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Gesetzentwurf: Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen

© Thomas Reimer - stock.adobe.com

Der BDI betont in seiner Stellungnahme erneut den Beitrag von hausärztlich tätigen Internistinnen und Internisten für die Sicherstellung der Versorgung. Das SGB V definiert unmissverständlich, welche Fachgruppen an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen (siehe § 73 Abs. 1a SGB V). Basierend auf der vorliegenden Rechtslage und zur Abbildung der Versorgungsrealität plädiert der BDI dafür, alle drei Fachgruppen gleichermaßen in Quote einzubeziehen, um den bestmöglichen Effekt zu erzielen.