Um die Dringlichkeit in der Diskussion über die gerechte Honorierung vertragsärztlicher Leistungen zu erhöhen, hat die Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein nach der Verabschiedung eines neuen Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) im vergangenen Jahr zum 1. Januar eine tiefgreifende Änderung beschlossen. Diese sieht u.a. eine Absenkung des Restpunktwertes auf 0,25 Cent vor. Damit sind alle Leistungen, die über die Grund- und Versichertenpauschalen hinausgehen und nach Ausschöpfung des praxisindividuellen Budgets verbleiben, ab sofort nicht mehr finanziert. Das hat zur Folge, dass die Vertragsärzte praktisch keine Vergütung mehr über ihr Budget hinaus erhalten.
„Wir werden selbstverständlich weiterhin für unsere Patientinnen und Patienten da sein und eine gute Versorgung gewährleisten“, versichert Prof. Dr. med. Thorsten Feldkamp, Vorsitzender des BDI-Landesverbandes Schleswig-Holstein. „Mit dem neuen HVM machen wir jedoch transparent und nachvollziehbar, wann unsere Budgets erschöpft sind und sich die Arbeit in einem budgetierten System schlichtweg nicht mehr lohnt“, so der niedergelassene Nephrologe aus Rendsburg.
In Anbetracht der Lage ist es nach Auffassung des BDI nur folgerichtig, dass Ärztinnen und Ärzte Behandlungen priorisieren: „Das uneingeschränkte Leistungsversprechen gegenüber den Patienten kann nicht funktionieren, wenn Politik und Krankenkassen nicht bereit sind, für sämtliche erbrachten Leistungen zu bezahlen“, so Feldkamp weiter. Er fordert: „Die Politik muss jetzt endlich die angemahnten Reformen umsetzten, anstatt weiter auf den Altruismus der Ärzte zu setzen.“ Feldkamp ist sich sicher, dass der neue HVM dabei hilft, Druck auf die Politik und die Kostenträger auszuüben.
Dr. med. Ute Bals, stellvertretende Landesvorsitzende, erwartet von dem Beschluss der KV eine Signalwirkung für das gesamte Bundesgebiet: „Schließlich geht es um den Erhalt einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung und die langfristige Stabilität des Gesundheitssystems. Das jetzige Vergütungssystem belastet einseitig die Ärzteschaft. Das müssen wir in dieser Klarheit auch den Patientinnen und Patienten deutlich machen, nicht nur in Schleswig-Holstein“, betont die Hausärztin aus Quickborn.
Der BDI hat seine Position immer wieder verdeutlicht und fordert die Politik dazu auf, die vertragsärztlichen Leistungen vollständig zu entbudgetieren. Nur durch diesen ersten Schritt kann eine adäquate Honorierung erbrachter medizinischer Leistungen und damit eine dauerhafte Versorgungsicherheit gewährleistet werden.