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Referentenentwurf: 4. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

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Der BDI begrüßt in seiner Stellungnahme ausdrücklich, dass Ärztinnen und Ärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen die Möglichkeit zur Bevorratung und Abgabe der vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen an Patientinnen und Patienten erhalten sollen. Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu verbessern, schlägt der BDI jedoch folgende Änderungen vor.