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Wundheilungsmilieu
Berufspolitik
BDI aktuell
Dezember 2014
9
Selbst die Zusatzweiterbildung MRT
fachgebunden, die ein Kardiologe er-
worben hat, führt nicht zu einer Ab-
rechnungsgenehmigung für MRT-
Leistungen durch die Kassenärztliche
Vereinigung (KV). Dies hat das Bun-
dessozialgericht (BSG) entschieden.
Die Begründung: MRT-Leistungen
gehören nicht zum Kernbereich der
Kardiologie, sondern zur Radiologie.
Nach der Kernspintomographie-
vereinbarung können Vertragsärzte
MRT-Leistungen nur erbringen,
wenn sie eine Genehmigung der KV
haben. Die KV Berlin hat einem Kar-
diologen, der die Zusatzweiterbildung
MRT fachgebunden erworben hat,
diese Genehmigung verweigert. Das
Sozialgericht war anderer Meinung,
sodass die KV Berlin dem Kläger die
Abrechnungsgenehmigung zuteilen
musste.
BSG bestätigt Landessozialgericht
Das Landessozialgericht hat wieder
anders entschieden, mit der Begrün-
dung, dass der Kardiologe nicht über
die erforderliche Facharztbezeich-
nung verfüge und diese sei Radiolo-
gie. Die endgültige Entscheidung vor
dem BSG bestätigt das Urteil der
Vorinstanz.
Die Richter stellen klar, dass die
MRT nicht zum Kernbereich der
Kardiologie, aber zur Radiologie ge-
hört. Sie begründen dies mit Quali-
tätsgesichtspunkten aber auch wirt-
schaftlichen Erwägungen. So gehen
sie davon aus, dass der Kardiologe
Leistungen durch Selbstzuweisungen
auslösen kann, wenn er sie in seiner
Praxis erbringt. Dies würde durch die
Überweisung zum Radiologen verhin-
dert.
In der Diskussion zur Weiterbil-
dungsordnung gibt es erste Stimmen,
die die alleinige Umsetzung von ra-
diologischen Leistungen durch Ra-
diologen hinterfragen. In der derzeiti-
gen Muster-Weiterbildungsordnung
findet das früher mögliche Teilge-
bietsröntgen nicht mehr statt. Es ist
den Radiologen gelungen, nahezu
sämtliche Bildgebungsverfahren für
sich zu reklamieren, auch wenn sie
mit dem ursprünglichen Ansatz des
Röntgens nichts mehr zu tun haben.
Dies gilt insbesondere für die Mag-
netresonanztomographie, aber auch
für viele Ultraschallleistungen, die in
Radiologenpraxen erbracht werden.
Bei der Diagnostik, besonders
Röntgen und MRT, kommt es aber
nicht allein auf die Kenntnis der Un-
tersuchungstechnik an. Man darf
nicht vergessen, dass der Befund in
das Krankheitsbild eingeordnet wer-
den muss. Der Röntgenologe muss
also eine große Sachkenntnis im je-
weiligen Fachgebiet des Überweisers
mitbringen, die sich auch in seiner
Befundung wiederfinden muss. Der
einzelne Radiologe sollte selbstkriti-
scher sein; er ist nicht mehr in der
Lage, alle erhobenen Befunde medizi-
nisch richtig einzusortieren. Nicht
umsonst haben die Radiologen sich in
größeren Gemeinschaftspraxen oder
Abteilungen eingerichtet. So gelingt
es, durch mehrere Partner unter-
schiedliche Fachgebiete abzusichern.
Folgen „vorsichtiger“ Befundung
Wirtschaftlich wird nicht nur beklagt,
dass es durch Teilgebietsradiologie zu
Selbstzuweisungen bei technischen
Leistungen kommen könnte. Es wird
auch oft beobachtet, dass eine „vor-
sichtige Befundung“ bei Radiologen
zu vielen Folgeuntersuchungen führt,
die mit Sicherheit nicht immer sach-
gerecht sind. Hier drückt sich die
fachliche Unsicherheit aus.
