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Gesetzentwurf: Gesetz zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Hessen

© Thomas Reimer - stock.adobe.com

Der BDI hat am 4. Juni 2020 im Rahmen der mündlichen Anhörung im Hessischen Landtag seine Bedenken zur geplanten Landarztquote in Hessen vorgetragen. Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht vor, 10 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin in Hessen an Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, ihre Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin zu absolvieren und im Anschluss eine Tätigkeit als Landarzt/Landärztin aufzunehmen.

Ärzteverbände, Hochschulen und Studenten haben die Quote übereinstimmend kritisiert. Auch der BDI sieht in der Landarztquote kein geeignetes Mittel, um Engpässe im hausärztlichen Versorgungsbereich zu beseitigen. Vielmehr gilt es, die Rahmenbedingungen auf dem Land und in der Niederlassung wieder attraktiv zu gestalten. Gleichzeitig muss die Förderung der ambulanten Weiterbildung im hausärztlichen Bereich auf Internisten ausgeweitet werden.

Sollte es dennoch zur Einführung einer Quote kommen, so muss diese gemäß den Vorgaben im SGB V und der Versorgungsrealität in Deutschland gestaltet werden. Hausärztliche Internistinnen und Internisten sind ein integraler Bestandteil der Versorgung. Das heißt: Bewerber müssen ihre Weiterbildung auch im Fach Innere Medizin (ohne Schwerpunkt) absolvieren dürfen!