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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) vom 8. April 2024.

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Der Referentenentwurf (Stand: 8. April 2024) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) zielt darauf ab, sowohl die Gesundheitsversorgung in den Kommunen als auch die individuelle Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken.

Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin sind bundesweit die größte Fachgruppe. Internistinnen und Internisten sind in allen Versorgungsbereichen tätig, das heißt im stationären sowie im hausärztlich- und fachärztlich ambulanten Versorgungsbereich. Vor diesem Hintergrund nimmt der BDI ergänzend zur Stellungnahme des Spitzenverbandes Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa), zu folgenden Maßnahmen im GVSG im Einzelnen Stellung.