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BDI aktuell
Dezember 2014
n der Bedarfsplanung verhebt sich die gro-
ße Koalition. Was da im Entwurf des Ver-
sorgungsstärkungsgesetzes vorgesehen ist,
passt einfach nicht zusammen: Auf der einen Sei-
te sollen die Wartezeiten auf einen Facharztter-
min auf höchstens vier Wochen begrenzt werden,
auf der anderen Seite sollen Tausende von Fach-
arztpraxen stillgelegt werden.
Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bun-
desvereinigung (KBV) Dr. Andreas Gassen hat
kürzlich vorgerechnet, was die neue Vorgabe für
die Schließung von Praxen in rechnerisch über-
versorgten Gebieten bedeuten würde: Beinahe
jeder Sechste der heute mehr als 155000 nieder-
A
gelassenen Haus- und Fachärzte oder Psychothe-
rapeuten würde der ambulanten Versorgung ver-
loren gehen. Exakt wären es laut KBV 25284.
Darunter 2218 Hausärzte, 4022 Internisten,
1466 Kinderärzte, 1367 Chirurgen, 1199 Frau-
enärzte, 1045 Orthopäden und 7439 Psychothe-
rapeuten, bei denen die Warte-
zeiten schon jetzt besonders lang
sind. Es braucht keine besonde-
ren mathematischen Kenntnisse,
um festzustellen, dass die Patien-
ten noch länger warten müssen,
wenn es weniger Praxen gibt.
Der BDI stimmt Gassens
Prognose zu: Wenn das Gesetz
so kommt, wird es noch schwieriger, die ambu-
lante medizinische Versorgung sicherzustellen.
„Das ist kein Versorgungsstärkungsgesetz, son-
dern ein Programm zur Verhinderung von Nie-
derlassungen.“
Kaum ein junger Arzt wird dann noch den
Schritt in die Selbstständigkeit wagen, wenn er
immer damit rechnen muss, dass er seine Praxis
am Ende seines Berufslebens oder aufgrund ei-
nes Wechsels in eine andere Region nicht mehr
frei veräußern kann, weil sein Sitz – wegen einer
willkürlich gegriffenen, rechnerischen Überver-
sorgung in der Umgebung – obligatorisch vom
Netz genommen wird.
Dabei gibt es gar keine reale, auf die Versor-
gungswirklichkeit bezogene Bedarfsplanung. Die
für diese Art von „Bedarfsplanung“ genomme-
nen Zahlen sind nur historisch, das heißt sie ge-
hen von einem Ist-Zustand aus, der sich mehr
oder weniger zufällig entwickelt hat. Mit dem
tatsächlichen Bedarf haben diese Zahlen wenig
gemein.
Das Gesetz ist ein Angriff auf die ärztliche
Freiberuflichkeit und der Zwang zum Praxisauf-
kauf ein Eingriff in das vom Grundgesetz garan-
tierte Eigentumsrecht von Ärzten.
Der Berufsverband Deutscher Internisten
wird alles tun, um diesen gesetzlich vorgesehe-
nen Irrsinn zu verhindern. Wenn der Bundesge-
sundheitsminister nicht bereit ist, auf die berech-
tigten Argumente der Ärzte einzugehen und
Korrekturen vorzunehmen, müssen wir unserer-
seits den Druck auf die Politik erhöhen, am bes-
ten gemeinsam in der Allianz Deutscher Ärzte-
verbände.
Wir Ärzte vermissen in dem Gesetzentwurf
insbesondere Vorschläge, wie die Rahmenbedin-
gungen der ambulanten Versorgung verbessert
werden können. Hierzu gehören vor allem feste
und kostendeckende Preise für ärztliche und psy-
chotherapeutische Leistungen sowie die Beseiti-
gung der versorgungsfeindlichen Budgetierung.
Ihr Wolfgang Wesiack
Wie Bedarfsplanung gar nicht geht
EDITORIAL
Von Dr. Wolfgang Wesiack
Präsident des BDI
Das ist kein Versorgungsstärkungs-
gesetz, sondern ein Programm zur
Verhinderung von Niederlassun-
gen.
