Der Bewertungsausschuss war zum
Erlass von Vorgaben zur Quotierung
laborärztlicher Leistungen durch die
KVen ermächtigt. So lautet das ein
deutige Urteil des Bundessozialge
richts (Az.: B 6 KA 33/14 R und B 6
KA 34/14 R). Damit dürfen die
KVen Laborleistungen nur quotiert
vergüten. Das schließe auch die Sach
leistungen mit ein. Sie hätten zwar
nicht den RLV unterlegen, seien aber
Teil der Gesamtvergütung.
(mwo)
BSG bestätigt
Quotierung
LABORLEISTUNGEN
Die BundLänderKommission hat
das Krankenhausstrukturgesetz noch
mals überarbeitet und in die wohl end
gültige Fassung gebracht. Man will die
Pflege stärken, indem den Kranken
häusern zusätzliche Mittel zur Verfü
gung gestellt werden. Dabei wird man
nicht müde, zu betonen, dass es sich
nicht um ein weiteres Kostendämp
fungsgesetz handelt, sondern dass so
gar zusätzliche Finanzmittel einge
bracht werden, um die Defizite zu be
seitigen. Dies betonen sowohl die
Bundesregierung als auch die Länder
einmütig.
Man verspricht den Krankenhäu
sern 800 Millionen Euro. Davon ent
fallen 500 Millionen auf eine Aufsto
ckung der Pflege in den Häusern. Man
hat auch in der Bundesregierung ent
deckt, dass das Prinzip Kostenkalkula
tion der DRG so seine Tücken hat,
vor allem, wenn die Krankenhäuser
gezwungen sind, zu sparen. Die somit
eingeleitete Rationierung ging in der
Vergangenheit vor allem zulasten der
Personaldecke, die mit 60 bis 70 Pro
zent den größten Brocken der Kran
kenhauskosten ausmacht.
Extramittel auch für die Hygiene
Um zu verhindern, dass die Versor
gung durch Personalmangel weiter lei
det, fließt zweckgebunden zusätzliches
Geld ins System. Dazu passen auch
die zusätzlichen 125 Millionen Euro,
die über Tarifabschlüsse bei den Pfle
gekräften verursacht sind. Nebenbei
legt man für die aufwendigen Hygie
nevorschriften noch 100 Millionen
Euro drauf.
Bei kritischer Analyse fällt auf, dass
man von einigen Grundsätzen der seit
herigen Krankenhausfinanzierung ab
weicht. DRGs basieren auf einer Ist
KostenAnalyse und sind diagnosebe
zogen definiert. Dabei dürfen bewusst
sparsame Krankenhäuser Gewinne
machen und teure werden gezwungen
zu sparen. Dieses Prinzip, das sich auf
die Gesamtkosten einschließlich Per
sonal und Material bezieht, wird
durchbrochen. Der wichtigste Teil in
der Kalkulation, das Personal, wird
ordnungspolitisch reglementiert. Das
zugunsten der DRGs aufgegebene
Selbstkostendeckungsprinzip lässt grü
ßen. Gespart werden kann in Zukunft
in den Krankenhäusern dann nur
noch an den Materialkosten.
Kliniken weiter im Sparzwang
Nicht vergessen darf man, dass ein
Teil des Geldes wieder dadurch einge
sammelt wird, indem man straffere
Vorgaben für die Auswahl der an der
DRGKalkulation teilnehmenden
Krankenhäuser einführt (wir berichte
ten).
Großzügig hat die BundLänder
Arbeitsgruppe das eigentliche Problem
der Krankenhausfinanzierung in
Deutschland links liegen gelassen. Die
Länder haben darauf geachtet, dass sie
weiter ihrer gesetzlichen Verpflichtung
einer ausreichenden Investitionsförde
rung der Krankenhäuser nicht nach
kommen müssen. Dies ist der eigentli
che Grund, weshalb in der Vergangen
heit DRGs zur Kosteneinsparung her
halten mussten. Jetzt dürfen die Kran
kenkassen noch zusätzlich 800 Millio
nen Euro einbringen. Auch in Zukunft
müssen die Krankenhäuser an der Ver
sorgung weiter sparen, um nötige In
vestitionen zu finanzieren, die eigent
lich von den Länderhaushalten bezahlt
werden müssten.
Die Krankenkassen finanzieren wei
ter die Investitionen der Kliniken und
entlasten damit die LänderHaushalte.
