„Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ist eine wichtige Reform und eine Chance, um die stationäre internistische Versorgung nachhaltig zu sichern. Die aktuellen Reformpläne sind aber absolut unzureichend und viel zu kurz gedacht“, warnt Christine Neumann-Grutzeck, Präsidentin des BDI und praktizierende Fachärztin für Innere Medizin und Diabetologie.
Es fehlten sektorenübergreifende Ansätze. Die Reduzierung von Krankenhausstandorten erhöhten den Bedarf an ambulanter Versorgung. „Wir wünschen uns kluge Reformen, die solche Konsequenzen für andere Sektoren berücksichtigen und ineinandergreifen. Wir brauchen keine Insellösungen“, betont die BDI-Präsidentin. Sie fordert eine engere Verknüpfung von ambulanter und stationärer Versorgung, um das Gesundheitswesen finanziell zu entlasten.
Der BDI lehnt insbesondere auch die Errichtung hausärztlicher Institutsambulanzen vehement ab. Diese Regelung bedrohe inhabergeführte hausärztliche Praxen in den betroffenen Regionen und wird die ärztliche Unabhängigkeit sowie die Leistungsfähigkeit der hausärztlichen Versorgung schwächen. Rund 80 Prozent der Mittelbereiche haben laut Verband in Deutschland keine Zulassungsbeschränkungen für Hausärztinnen und Hausärzte. Das bedeutet: Institutionelle Anbieter würden in kurzer Zeit vielerorts dominieren. „Solche disruptiven Veränderungen sind dann nicht mehr umkehrbar“, mahnt Neumann-Grutzeck.
Ein weiterer Kritikpunkt des BDI am Gesetzentwurf zur Krankenhausreform ist die Vorhaltefinanzierung. „Die Vorhaltepauschalen auf Basis von Fallzahlen sind völlig ineffizient und machen die Reformpläne von Herrn Lauterbach zu einem Hamsterrad 2.0. Wir brauchen eine echte Vorhaltefinanzierung, um sicherzustellen, dass nur die Patientinnen und Patienten, die im Krankenhaus wirklich versorgt werden müssen, dort auch versorgt werden“, ergänzt PD Dr. Kevin Schulte, BDI-Vizepräsident und stellvertretender Klinikdirektor am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein / Klinik für Innere Medizin IV.