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Initiative Darmkrebsvorsorge

Darmkrebs ist vermeidbar und, früh erkannt, heilbar. Um Patienten für dieses Thema zu sensibiliseren, haben die Stiftung LebensBlicke, die Siegener Zeitung und die Diakonie Klinikum GmbH (Jung-Stilling-Krankenhaus) einen rund zehnminütigen Videoclip gedreht.


Professor Dr. Joachim Labenz, Chefarzt der Inneren Medizin des Jung-Stilling-Krankenhauses und derzeitiger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheite sowie Vorsitzender der Sektion Gastroenterologie im BDI e. V. liefert zusammen mit dem Vorstandsvorsitzenden der Stiftung LebensBlicke, Professor Dr. J. F. Riemann, in diesem Interview die Antworten auf alle grundlegenden Fragen. Verantwortlich für Drehbuch und Moderation ist Dr. Hansjörg Meyer, derzeit Fundraiser der Stiftung LebensBlicke.

Aktuelles

Rationierung durch die Hintertür am Beispiel der Magenspiegelung

Die Politik hat sich mehrheitlich für eine Beibehaltung der freiberuflichen ärztlichen Tätigkeit im ambulanten Bereich unter Einschluss der fachärztlichen Versorgung ausgesprochen. Vehement hat man auch Priorisierungs- und Rationierungsgedanken in der medizinischen Versorgung verdammt. Dennoch, die eingeschlagenen Wege werden zwangsläufig zu einer Austrocknung der fachärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich führen.

Dies sei am Beispiel der Magenspiegelung erklärt. Magen-Darm-Spezialisten erhalten für die Rundumversorgung eines gesetzlich versicherten Patienten je nach Sitz ihrer Praxis zwischen 30 und 40 € pro Quartal, wobei dieses so genannte Regelleistungsvolumen im Laufe des Jahres um bis zu 40% gesunken ist. Mit diesem Geld, für das kaum ein Installateur bereit wäre, einen tropfenden Wasserhahn zu reparieren, sind mit Ausnahme der Darmspiegelung alle ärztlichen und apparativen Leistungen, die in einem Quartal anfallen, abgegolten. Dies gilt auch für die Magenspiegelung, eine Untersuchung, die von Magen-Darm-Spezialisten ca. 1.000-mal im Jahr durchgeführt wird.
Diese Leistung allein kostet ohne Berücksichtigung nur eines Cents Arzthonorar ca. 100 € Material- und Personalaufwand. Mit anderen Worten: mit jeder Magenspiegelung subventioniert der Arzt das Gesundheitssystem mit 60 € und mehr. Was ist die Konsequenz? Es ist völlig klar, dass diese Leistung nicht mehr in der notwendigen Anzahl angeboten werden kann. Dies nennt man Rationierung!

Die unmittelbaren Folgen sind klar: Wartelisten, Diagnose- und Therapieverzögerungen. Es ist an der Zeit, dass der mündige Bürger und Wähler über die Missstände im Gesundheitssystem korrekt und umfassend aufgeklärt wird. Es ist nicht richtig, mit globalen Totschlagargumenten die Ärzte an den Pranger zu stellen und von "Verteilungsproblemen des Geldes" zu sprechen. Entweder müssen wir offen und ehrlich in eine Rationierungsdebatte eintreten oder es wird dafür gesorgt, dass eine adäquate Honorierung der qualitätsgesicherten Leistung folgt. Rationierung durch die Hintertür will keiner!

Prof. Dr. med. J. Labenz
(für den Vorstand der Sektion Gastroenterologie im BDI e. V.)

Publikationen

Handelsblatt-Beilage "Innere Organe" mit dem Fokus Gastroenterologie und Urologie (eine Publikation des Reflex-Verlags ). Lesen Sie den Beitrag von Professor Dr. med. Joachim Labenz auf Seite 8 der PDF-Datei!

Geschäftsordnung der Sektion GASTROENTEROLOGIE im Berufsverband Deutscher Internisten e.V.

Präambel

Für die Sektion GASTROENTEROLOGIE im Berufsverband Deutscher Internisten e.V. gilt die Satzung des BDI ihrer jeweils gültigen Fassung. Im Hinblick auf ihre Aufgabe, im Rahmen der allgemeinen Ziele des Berufsverbandes die besonderen schwerpunkt-internistischen Belange des Internisten mit dem Schwerpunkt GASTROENTEROLOGIE wahrzunehmen und zu bearbeiten, beschließt der Vorstand für den Bereich der Sektion GASTROENTEROLOGIE folgende Geschäftsordnung:

§ 1 | Organe

Mitgliederversammlung
Vorstand
Ausschüsse

§ 2 | Mitgliedschaft

Mitglied der Sektion GASTROENTEROLOGIE ist jedes Mitglied des BDI mit der Schwerpunktbezeichnung GASTROENTEROLOGIE, sofern ein Antrag auf Aufnahme in die Sektion gestellt wird.
Internisten mit der Facharztanerkennung vor dem Stichtag des jeweiligen Kammergesetzes, das die Teilgebietsbezeichnung GASTROENTEROLOGIE eingeführt hat, können auf Antrag als Mitglieder in die Sektion aufgenommen werden, wenn sie eine überwiegend gastroenterologische Tätigkeit nachweisen.

§ 3 | Mitgliederversammlung

1. Mitgliederversammlungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden.
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Die Wahl erfolgt öffentlich, nur in Ausnahmefällen - wenn dies von einem in der Versammlung anwesenden Mitglied gefordert wird - geheim durch Stimmzettel.

§ 4 | Vorstand

1. Der Vorstand wird für jeweils vier Jahre gewählt und besteht aus vier Vorstandsmitgliedern, von denen zwei klinisch und zwei in freier Praxis tätige Gastroenterologen sein müssen.
2. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und seinen Stellvertreter.
3. Der Vorstand legt die Geschäftsordnung der Sektion fest. Die Satzung des BDI bleibt hiervon unberührt.
4. Die Aufgaben des Schriftführers werden vom 1. Vorsitzenden wahrgenommen.
5. Der Vorstand erstattet auf jeder Sitzung Bericht über die Sektionsarbeit, nimmt Anregungen und Anfragen von Mitgliedern entgegen, bearbeitet sie weiter und vertritt die Sektion im BDI.

§ 5 | Ausschüsse

Für bestimmte Fragen können Ausschüsse gebildet werden. Die Einberufung kann sowohl vom Vorstand als auch von der Mitgliederversammlung erfolgen.

§ 6 | Inkrafttreten

Diese für die Sektion GASTROENTEROLOGIE im Berufsverband Deutscher Internisten e.V. gültige Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt die Geschäftsordnung vom 27. Juni 1981. Wiesbaden, 27. April 2003
gez. Dr. B. Birkner (Vorsitzender)
gez. Dr. K. Jessen
gez. Prof. Dr. Th. Rösch
gez. Prof. Dr. W. Londong