Fast fünf Stunden offene Debatte, 48
Redebeiträge: Der Bundestag hat Mit-
te November um Orientierung beim
Thema Sterbehilfe und Sterbebeglei-
tung gerungen. Grundlage der Diskus-
sion bildeten fünf Positionspapiere je-
weils fraktionsübergreifender Grup-
pen. Einigkeit herrschte über den Aus-
bau der palliativmedizinischen und
hospizlichen Versorgung und ein Ver-
bot gewerblicher Sterbehilfevereine.
Die herausragende Rolle der Ärzte be-
tonten alle Redner. „Ich möchte davor
warnen, das persönliche Arzt-Patien-
ten-Verhältnis zu verrechtlichen“, so
der gesundheitspolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Jens Spahn.
Zuvor hatten mehrere Abgeordnete
die Kammern wegen ihrer berufsrecht-
lich angedrohten Sanktionen für Ärzte
gerügt, die beim Suizid eines Patienten
assistieren. Ärzte sollten unter sich dis-
kutieren, ob das zeitgemäß sei, sagte
der Vorsitzende des Gesundheitsaus-
schusses, Edgar Franke (SPD).
In einer ersten Reaktion lobte der
Präsident der Bundesärztekammer,
Professor Frank Ulrich Montgomery,
„dass es einen großen Konsens gibt,
Sterbehilfevereinen das Handwerk zu
legen.“ Beihilfe zum Suizid sei aber
auch keine ärztliche Aufgabe, sagte er.
Die meisten Debattenbeiträge ho-
ben darauf ab, Arzt und Patient sowie
Angehörigen individuelle Freiräume
zu lassen, das heißt das geltende Recht
unangetastet zu lassen. Regelungsbe-
darf sahen die Abgeordneten bei ge-
werbsmäßiger Sterbehilfe und Ärzten,
die sich als Seriensterbehelfer betäti-
gen. Hier solle es strafrechtliche Rege-
lungen geben. Lediglich eine Gruppe
setzt sich für Sterbehilfevereine ein,
die aber nicht gewerblich sein dürfen.
Der Bundestag will sich auch in den
nächsten Monaten intensiv mit dem
Thema Sterbehilfe beschäftigen, erst
im September 2015 soll es möglicher-
weise zu einer Abstimmung über ein
neues Gesetz kommen. Diese Entwür-
fe sind derzeit in der Diskussion:
Carola Reimann, Karl Lauter-
bach, Burkhard Lischka (alle SPD),
Peter Hintze, Katherina Reiche
(beide CDU) und Dagmar Wöhrl
(CSU):
Die Gruppe spricht sich für
eine gesetzliche Regelung zur Sterbe-
hilfe durch Ärzte aus. Erlaubt sein sol-
le diese ärztliche Hilfe in Fällen „irre-
versibel zum Tode führender Erkran-
kungen“. Vorgeschlagen wird eine zi-
vilrechtliche Regelung im Bürgerlichen
Gesetzbuch. Ein weiterer Arzt muss
dem Vorgehen zustimmen.
Elisabeth Scharfenberg, Harald
Terpe (beide Grüne):
Die Abgeord-
neten lehnen es ab, dass „der assistier-
te Suizid als normales Dienstleistungs-
angebot in Deutschland etabliert
wird“. Sie schlagen vor, die Arbeit von
Organisationen
wie
Sterbehilfe
Deutschland oder Dignitas zu verbie-
ten. Nimmt ein Sterbewilliger den-
noch organisierte Suizidbeihilfe in An-
spruch, sollen Angehörige „oder ande-
re nahestehende Personen“ auch dann
straflos bleiben, wenn sie ihn unter-
stützen. Zu diesen Personen können
auch Ärzte gehören, „zu der/dem die
sterbewillige Person in einer langjähri-
gen Behandlungsbeziehung steht.“
Kerstin Griese und Eva Högl (bei-
de SPD):
Die beiden Abgeordneten
deklarieren ihren Vorschlag als „Weg
der Mitte“ und streben an, den Frei-
raum zu erhalten, den Ärzte in ethi-
schen Grenzsituationen am Lebensen-
de bisher schon haben. Handlungsbe-
darf sehen Griese und Högl nur beim
Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe,
wollen den rechtlichen Status quo an-
sonsten unangetastet lassen. Mit Blick
auf die unterschiedlichen Regelungen
der Landesärztekammern zur ärztli-
chen Beihilfe zum Suizid fordern die
beiden Abgeordneten die Ärzte auf,
„ihr Standesrecht klar zu regeln“.
