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Gesetzentwurf: Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG)

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Ab 1.1.2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Einführung ist u.a. im Patienten-Daten-Schutzgesetz (PDSG) geregelt.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte bewertet der BDI grundsätzlich positiv. Die ePA hat das Potential, die Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern. Wichtig ist jedoch: Ärztinnen und Ärzte müssen eine Verbesserung im Arbeitsalltag spüren. Deshalb plädiert der BDI für klare Zuständigkeiten und eine Strukturierung der Daten innerhalb der ePA.