XML-Anhang

Der BDI hat die Jahresrechnungen per E-Mail verschickt. Der zusätzliche XML-Anhang enthält die gesetzlich vorgeschriebene E-Rechnung – für Sie ändert sich nichts, ein Handeln ist nicht erforderlich.

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Der BDI hat an Sie die Mitgliederrechnungen per E-Mail versandt. Neben der gewohnten Rechnungsdarstellung enthält diese E-Mail zusätzlich einen XML-Anhang. Dabei handelt es sich um eine sogenannte E-Rechnung.

Hintergrund ist eine gesetzliche Vorgabe: Seit dem 1. Januar 2025 ist der BDI verpflichtet, Rechnungen auch in einem strukturierten elektronischen Format bereitzustellen. Der XML-Anhang dient ausschließlich der formalen Erfüllung dieser Vorgabe.

Für Sie als Mitglied ergibt sich kein Handlungsbedarf. Maßgeblich bleibt die in der E-Mail dargestellte Rechnung. Wenn Sie die XML-Datei dennoch einsehen möchten, können Sie diese kostenfrei über das E-Rechnungs-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) oder direkt in gängiger Buchhaltungssoftware, z. B. DATEV, anzeigen lassen. Die E-Mail können Sie ausdrucken oder als PDF ablegen.