| Meinung

Wie geht’s weiter mit der Weiterbildung?

© Phil Dera

Ein großer Teil der Ärztinnen und Ärzte wird in den nächsten Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben ausscheiden. Dazu kommen diejenigen mitten im Berufsleben, die aus angestautem Frust über die alltäglichen Arbeitsbedingungen und den geringen Reformeifer ihren Beruf an den Nagel hängen. Auf der anderen Seite kommen aber zu wenige junge Kolleginnen und Kollegen nach. Deshalb haben wir gemeinsam ein Ziel: Wir müssen den Beruf der Ärztin und des Arztes wieder attraktiver machen, auf vielen Ebenen. Dazu gehören auch die Anpassung und die bessere Ausgestaltung der fachärztlichen Weiterbildung.

In den Fachgesellschaften, Berufsverbänden – und dort auch in den Interessenvertretungen der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung – sowie in der Bundesärztekammer wurde intensiv über eine Verkürzung der Weiterbildungszeit diskutiert. Aber ist eine Verkürzung angesichts der Zunahme der Komplexität fachärztlicher Tätigkeitsfelder und einer zunehmenden Spezialisierung und Weiterentwicklung in Diagnostik und Therapie wirklich sinnvoll? Von daher gab es auf breiter Basis ernsthafte Bedenken gegen diesen Vorstoß.

Es gibt stattdessen andere Bereiche, die wir uns genauer anschauen sollten, gerade aus internistischer Sicht. Die Krankenhausreform wird Veränderungen durch die Einführung der Leistungsgruppen mit sich bringen, was die umfassende Weiterbildung an nur einem Ort erschweren wird. Darum braucht es unserer Ansicht nach Weiterbildungsverbünde und damit einhergehend eine deutliche Reduktion des organisatorischen wie bürokratischen Aufwandes, um größtmögliche Flexibilität für die Nachwuchsmedizinerinnen und -mediziner zu gewährleisten.

Fragen, z.B. wer übernimmt in der Rotation das Gehalt, wie sehen die Weiterbildungsbefugnisse aus und wie ist erkennbar, wer welche Befugnisse besitzt, sollten im Vorfeld transparent geregelt sein. Und wenn wir grundsätzlich die Ambulantisierung voranbringen wollen, dann muss die ambulante Versorgung auch als gleichwertiger Weiterbildungsort anerkannt werden. Denn viele Inhalte können nur im ambulanten Setting erlernt werden, mit zunehmender Tendenz.

Wir benötigen eine ausreichende Anzahl an Plätzen, damit das Weiterbildungsziel auch in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Sonst kommen wir anstelle einer Verkürzung aus der Mangelverwaltung heraus zu einer unfreiwilligen Verlängerung der Weiterbildungszeiten. Und das können wir und unsere Patientinnen und Patienten uns nicht leisten.

Noch ein zweiter wichtiger Aspekt spielt eine wesentliche Rolle: Die angemessene Finanzierung der ambulanten Weiterbildung. Denn ohne die entsprechenden Rahmenbedingungen kann eine sektorenübergreifende fachärztliche Weiterbildung nicht sichergestellt werden.

Aktuell gibt es im hausärztlichen Versorgungsbereich 7.500 Weiterbildungsplätze, deren finanzielle Förderung im § 75a SGB V geregelt ist. Diese stehen jedoch nur der allgemeinmedizinischen Weiterbildung zur Verfügung. Um die Anzahl der Facharztweiterbildungen zu erhöhen, die zur Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung berechtigen, müssen angehende hausärztliche Internistinnen und Internisten in die Förderung aufgenommen werden.

Daneben stehen laut Gesetz 2.000 geförderte Stellen für die fachärztliche Versorgung bereit, von denen mindestens 250 schon für die Kinder- und Jugendmedizin vorgesehen sind. Auch hier werden keine internistischen Schwerpunkte gefördert. Diese derzeitigen Rahmenbedingungen konterkarieren die politische Maßgabe, die ambulante Versorgung zu stärken.

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es der Anpassung des gesetzlichen Rahmens, z.B. bei der Arbeitnehmerüberlassung, bei der Befreiung von der Rentenversicherung, es bedarf aber auch bei den Ärztekammern ein Mehr an Transparenz, welche Inhalte über die Zeiten der Befugnisse hinaus bei den Weiterbilderinnen und Weiterbilder vorliegen, sowie die Unterstützung bei der Organisation von Weiterbildungsverbünden. Da steht noch jede Menge Arbeit an, die wir mit Blick auf den Nachwuchs dringend leisten müssen.

Ihre

Christine Neumann-Grutzeck
Präsidentin

Erschienen in BDI aktuell 3/2026