Merkwürdig ist nur, dass sie dies hin
nehmen ohne zu murren, sehen sie
sich doch sonst immer als Walter der
Versichertenbeiträge.
Die Eckpunkte
der BundLänder
Arbeitsgruppe zum Änderungsbedarf des
Entwurfs des Krankenhausstrukturgeset
zes im Web:
Geschickte Gesetzesände
rung: Die BundLänder
Kommission will den
Kliniken zwar nun mehr
Geld fürs Personal zugeste
hen. Dafür entziehen sich
die Länder aber ihrer
Verpflichtung zur Investi
tionsförderung.
Krankenhausgesetz: Kassen
subventionieren Bundesländer
Von Dr. HansFriedrich Spies
Die Kassen und damit letztlich die Beitragszahler sollen die Millionen für die Klinikreform liefern.
© B. WYLEZICH/FOTOLIA.COM
Der noble Festsaal direkt am Branden
burger Tor in Berlin war nicht wirklich
gut gefüllt, der Gesundheitsminister
war nicht unter den Gratulanten, et
was verloren wirkend harrte Professor
Karl Lauterbach (SPD) als ranghöchs
ter Gesundheitspolitiker aus dem Bun
destag nur bis zur Halbzeit der Veran
staltung aus.
Nicht einmal alle Vorsitzenden der
Kassenärztlichen Vereinigungen waren
da, Mitstreiter aus der Selbstverwaltung
wie Ärztepräsident Professor Frank Ul
rich Montgomery und der Hauptge
schäftsführer der Deutschen Kranken
hausgesellschaft Georg Baum verzichte
ten auf den anschließenden Plausch am
Buffet. Der 60. Geburtstag der KBV
am 30. September war kein rauschen
des Fest.
Minister Hermann Gröhe hatte sei
nen Staatssekretär geschickt, um den
Funktionären der von Krisen und Affä
ren geschüttelten Körperschaft die Le
viten zu lesen. „Man bleibt jung, so
man neue Gewohnheiten annehmen
und Widerspruch ertragen kann“, sagte
Lutz Stroppe gleich zu Beginn seines
Vortrags. An Hinweisen auf seiner An
sicht nach alte und schlechte Gewohn
heiten sparte er im Folgenden nicht.
Und immer zeigte er wie nebenbei auch
die Instrumente, die der Aufsichtsbe
hörde zu Gebote stehen. „Nehmen Sie
Ihre Freiheit, aber auch Ihre Verantwor
tung für Ärzte und Patienten wahr!“,
rief Stroppe den Geburtstagsgästen zu.
Nur wenn die ärztliche Selbstverwal
tung dies erfülle, stimme der Satz, dass
es ein Fehler sei, über eine Auflösung
der KBV nachzudenken.
Die Selbstverwaltung sei eine Verant
wortungsgemeinschaft, in der jeder sei
ne Aufgabe habe, sagte Stroppe. Die
müsse jeder verlässlich erfüllen. Sei dies
nicht mehr Fall, müsse man auch über
Alternativen nachdenken. „Wir vertrau
en der Selbstverwaltung. Und wir trau
en Ihnen etwas zu.“ Das Vertrauen sei
aber nicht grenzenlos: „Vertrauen ist
gut, Kontrolle ist besser!“, zitierte der
CDUPolitiker Lenin. Da ging ein Rau
nen durch den Saal.
Mehrmals verwies Stroppe darauf,
was die Regierung jetzt von den nie
dergelassenen Ärzten erwartet. Der
Gesetzgeber habe den Ärzten große
Freiheiten gegeben, sagte Stroppe.
Eng damit verbunden sei aber, dass
der Sicherstellungsauftrag eingehalten
werden müsse, flächendeckend und
auch im ländlichen Raum. „Wir wol
len alle, dass der Sicherstellungsauf
trag von den KVen und der KBV in
voller Weise wahrgenommen wird.“
Dafür bedürfe es des Zusammenspiels
der Akteure. Das Ministerium und die
Politik erwarteten zwar keine Verbrü
derung der Ärzte mit anderen Akteu
ren der Selbstverwaltung. „Aber: Fair
ness und ein vertrauensvolles Mitei
nander ist eine Erwartung, die wir an
alle Bereiche der Ärzteschaft haben“,
so Stroppe.
(af)
Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung feierte
kürzlich ihr 60jähriges
Bestehen. Festliche Stim
mung wollte dabei aller
dings kaum aufkommen.
