Die mit dem KHAG vorgesehene Änderung würde bedeuten, dass infektiologische Leistungen künftig nicht mehr eigenständig im Rahmen der Leistungsgruppenstruktur ausgewiesen und bewertet werden. Aus Sicht der beiden Verbände ist dies fachlich nicht nachvollziehbar und gesundheitspolitisch kontraproduktiv – insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Pandemieerfahrungen und der zunehmenden Bedeutung antimikrobieller Resistenzen.
Hierzu der der stellvertretende SpiFa-Vorsitzende und Krankenhausarzt, Prof. Dr. Hermann Helmberger: „Infektiologische Kompetenz ist kein optionales Zusatzangebot, sondern eine tragende Säule moderner Krankenhausmedizin. Wer die Leistungsgruppe Infektiologie streicht, riskiert, dass hochspezialisierte Expertise in der Versorgung verloren geht – und das ausgerechnet in einer Zeit, in der Infektionskrankheiten, Resistenzentwicklung und Hygienequalität zu den größten medizinischen Herausforderungen zählen.“
Die Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten, Christine Neumann-Grutzeck, ergänzt: „Infektiologische Versorgung darf kein Randthema sein – sie ist zentral für die Patientensicherheit und die Resilienz unseres Gesundheitssystems. Deutschland braucht mehr Infektiologinnen und Infektiologen, nicht weniger – und Strukturen, die ihre Arbeit sichtbar und finanzierbar machen.“
SpiFa und BDI warnen davor, die Infektiologie in der Krankenhausplanung und -Finanzierung künftig lediglich als „querschnittliche Begleitdisziplin“ zu behandeln. Viele Kliniken hätten erst in den vergangenen Jahren gezielt Strukturen aufgebaut, um den Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie sowie infektiologische Konsildienste zu integrieren. Die Streichung der Leistungsgruppe konterkariere diese Entwicklungen und sende ein falsches Signal an alle Häuser, die sich in der Weiterbildung, Qualitätssicherung und im Aufbau interdisziplinärer Teams engagieren.
SpiFa und BDI fordern daher die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und insbesondere die Abgeordneten der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD auf,
die Leistungsgruppe „Infektiologie“ im Leistungsgruppenkatalog zu belassen und die besondere Bedeutung der Fachrichtung in der Krankenhausstrukturplanung dauerhaft abzusichern.
Hintergrund:
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG) beabsichtigt die Bundesregierung, die Einführung der mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geschaffenen Leistungsgruppen im Krankenhausbereich zu präzisieren und anzupassen. Laut dem nunmehr dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleiteten Regierungsentwurf, der am 12. November 2025 in die erste Lesung kommen soll, ist beabsichtigt, die bisher vorgesehene Leistungsgruppe „Infektiologie“ zu streichen. SpiFa und BDI sehen darin einen klaren Widerspruch zu den erklärten Zielen der Bundesregierung zur Stärkung der Infektionsmedizin und zur Bekämpfung von Resistenzen.
Eine gemeinsame Pressemitteilung von BDI und SpiFa
