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Ärztetag befasst sich mit Scheinselbstständigkeit – BDA, BDC und BDI pochen auf Rechtssicherheit

Ärztliche Kooperationen dürfen nicht länger durch die Gefahr einer Scheinselbstständigkeit behindert werden – das forderten Delegierte aus Anästhesiologie, Chirurgie und Innerer Medizin in einem gemeinsamen Antrag auf dem 129. Deutschen Ärztetag. Der Ärztetag überwies den Antrag zur weiteren Prüfung an den Vorstand der Bundesärztekammer. Damit bleibt das Thema auf der gesundheitspolitischen Agenda – und der Handlungsdruck hoch.

© Andrey Popov_AdobeStock

In ihrem Antrag forderten die Delegierten, dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich vorgesehener Kooperationen – etwa bei ambulanten Operationen (§ 115b SGB V), Hybrid-DRGs (§ 115f SGB V), spezialfachärztlicher Versorgung (§ 116b SGB V) oder im Rahmen der Integrierten Versorgung (§ 140a SGB V) – endlich sozialversicherungsrechtlich klar geregelt werden. Ziel müsse es sein, der wiederkehrenden Gefahr einer Einstufung als Scheinselbstständigkeit verlässlich vorzubeugen.

„Der Gesetzgeber muss dringend nachsteuern und die im Koalitionsvertrag angekündigten Schritte zur Entlastung ärztlicher Tätigkeiten auch auf andere Kooperationsformen ausweiten“, sagt Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA). „Die bestehende Rechtsunsicherheit konterkariert die medizinisch sinnvolle Zusammenarbeit zwischen Klinik- und Vertragsärzteschaft – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ein nicht tragbarer Zustand.“

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) unterstützen diesen Appell und betonen die Dringlichkeit einer klaren gesetzlichen Regelung. „Man kann nicht im großen Stil die Ambulantisierung von Operationen fordern, um dann die freiberuflich tätigen Akteure der daraus resultierenden fachlichen Kooperationen unter den Generalverdacht der Scheinselbständigkeit zu stellen“, kritisiert BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe.

„Dass sich der Vorstand der Bundesärztekammer weiter mit der Problematik befassen wird, ist ein wichtiges Signal, denn Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich die Gewissheit, dass ihre interdisziplinäre Zusammenarbeit nicht im Nachhinein als Scheinselbstständigkeit ausgelegt wird. Klare sozialversicherungsrechtliche Leitplanken reduzieren Bürokratie, schaffen Vertrauen und setzen Ressourcen dort frei, wo sie gebraucht werden – bei den Patientinnen und Patienten“, so Dr. Norbert Smetak, 1. Vizepräsident des BDI.

In Anbetracht dessen fordern BDI, BDC und BDA eine explizite Klarstellung in den Sozialgesetzbüchern (insbesondere SGB IV, V und VI), dass ärztliche Tätigkeiten im Rahmen gesetzlich geregelter Kooperationsformen nicht als abhängige Beschäftigung gelten und entsprechend sozialversicherungsrechtlich nicht als solche behandelt werden. Nur so lassen sich Bürokratie abbauen, die Versorgung stärken und die ärztliche Berufsausübung über Sektorengrenzen hinweg zukunftsfähig gestalten.

 

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) ist mit rund 17.000 Mitgliedern die größte europäische Vereinigung auf diesem Gebiet. Er vertritt die berufspolitischen Interessen deutscher Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Eine gemeinsame Pressemitteilung von BDC, BDA und BDI