Der vdek hat ein Gutachten des Rhei-
nisch-Westfälischen Institutes für
Wirtschaftsforschung (RWI) in Auf-
trag gegeben und startet damit die öf-
fentliche Diskussion zur Reformge-
setzgebung im Krankenhausbereich,
die noch aussteht und die Bund und
Länder betrifft. Die Politik mit Jens
Spahn (CDU) an der Spitze hat schon
überwiegend positiv auf die Empfeh-
lungen des RWI reagiert, die wie folgt
aussehen:
Einheitliche Vorgaben:
Es sollen
bundesweit einheitliche Vorgaben aus-
gearbeitet werden, die der Klinikpla-
nung zugrunde liegen sollen, insbeson-
dere was die Erreichbarkeit der Klini-
ken betrifft. Damit wird die alleinige
Zuständigkeit der Länder für die
Krankenhausplanung infrage gestellt.
Grund- und Regelversorgung
sol-
len inhaltlich definiert werden. Für
den Anfang sollen laut RWI Kranken-
häuser mit Innerer Abteilung und All-
gemeinchirurgie automatisch Regel-
versorgungskrankenhäuser sein. Der-
zeit gebe es rund 1300 solcher Stand-
orte in der Bundesrepublik.
Langfristig soll, so das RWI, ein
Katalog von Leistungen erstellt wer-
den, in der die Basisleistungen von
den Spezialleistungen abgegrenzt wer-
den können. Das RWI hat keine Ant-
wort auf die Frage gegeben, wie unter
diesen Umständen der Verbotsvorbe-
halt für die Leistungen im Kranken-
haus erhalten bleiben kann. Die For-
derung führt nämlich automatisch zu
einem Leistungskatalog für stationäre
Behandlungen, den es heute nicht
gibt.
Bisher gilt der Verbotsvorbehalt:
Neue Untersuchungs- und Behand-
lungsmethoden können in Kliniken
grundsätzlich ohne vorherige Prüfung
durch den Gemeinsamen Bundesaus-
schuss (GBA) zu Lasten der GKV er-
bracht werden, solange der GBA nicht
ausdrücklich etwas anderes beschließt.
Notfallversorgung:
Das RWI sieht
hier großen Handlungsbedarf und
möchte umfassende Vorgaben dazu er-
arbeiten. Dies geht so weit, dass das
RWI auch definieren will, was ein
Notfall ist. Der ambulante Sektor des
Krankenhauses und der Rettungs-
dienst sollen voneinander abgegrenzt
und Prozessvorgaben für die Behand-
lung eines Notfalls definiert werden.
Standard zur Erreichbarkeit:
Die
Grundversorgung soll laut RWI in 30
Minuten und die Schwerpunkt- und
Maximalversorgung in 60 Minuten er-
reichbar sein. Dies sei in Deutschland
nahezu flächendeckend der Fall. Der
Rettungsdienst soll innerhalb von
zwölf Minuten am Einsatzort sein. Da-
bei sollen Rettungsleitstellen für die
Triage und den Einsatz der Luftret-
tung eingeführt werden. Zudem sollen
niedergelassene Ärzte wieder mehr
eingebunden werden. Offensichtlich
befürchtet das RWI, nicht genügend
Rettungsdienstärzte rekrutieren zu
können.
Qualitätsvorgaben:
Das Institut
strebt das hohe Ziel an, eine Indikati-
ons- und Ergebnisqualität bei der
Krankenhausversorgung einzuführen.
Das neue Qualitätsinstitut soll ent-
sprechende Indikatoren entwickeln. Es
ist sich aber bewusst, dass dies nicht
einfach zu erreichen ist. Daher ist das
RWI bereit, sich allein auf Struktur-
und Prozessqualität als Maßstab zu
verlassen, weil diese besser zu messen
sind.
Bedarfsplanung:
Das RWI möchte
eine einheitliche Datengrundlage über
das Leistungsgeschehen einführen, um
eine sektorübergreifende Bedarfspla-
nung zu etablieren.
Ein systematisches Versorgungs-
monitoring
soll all dies überprüfen.
