Der BDI hat sich in den vergangenen Jahren intensiv in den Reformprozess eingebracht und konkrete Verbesserungsvorschläge vorgelegt. Heute zeigt sich jedoch deutlich: Von den ursprünglichen Erwartungen und Zielen der Krankenhausreform ist nur wenig übriggeblieben. Zentrale internistische Impulse wurden nicht aufgegriffen. Statt einer klaren, praxistauglichen Strukturreform ist das Vorhaben im föderalen Aushandlungsprozess zwischen Bund und Ländern zunehmend verwässert worden. Das Ergebnis droht hinter dem Anspruch zurückzubleiben und geht damit zulasten der Beschäftigten sowie der Patientinnen und Patienten.
Vorhaltefinanzierung bleibt weiterhin fallzahlabhängig
Der BDI hat wiederholt darauf hingewiesen, dass eine fallzahlbasierte Vorhaltevergütung die Fehlanreize des DRG-Systems nicht beseitigt. „Wenn Vorhaltebudgets weiterhin von Fallzahlen und Abrechnungsdaten abhängen, bleibt der ökonomische Druck im System bestehen und damit auch die tägliche Arbeitsverdichtung. Wer eine bessere Versorgungsqualität in den Kliniken will, muss Vorhaltekosten unabhängig von der Fallzahl finanzieren“, bewertet BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck. Solange die Vorhaltefinanzierung faktisch an Fallzahlen gekoppelt bleibt, wird das zentrale Reformversprechen, den ökonomischen Druck aus der Versorgung zu nehmen, nicht eingelöst. Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung mit umfangreichen Nachweis- und Dokumentationsanforderungen verbunden ist und damit zusätzliche administrative Belastungen in den Kliniken erzeugt, statt den angekündigten Bürokratieabbau zu realisieren.
Internistische Leistungsgruppen werden nicht sachgerecht abgebildet
Auch bei der Ausgestaltung der Leistungsgruppen bleiben zentrale fachliche Anforderungen unberücksichtigt. Besonders problematisch aus internistischer Sicht ist die Streichung der ursprünglich vorgesehenen Leistungsgruppe Infektiologie sowie die weiterhin fehlende eigenständige Leistungsgruppe Angiologie. Gerade mit Blick auf Pandemievorsorge, komplexe stationäre Infektionen und eine bislang unzureichend ausgebaute ambulante infektiologische Versorgung verschlechtert die Streichung der Leistungsgruppe Infektiologie die Versorgungssituation. Gleichzeitig drohen ohne eine eigenständige Leistungsgruppe Angiologie wichtige Spezialisierungs- und Weiterbildungsstrukturen in der Inneren Medizin verloren zu gehen – obwohl beide als eigenständige Facharzttitel in der (Muster-)Weiterbildungsordnung verankert sind.
Auch die Leistungsgruppe Geriatrie weist konzeptionelle Schwächen auf. Eine Öffnung für alle Facharztgruppen wird der besonderen medizinischen Komplexität geriatrischer Patientinnen und Patienten nicht gerecht. „Geriatrische Patientinnen und Patienten sind hochbetagt und multimorbid und brauchen eine spezialisierte internistische und/oder neurologische Akutversorgung. Wenn die Leistungsgruppe Geriatrie faktisch für alle Facharztgruppen geöffnet wird, kann das die Versorgungsqualität einer besonders vulnerablen Patientengruppe beeinträchtigen und falsche Anreize bei Leitungsstrukturen setzen“, erläutert Neumann-Grutzeck. Die ärztliche Leitung und zentrale Facharztstellen müssen dabei Fachärztinnen und Fachärzten für Innere Medizin oder Neurologie mit entsprechender geriatrischer Qualifikation vorbehalten sein. Der BDI fordert daher, die fachlichen und personellen Mindestanforderungen in den Leistungsgruppen im Nachgang anzupassen.
Weiterbildung weiterhin strukturell unterfinanziert
Ein weiterer blinder Fleck der Reform bleibt die ärztliche Weiterbildung. Sie wurde im bisherigen Reformprozess gar nicht berücksichtigt, obwohl sie Voraussetzung für die langfristige Sicherung der Versorgung ist. Eine BDI-Umfrage aus Dezember 2025 zeigt bereits heute deutliche Defizite: 41,7 Prozent der stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten geben an, dass es in ihren Kliniken keine strukturierten, aktiv angeleiteten Weiterbildungszeiten gibt.
„Weiterbildung ist kein Nebenprodukt, sondern Grundlage für Versorgungssicherheit. Wenn im Zuge der Reform jetzt Strukturen verändert werden, ohne die Auswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung mitzudenken, verschärfen wir ein Problem, das es bereits heute gibt: zu wenig Zeit und fehlende Finanzierung“, kritisiert Prof. Dr. Michael Buerke, Vorsitzender der AG Internistinnen und Internisten im Krankenhaus im BDI. Der BDI fordert deshalb eine sektorenübergreifende Finanzierung der Weiterbildung sowie verlässliche Rahmenbedingungen für Weiterbildungsverbünde, insbesondere weil stationäre Leistungen künftig stärker in den ambulanten Bereich verlagert werden.
KHAG reicht nicht aus: Weitere Nachsteuerung erforderlich
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz war als Nachbesserung gedacht. Der heutige Beschluss zeigt jedoch, dass zentrale Probleme weiterhin ungelöst bleiben und die Reform im Klinikalltag noch nicht die notwendige Wirkung entfalten wird. Bund und Länder müssen deshalb zeitnah weiter nachsteuern und die Krankenhausreform konsequent an Versorgungsqualität, Versorgungssicherheit und attraktiven Arbeitsbedingungen ausrichten. Entscheidend sind eine Vorhaltefinanzierung, die den Fallzahldruck tatsächlich senkt, eine verlässliche sektorenübergreifende Finanzierung der Weiterbildung einschließlich praktikabler Regeln für Weiterbildungsverbünde sowie eine fachlich korrekte Abbildung internistischer Spezialisierungen in den Leistungsgruppen. Nur so wird aus einem Reformprozess eine spürbare Verbesserung für Beschäftigte und Patientinnen und Patienten.
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