Der BDI hat sich bereits in den Jahren 2020 und 2021 intensiv am Novellierungsprozess der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) beteiligt. Pandemiebedingt sowie aufgrund unüberbrückbarer Differenzen mit den Bundesländern insbesondere bezüglich der Finanzierung sind die Beratungen seinerzeit jedoch ergebnislos verlaufen. Vor diesem Hintergrund begrüßt der BDI den erneuten Vorstoß des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ausdrücklich. Änderungsbedarf sieht der BDI beim aktuellen Entwurf vor allem in der exklusiven Fokussierung auf die Allgemeinmedizin und Ausgestaltung des klinisch-praktischen Teils der Ausbildung im hausärztlichen Versorgungsbereich.
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