Dabei sollen auch die Kassen in die
Entscheidungspraxis
eingebunden
werden. Die Krankenhausplanung der
Länder würde so eingeschränkt. Ziel
ist es, erstmals eine sogenannte „quali-
tative Fehlversorgung“ zu definieren.
Häuser, die dauerhaft schlechte Quali-
tät erbringen, müssen dann mit Leis-
tungskürzungen rechnen.
Kommt es zu einer Unterversor-
gung durch solche Vorgaben, wird
überprüft, ob es innerhalb der Erreich-
barkeitsgrenze eine Alternative gibt
und man der betroffenen Klinik eine
entsprechende
Leistungsreduktion
vorschreiben kann. Bei einer Überver-
sorgung, die vorwiegend durch Anträ-
ge von Kliniken auf neue Leistungen
zustande kommen kann, soll das Mo-
nitoring dazu dienen, diese Leistungs-
ausweitung zu verhindern, etwa indem
man die Indikationsstellung für be-
stimmte Eingriffe kontrolliert.
Fazit: Es handelt sich um ein ehr-
geiziges Papier, das aber nur wenig an
den inneren Strukturen der Kliniken
und nichts an der Budgetierungsvor-
gabe im Gesundheitswesen ändert.
Stattdessen verstärkt man Planungs-
vorgaben, die die Bürokratie nochmals
steigern. Das dafür nötige Geld geht
für die Patientenversorgung verloren.
Auch ist nicht klar, wer die vielen neu-
en Aufgaben wahrnehmen soll.
Kassen sollen bei Klinikplanung mitreden
Derzeit zerbrechen sich
die Mitglieder der Bund-
Länder-AG ihre Köpfe über
eine Reform der Kranken-
hauslandschaft. Mit einem
eigenen Vorschlag preschen
nun die Ersatzkassen vor.
Von Dr. Hans-Friedrich Spies
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
●
Klinikplanung
Die Planung von Krankenhäusern
obliegt den Ländern. Sie stellen
Krankenhauspläne auf. Diese wei-
sen Standorte und Entwicklungsbe-
darf aus. Durch die Aufnahme in
den Krankenhausplan sind die
Plankrankenhäuser automatisch zur
Krankenhausversorgung zugelas-
sen. Die Kassen sind zur Erstattung
der Behandlungskosten in den
Plankrankenhäusern verpflichtet.
Das gilt auch für Unikliniken.
ANZEIGE
493024PD003C DE/UCV/0004/14c 09.2014
Für eine vollständige Auflistung der Kontraindikationen,
Warnhinweise und Nebenwirkungen siehe die Fachinformation.
Anoro
®
wurde in Zusammenarbeit mit entwickelt.
Umeclidinium/Vilanterol
Mehr Luft
1
ANORO 55 Mikrogramm/22 Mikrogramm einzeldosiertes Pulver
zur Inhalation. Wirkstoff:
55 Mikrogramm Umeclidinium und
22 Mikrogramm Vilanterol (als Trifenatat).
Zusammensetzung:
Die Wirkstoffe sind Umeclidinium und Vilanterol. Jede einzelne Inhalation
enthält eine abgegebene Dosis (die aus dem Mundstück abgegebene
Dosis) von 55 Mikrogramm Umeclidinium und 22 Mikrogramm
Vilanterol (als Trifenatat). Sonstige Bestandteile: abgegebene Dosis
enthält etwa 25 mg Lactose (als Monohydrat), Magnesiumstearat.
Anwendungsgebiete:
ANORO ist für die bronchialerweiternde
Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten
mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt.
Gegenanzeigen:
Überempfindlichkeit gegenüber Umeclidinium,
Vilanteroltrifenatat, Lactose-Monohydrat oder Magnesiumstearat.
Nebenwirkungen: Häufig:
schmerzhaftes und häufiges Wasserlassen,
Kombination aus Halsschmerzen und laufender Nase, Mundtrockenheit,
Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Husten, Schmerzen und Reizung
in Mundhöhle und Rachen, Infektion der oberen Atemwege,
Sinusitis, Verstopfung.
