„Wer Primärversorgung auf niedrigschwellige Erreichbarkeit reduziert, hat den Kern medizinischer Versorgung nicht verstanden“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. „Primärversorgung bedeutet Anamnese, körperliche Untersuchung, Differenzialdiagnostik, Befundbewertung, Therapieentscheidung, Verlaufskontrolle und Verantwortung. Das ist ärztliche Aufgabe und lässt sich nicht an den Apothekentresen verlagern.“
Der BDI hat sich im Fachdialog des Bundesgesundheitsministeriums für ein verbindliches, realistisches und medizinisch sinnvolles Primärversorgungssystem ausgesprochen. Ziel muss eine bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten durch klare Versorgungswege sein. Voraussetzung dafür sind eine qualifizierte Ersteinschätzung, eine sorgfältige Anamnese, eine medizinische Diagnostik und, wo erforderlich, eine gezielte Überweisung in die fachärztliche Versorgung. Der Vorschlag der ABDA weist in die entgegengesetzte Richtung: Statt ärztliche Steuerung zu stärken, würden neue Anlaufstellen mit unklarer Verantwortung geschaffen.
„Bedarfsgerechte Steuerung entsteht nicht dadurch, dass Patientinnen und Patienten an möglichst viele Stellen verteilt werden“, so Neumann-Grutzeck. „Sie entsteht durch medizinische Einordnung, klare Zuständigkeiten und eine qualifizierte Weiterleitung in die richtige Versorgungsebene. Wer Apotheken als zusätzlichen Primärversorgungsakteur etablieren will, schafft keine Steuerung, sondern weitere Zersplitterung.“
Apotheken sind wichtige Partner bei Arzneimittelabgabe, Arzneimitteltherapiesicherheit und Beratung zur korrekten Anwendung von Medikamenten. Diese Rolle ist unverzichtbar. Daraus folgt jedoch nicht, dass Apotheken zu einer zusätzlichen Versorgungsebene für die Ersteinschätzung, Testungen, Monitoring chronischer Erkrankungen oder Arzneimittelabgabe ohne ärztliche Einbettung ausgebaut werden sollten.
„Bei allem Verständnis für die schwierige wirtschaftliche Lage vieler Apotheken: Die Lösung kann nicht darin bestehen, immer neue ärztliche Aufgaben als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Apotheken zu definieren“, erklärt Neumann-Grutzeck. „Wer ärztliche Aufgaben übernehmen will, braucht eine (fach-)ärztliche Aus- und Weiterbildung.“
Besonders kritisch sieht der BDI die Vorschläge, Apotheken in digitale Ersteinschätzungssysteme einzubinden, Point-of-Care-Testungen auszuweiten, chronische Erkrankungen standardisiert zu monitoren oder verschreibungspflichtige Arzneimittel bei vermeintlich unkomplizierten Beschwerden direkt abzugeben.
„Gerade in der Inneren Medizin sind vermeintlich einfache Beschwerden häufig nicht einfach“, betont Neumann-Grutzeck. „Atemnot, Schwindel, Infektzeichen, Brust- oder Bauchschmerzen sowie Laborbefunde sind keine standardisierten Apothekenfälle. Dahinter können harmlose Ursachen stehen, aber ebenso ernsthafte Erkrankungen. Entscheidend ist nicht der Test oder der Messwert, sondern die medizinische Einordnung nach ärztlicher Untersuchung.“
Ein Primärversorgungssystem braucht weniger Fragmentierung, nicht mehr. Jede zusätzliche Anlaufstelle mit eigenen Befugnissen, eigenen Dokumentationswegen und unklaren Rückverweisungen schafft neue Schnittstellen und am Ende zusätzliche Belastung für die Praxen.
„Wer Patientinnen und Patienten besser steuern will, darf nicht gleichzeitig neue Umwege schaffen“, so Neumann-Grutzeck. „Primärversorgung braucht klare ärztliche Verantwortung. Die Politik sollte hausärztliche und fachärztliche Praxen stärken, statt unter dem Deckmantel der Niedrigschwelligkeit einen neuen Versorgungsbereich in Apotheken aufzubauen.“
Der BDI fordert deshalb, Apotheken in einem Primärversorgungssystem auf ihre originäre Rolle zu konzentrieren: Arzneimittelversorgung, Beratung zur Anwendung, Unterstützung bei Medikationsplänen und Arzneimitteltherapiesicherheit in enger Abstimmung mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.