1. Vorbemerkung
Der Referentenentwurf (Stand: 17. Juni 2024) des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) für ein Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) zielt darauf ab, die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) an die gestiegenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Die letzten Anpassungen dieser Gebühren fanden am 1. Januar 2021 statt. Seitdem haben Rechtsanwaltskanzleien und Justizbehörden einen erheblichen Anstieg der Personal- und Sachkosten verzeichnet.
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin (Internistinnen und Internisten) sind bundesweit die größte Fachgruppe und in allen Versorgungsbereichen tätig, das heißt im stationären sowie im hausärztlich- und fachärztlich ambulanten Versorgungsbereich. Internistinnen und Internisten fungieren regelmäßig als medizinische Gutachterinnen und Gutachter. Vor diesem Hintergrund nimmt der BDI zur Anpassung der Honorare für medizinische Gutachten im KostRÄG 2025 Stellung.
2. Anpassung der Honorare für medizinische Gutachten
Artikel 6 Nr. 5 (Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes)
§ 9 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil 2 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG)
§ 9 Abs.1 JVEG bestimmt die Honorare der Sachverständigen, die ihre Leistung für die Justiz erbringen. In Anlage 1 Teil 2 zu § 9 Abs.1 JVEG ist der Stundensatz für medizinische Gutachten geregelt. Die Anhebung der Vergütungssätze des JVEG soll die vergütungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erhalten, dass den Gerichten und Staatsanwaltschaften weiterhin qualifizierte Sachverständige in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Die vorgeschlagene Anpassung der Gerichtsgebühren soll einen Beitrag zu einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Justiz leisten.
Bewertung:
Der BDI begrüßt die Erhöhung des Stundensatzes um 9 Prozent, um diesen an die sich seit 2021 veränderten wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Gleichzeitig weist der BDI darauf hin, dass die nunmehr zu Anwendung kommenden Stundensätze (87 € / 98 € / 131 €) auch weiterhin nicht dazu führen werden, das qualifizierte Sachverständige in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Ärztliche Gutachterinnen und Gutachter verfügen über eine hohe fachliche Qualifikation und Expertise, die durch langjährige Ausbildung und Berufserfahrung erworben wurde. Diese Expertise rechtfertigt eine angemessene Vergütung, die den Wert der Arbeit widerspiegelt. Außerhalb der Justiz werden für ärztliche Gutachten deutlich höhere Stundensätze gezahlt. Um qualifizierte Ärzte für gutachterliche Tätigkeiten zu gewinnen und zu halten, reicht die Vergütung im Justizbereich in der Regel nicht aus.