Gelegentlich:
unregelmäßiger Herzschlag,
beschleunigter Herzschlag, Hautausschlag.
Verschreibungspflichtig.
Stand:
Mai 2014.
GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, 80700
München.
Weitere Informationen über das Arzneimittel: Dosierung
und Art der Anwendung:
Die empfohlene Dosis zur Behandlung
von COPD ist eine Inhalation (55 Mikrogramm Umeclidinium und
22 Mikrogramm Vilanterol) einmal täglich jeweils zur gleichen Tageszeit.
Weitere Warnhinweise laut Fachinformation:
Umeclidinium/
Vilanterol sollte nicht zur Behandlung von Asthma bronchiale oder eines
akuten Bronchospasmus angewendet werden.
Die Patienten sollten
die Therapie bei COPD nicht ohne ärztliche Überwachung abbrechen.
Nach der Anwendung kann ein paradoxer Bronchospasmus mit
sofortiger Zunahme des Giemens auftreten. Kardiovaskuläre Wirkungen
wie Herzrhythmusstörungen (z. B. Vorhofflimmern und Tachykardie)
können bei Anwendung von Muscarinrezeptor-Antagonisten und
Sympathomimetika, einschließlich Umeclidinium/Vilanterol, auftreten.
Patienten mit klinisch bedeutsamer unkontrollierter kardiovaskulärer
Erkrankung wurden von den klinischen Studien ausgeschlossen.
Deshalb sollte Umeclidinium/Vilanterol bei Patienten mit schwerer
kardiovaskulärer Erkrankung mit Vorsicht angewendet werden.
Aufgrund seiner antimuscarinergen Aktivität sollte Umeclidinium/
Vilanterol bei Patienten mit Harnverhalt oder Engwinkelglaukom mit
Vorsicht angewendet werden. Beta
2
-adrenerge Agonisten können bei
manchen Patienten eine signifikante Hypokaliämie verursachen, die
möglicherweise unerwünschte kardiovaskuläre Wirkungen verursachen
kann. Der Abfall des Serumkaliums ist üblicherweise vorübergehend
und erfordert keine Supplementierung. Umeclidinium/Vilanterol soll
bei Patienten mit konvulsiven Erkrankungen oder Thyreotoxikose und
bei Patienten, die ungewöhnlich stark auf beta
2
-adrenerge Agonisten
ansprechen, ebenfalls mit Vorsicht angewendet werden. Bei einer
Verschlechterung der COPD während der Behandlung mit Umeclidinium/
Vilanterol sollte der/die Patient/in erneut untersucht und die COPD-
Behandlung überdacht werden. Vorsicht ist bei gleichzeitiger Anwendung
von Umeclidinium/Vilanterol mit Ketoconazol und anderen starken
CYP3A4-Inhibitoren geboten, da die Möglichkeit einer verstärkten
systemischen Exposition gegenüber Vilanterol besteht. Enthält
Lactose; Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz,
Lactase-Mangel
oder
Glucose-Galactose-Malabsorption
sollten
dieses Arzneimittel nicht anwenden.
Weitere Informationen siehe
Fachinformation.
Dieses Arzneimittel unterliegt einer
zusätzlichen Überwachung. Dies ermöglicht eine schnelle
Identifizierung neuer Erkenntnisse über die Sicherheit. Angehörige
von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall
einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger
Allee 3, D-53175 Bonn Website:
zu melden
.
Bei COPD*: ANORO
®
Mehr Luft dank 2-facher Bronchodilatation (LAMA/LABA)
1
NEU
Referenzen: 1.
Donohue JF
et al.
Respir Med. 2013; 107:1538–1546.
2
. Anoro
®
Fachinformation. GlaxoSmithKline; Stand Mai 2014.
*ANORO ist für die bronchialerweiternde Erhaltungstherapie zur Symptomlinderung bei erwachsenen Patienten mit chronisch-obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) angezeigt.
2
Berufspolitik
BDI aktuell
Dezember 2014
7