Die Radiologie ist daher aufgeru-
fen, den Kern ihres Fachgebiets neu
und nicht allein technisch zu definie-
ren. Dies ist nicht leicht, wenn man
inhaltlich die ganze Medizin reprä-
sentieren will. Daher sollte ein Ge-
sichtspunkt sein, ob die Fragestellung
mehr klinische Sachkenntnis als tech-
nisches Know-how erfordert.
Das BSG-Urteil sollte eine Dis-
kussion über die Wiedereinführung
der Teilgebietsradiologie anstoßen.
MRT gehören zum Kernbe-
reich der Radiologie und
nicht der Kardiologie, so
das Bundessozialgericht.
Da stellt sich die Frage,
was aus der Teilgebietsra-
diologie geworden ist?
Bildgebung: Nicht
mehr ohne Radiologen!
Von Dr. Hans-Friedrich Spies
Bildgebende Verfahren sind die Kompetenz von Radiologen.
© KNESCHKE/FOTLIA.COM
Ludger Beyerle 70? Niemals! Wer ihn
in Diskussionen erlebt, ja, selbst mit
ihm disputiert hat oder mühsam Aus-
wege aus dem Dschungel suchte, in
dem sich unser Beruf eingebettet fin-
det, für den war klar: Dieser Mensch
ist so voller Energie, voller Gedanken
und Ideen – zeitlos dem Verschleiß
des Alters enthoben.
Tatsächlich: Bei einem kürzlichen
Treffen mit ihm glaubte man, nahtlos
an die alten kämpferischen Zeiten an-
knüpfen zu können, als dem freien
Beruf des Arztes die ersten Fesseln
angelegt wurden und die unselige
Reihe endloser Reformen immer
neue Schikanen ausbrüteten. Basis
für Beyerles Engagement war seine
breit ausgelegte internistische Praxis,
die den ganzen Menschen im Blick
hatte. Dafür kämpfte er, wie auch ge-
gen die systematische Einengung un-
seres Handwerks, die zynische Spal-
tung der Ärzte in allgemein und fach-
ärztlich tätige und die weitere Schwä-
chung der Internisten in solche mit
und ohne Spezialisierung.
Seine Debattenbeiträge, ab 1982
im erweiterten Vorstand des BDI,
und folgerichtig im Vorstand, sind
unvergesslich. Er war es, der oft mit
luzidem Intellekt Diskussionen rette-
te, die in Kasuistik und Larmoyanz
zu versanden drohten. Mit seinem
Begriff der „Verhausarztung“ der In-
ternisten prägte er eine offensive Aus-
einandersetzung, die er leidenschaft-
lich betrieb und die bis heute nicht
ausgestanden und mehr denn je nötig
ist.
Sie ging (erfolgreich) bis in die
Niederungen des damals neuen
EBM: Es waren und sind die Kämp-
fe, wo per Gebührenordnung inter-
nistisches Handwerk gekürzt und ni-
velliert werden sollte.
Beyerle entging der Verzwergung,
die oft mit multiplen Ämtern einher-
geht, durchs „Überfliegen“; als akti-
ver Flieger und langjähriger Präsident
des Verbandes Deutscher Fliegerärzte
schien er stets den Überblick zu ha-
ben, von dem auch seine vielseitige
journalistische Tätigkeit zeugte. Es
mag sein, dass auch die Liebe zur
bachschen Polyphonie zu der glückli-
chen Kombination von Leidenschaft
und Präzision führte, mit der er die
Politik des Internistenverbandes we-
sentlich prägte. Dafür wurde er mit
der Budelmann-Medaille gewürdigt.
Den Vornamen Ludger (Alt-
deutsch: „Speer des Volkes“) trägt
Beyerle zu Recht; lange Jahre war er
die intellektuelle Spitze des BDI. Un-
ser Glückwunsch ist verbunden mit
dem Dank für die Bereicherung, die
er uns und unserem Verband und vie-
len von uns persönlich brachte. Ad
multos annos, lieber Ludger, und bli-
cke – wann immer Du Wiesbaden
oder Berlin überfliegst – doch einmal
nach unten, wo Deine berufspoliti-
schen Kolleginnen und Kollegen die
Mühen der Ebene bewältigen müs-
sen...
Ludger Beyerle – Überflieger mit
Weitsicht und Präzision
Von Dr. Hans-Georg Fritz
Der BDI gratuliert Ludger
Beyerle herzlich zum 70.