60 Jahre KBV die Party fiel aus
4
November 2015
BDI aktuell
Berufspolitik
Die KBV gibt in der Öffentlichkeit
ein ausgesprochen schlechtes Bild ab.
Im Vordergrund steht dabei die Ver
treterversammlung mit ihren Aktivi
täten. Man stellt Abwahlanträge für
Vorstandsmitglieder und Vorsitzende
der Vertreterversammlung. Solche
Anträge finden breite Zustimmung.
Dennoch wird die notwendige quali
fizierte Stimmenmehrheit für Ab
wahlanträge nicht erreicht.
Aber auch der Vorstand mit Dr.
Andreas Gassen und Regina Feld
mann hat so seine Schwierigkeiten.
Zuerst versucht man, den 1. Vorsit
zenden Gassen zum Rücktritt zu
zwingen, inzwischen ist diese Diskus
sion zu Ende. Gassen steht nicht
mehr in der direkten Schusslinie.
Dafür aber sein Vorgänger Dr. And
reas Köhler. Ihm werden erhebliche
Versäumnisse, vorwiegend bei der
Gestaltung des eigenen Dienstvertra
ges, nachgesagt. Bei der Aufklärung
lassen die Institutionen der KV jed
wedes Fingerspitzengefühl vermissen
und sind mit dieser Aufgabe offen
sichtlich überfordert. Regina Feld
mann, die 2. KBVVorsitzende, hat
mit der Demontage der eigenen
Körperschaft begonnen, in dem sie
sich direkt in der Sache Köhler an
das Aufsichtsministerium gewandt
und um Hilfe bei der Aufklärung ge
beten hat. Dies scheint ohne interne
Beratung innerhalb der KVGremien
geschehen zu sein. In einem Inter
view mit dem Ärztlichen Nachrich
tendienst erklärt sie dies mit einer
Unschärfe der Vorgaben im Sozialge
setzbuch. Es sei unklar, wer für die
Vorstandsvergütung in der KBV ver
antwortlich ist. Ohne diese Frage in
tern abzustimmen, hat sie sich selbst
für zuständig erklärt und flux das
Ministerium angeschrieben.
Damit aber nicht genug: Einzelne
Mitglieder der Vertreterversammlung
stellen gegen das ehemalige Vor
standsmitglied Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft, in der Hoffnung,
dass die KVinternen Vorgänge dort
besser aufgeklärt werden können als
in den eigenen Gremien, denen man
offensichtlich mehr als misstraut. Die
Folgen der Aktion sind bekannt. So
demonstriert man am besten die
Handlungsunfähigkeit der eigenen
Körperschaft. Man wird sich als Poli
tiker überlegen müssen, ob man eine
derart geführte Körperschaft noch
mit der öffentlichrechtlichen Aufga
be wie einem Sicherstellungsauftrag
für die ambulante Versorgung beauf
tragen kann. Politiker aller Parteien
sind ins Grübeln gekommen.
DER CHEFREDAKTEUR MEINT
Glaubwürdigkeit
bröckelt
Von Dr. HansFriedrich
Spies
Schreiben Sie dem Autor unter:
berufspolitik@bdiaktuell.de
Das Krankenhausstrukturgesetz
wird den Webfehler der unzurei
chenden Krankenhausfinanzierung
wieder nicht beseitigen, kritisiert
der Berufsverband Deutscher Inter
nisten (BDI) die nun vorgelegten
Änderungen. Seit Jahren kommen
die Bundesländer ihren gesetzlichen
Pflichten nicht nach, für ausrei
chende Investitionsmittel im Rah
men der dualen Finanzierung zu
sorgen; die laufenden Kosten tragen
die Krankenkassen über die DRGs.
Die Kliniken müssen somit die
Defizite der Länder bei der Investiti
onsförderung zusätzlich ausgleichen.
„Der dadurch ausgelöste Rationali
sierungsdruck geht letztlich nicht nur
zu Lasten des Krankenhausperso
nals, an dem überwiegend gespart
werden muss, um die notwendigen
Investitionen tätigen zu können, son
dern auch zu Lasten der Beitragszah
ler der Krankenkassen“, stellt BDI
Präsident Dr. Wolfgang Wesiack fest.
Die Bundesregierung habe diesen
Qualitätsmangel erkannt. Aber an
statt die nötigen Investitionen bei
den Ländern einzufordern, drehe sie
an der DRGSystematik.
BDI: Webfehler wird nicht beseitigt