Renate Künast (Grüne), Petra
Sitte (Linksfraktion):
Die Parlamen-
tarierinnen wenden sich gegen ein
Verbot gemeinnütziger Sterbehilfever-
eine. „Wir brauchen mehr Fürsorge
und Beratung, nicht mehr Strafrecht“,
so Künast. Ein Verbot der organisier-
ten Sterbehilfe hätte nicht die Verhin-
derung von Suiziden zur Folge, „son-
dern die Reise ins Ausland“. Klar ge-
stellt werden müsse, dass Sterbehilfe-
organisationen aus der „Beratung“
kein Kapital schlagen dürfen.
Claudia Lücking-Michel, Michael
Brand, Michael Frieser (alle CDU):
Unter der Überschrift „Begleiten statt
Beenden“ plädieren die Abgeordneten
dafür, die geltenden Regelungen zur
Straflosigkeit von Suizid wie auch der
Beihilfe „grundsätzlich unberührt“ zu
lassen. „Organisierte ärztliche Assis-
tenz zum Suizid“ wird abgelehnt, es
dürfe keine „gesetzlichen Sonderreg-
lungen für Ärzte geben“. Nötig sei da-
gegen ein Verbot von Sterbehilfeverei-
nen und anderen organisierten For-
men der Beihilfe zum Suizid. Dieses
müsse im Strafgesetzbuch erfolgen.
Auch die beiden christlichen Kir-
chen haben sich positioniert:
In der Evangelischen Kirche
Deutschland (EKD)
gibt es mit Blick
auf den assistierten Suizid seit einiger
Zeit massive Irritationen: Ausgerech-
net der frühere EKD-Ratsvorsitzende
Nikolaus Schneider hat mit seiner Äu-
ßerung für Aufsehen gesorgt, dass er
gegen seine theologische Überzeugung
seine an Krebs erkrankte Frau zur
Sterbehilfe in die Schweiz begleiten
würde. Aus christlicher Perspektive sei
Selbsttötung eines Menschen grund-
sätzlich abzulehnen, heißt es in einer
Erklärung der EKD, in der jede Form
der Suizidbeihilfe abgelehnt wird.
Die katholische Kirche
duldet kei-
ne Kompromisse: Sie spricht sich
nachdrücklich gegen alle Formen der
aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe
zur Selbsttötung aus. Die Bischöfe for-
dern stattdessen eine Stärkung der
Palliativmedizin und des Hospizwe-
sens.
(Mitarbeit: af/fuh)
Nachdenkliche Debatte zur Sterbehilfe
Von Florian Staeck
Selten tauschen die Bundes-
tagsabgeordneten so aus-
führlich ihre Meinungen
zu einem Thema aus: In
einer Orientierungsdebatte
zur Sterbehilfe wurden
erste Gesetzesvorschläge
skizziert.
SCHWERPUNKT
Im kommenden Jahr will der Bundestag über ein Gesetz zur Sterbehilfe beraten.
© OLIVER BERG/DPA
Es ist Ärztinnen
und Ärzten verbo-
ten, Patientinnen
und Patienten auf
deren Verlangen
zu töten. Sie dürfen
keine Hilfe zur
Selbsttötung
leisten.
Aus der Musterberufsordnung für
Ärzte, Paragraf 16
Der Paragraf wurde auf dem Ärztetag
2011 in Kiel geändert. Nicht alle
Landesärztekammern haben diese
Formulierung in ihre Berufsordnung
aufgenommen
1 3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,...24
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