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Der Stolperstart der elektronischen Patientenakte schwächt das Vertrauen in die notwendige Digitalisierung des Gesundheitssystems

Ab 15. Januar wird bundesweit die elektronische Patientenakte ePA für alle gesetzlich Versicherten eingeführt, die dem nicht widersprochen haben. Expertinnen und Experten des Chaos Computer Clubs haben widerholt auf relevante Sicherheitslücken hingewiesen, letztmals am 27.12.2024. Diese bestehenden Unsicherheiten und der Umgang des Bundesgesundheitsministers damit schwächen das Vertrauen in die notwendige Digitalisierung im Gesundheitswesen, kritisiert der BDI.

© agenturfotografin – stock.adobe.com

Mit dem bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte für 73 Millionen gesetzlich Krankenversicherten kommt auf Krankenkassen und Leistungserbringer Mehrarbeit zu. Die Ärztinnen und Ärzte müssen ihrer Befüllungspflicht nachkommen. Nicht nur das. In der durch eine Dokumentation des Chaos Computer Clubs neu entfachten Diskussion um die Datensicherheit der ePA müssen Ärztinnen und Ärzte jetzt jede Menge Aufklärungsarbeit leisten.

„Grundsätzlich begrüßen wir die ePA, die uns mehr Transparenz und die Möglichkeit eines schnellen Zugriffs auf wichtige Patienteninformationen verschafft“, betont BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. „Aber auf uns werden wie bei anderen Digitalprojekten auch viele der noch bestehenden Unklarheiten und damit offene Fragen abgewälzt, bei denen wir unseren Patientinnen und Patienten Rede und Antwort stehen müssen, ohne wirklich umfassend im Bilde zu sein. Wir haben große Zweifel daran, dass, wie von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigt, die ePA erst ausgerollt wird, wenn das System voll funktionsfähig ist und alle Hackerangriffe technisch unmöglich sind, er aber weiterhin am 15. Januar als Starttermin festhält.“ Ab diesem Zeitpunkt soll in den Testregionen Hamburg und Franken das System unter Realbedingungen eingesetzt werden.

Die Befürchtung steht im Raum, dass durch die Zugriffsmöglichkeiten auf die ePA und damit auf die Befunde von Patientinnen und Patienten die ärztliche Schweigepflicht gefährdet ist. „Wir wollen keine Haftung für die Risiken im Zusammenhang mit der Einführung der ePA übernehmen. Für uns Ärztinnen und Ärzte haben die ärztliche Schweigepflicht und der vertrauliche Umgang mit den Gesundheitsdaten unserer Patientinnen und Patienten oberste Priorität,“ sagt Dr. med. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

Das Heft des Handelns und die Sicherstellung eines reibungslosen Starts liegen laut BDI jetzt beim Bundesgesundheitsministerium und den Krankenkassen. Darüber hinaus unterstützt der BDI die Forderungen des Chaos Computer Clubs nach einer transparenten Kommunikation von Risiken gegenüber den Betroffenen und wünscht sich einen für die Zukunft offenen Entwicklungsprozess. Nur so kann einerseits die ePA wichtiger Baustein in der Verarbeitung und Speicherung von persönlichen Gesundheitsdaten sein und andererseits verlorengehendes Vertrauen in die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems wiedergewonnen werden.