Musterverträge
Bei den nachfolgenden Verträgen handelt es sich um unverbindliche MUSTER-Verträge, die der Darstellung und Erläuterung vielfach anzutreffender Regelungen in Praxisverträgen dienen. Die MUSTER-Verträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern geben lediglich unverbindliche Anhaltspunkte für eine mögliche Vertragsgestaltung. Die MUSTER-Verträge müssen deshalb individuell überprüft und den Praxisverhältnissen im Einzelfall angepasst werden. Sie ersetzen keinesfalls eine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
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